Hallo,
hier eine Frage von einem Freund:
ZitatAlles anzeigenMeine Frau und ich haben uns auf einen Kindesunterhalt geeinigt der 100 Euro unter der Düsseldorfer Tabelle liegt. Sie verdient deutlich mehr als ich weshalb die Kinder auf den Unterhalt nicht angewiesen sind. Mir würde das Geld jedoch schmerzlich fehlen.
Meine Fragen:
1. Ist eine solche Vereinbarung rechtens? (beiden ist klar das weniger bezahlt wird.)
2. Kann sie rückwirkend die Differenz einklagen, wenn ihr danach ist.
3. Muss die Vereinbarung schriftlich sein?
LG,
Lovrel