Sorgerechtstestament?

  • ne, hab ich nicht aber würd mich auch interessieren.


    irgendwie drück ich mich immer davor.


    gruss


    andrea

  • Nein, habe ich auch noch nie gehört. Würde mich auch sehr interessieren wie sowas geht und vor allem welche Geltung es rechtlich hat.

  • hab das gerade gefunden:



    Sorgerecht im Falle Ihres Todes
    Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht, ist eindeutig, dass das Sorgerecht im Falle Ihres Todes bei dem anderen Elternteil verbleibt.


    Bei Ihrem alleinigen Sorgerecht ist nach dem BGB geregelt, dass der andere leibliche Elternteil das Sorgerecht erhält, sofern dies dem Kindeswohl nicht schadet. Möchten Sie Vorsorge für andere Regelungen treffen wollen, haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes „Sorgerechtstestament” handschriftlich zu erstellen. Allerdings ist Ihre Verfügung bei der Vormundschafts- oder Sorgerechtsvergabe durch das Vormundschaftsgericht nicht bindend, wird aber üblicherweise bei der Entscheidung berücksichtigt.


    Textvorschlag:
    "Hiermit bestimme ich (Name und Anschrift), dass ... (Name und Anschrift) im Falle meines Todes der Vormund meiner Kinder (Namen und Geburtsdaten) werden soll.
    Ort, Datum Unterschrift"


    Diese Regelung sollte der/diejenige in den Händen haben, der/die nach Ihrem Tod für Ihr Kind sorgen soll, damit der Übergang möglichst nahtlos geschehen kann. Zusätzlich können Sie bei einer bestehenden Freiwilligen Beistandschaft dieses Testament beim Jugendamt (Stadtverwaltung) hinterlegen. Am Sichersten ist es, das Testament beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr in Verwahrung zu geben.(VAMV)

  • was ich dabei für ein problem habe ist, dass meine älteste aus meiner ersten ehe ist und ich für sie das alleinige sorgerecht habe. sie kennt ihren leiblichen vater gar nicht. die beiden anderen sind aus meiner zweiten ehe und für die zwei haben wir das gemeinsame sorgerecht.
    im falle meines todes würden die kinder wohl zwangsläufig getrennt werden...
    kann man dagegen auch irgendwie vorbeugen?

  • die zwei kleinen würden auf jeden fall zum vater kommen, denn für die beiden haben wir ja gemeinsames sorgerecht, aber für die große habe ich alleiniges sorgerecht. ihr stiefpapa würde sie sicher nicht zu sich nehmen, meine mutter kann es nicht mehr und ihren vater kennt sie nicht...
    also würde sie entweder ins heim kommen, oder ihrem, vollkommen fremden, leiblichen vater?

  • Da ich ja nun ganz alleine bin habe ich mir das mit dem sorgerechtstestament auch schon überlegt nur weiß ich nicht wen ich eintragen lassen könnte

  • ich bin froh meine Schwester und ihr Mann würden alle drei nehmen wenn mal was wäre.........bin da sehr froh darüber......
    ich hab hier in der Bekanntschaft einen fall da ist die Mutter schlimm umgekomen...und der Lebensgefährte hat ja gar keine rechte auf des mädel...sie ist 13..nun hat der grosse Bruder sie zu sich genommen, er ist 24...sehr Schwierig.....
    der Vater hat die Mutter erschossen......des war wirklich ganz schlimm....
    ne woche späther hatte ich Sorgerechtverhandlung....

  • Hallo,


    also ich habe ein Testament gemacht. In dem wird für den Fall des Falles festgelegt wer "Vermögensverwalter" meines Kindes wird.


    Darüber hinaus habe ich auch festgehalten dass ich keinesfalls will dass das Kind zum Vater kommt. Ich denke die Aktenlagen spricht erst mal schon für sich und dann wird da gerichtlich geprüft was dem Kindeswohl entspricht und das Kind auch gehört.


    Wichtig ist dabei, denke ich, dass man eine Person hat die Hintergrundinfos hat und vor Gericht argumentieren kann. Auf alle Fälle wird bei einem vorliegenden Testament zunächst geprüft und das Kind muss nicht sofort weg.


    Ich denke es genügt ein Testament handschriftlich zu machen. Man kann es ja ggf. auch ändern. Ansonsten kann man es in Kopie auch beim Jugendamt hinterlegen oder aber notariell machen, wobei die Gerichte bei einem von Laien erstellten normal darauf schaun was gemeint ist - auch wenn es nicht juristisch perfekt ausformuliert ist.


    Schreiben würde ich auf alle Fälle eins und am besten noch ein Schriftstück beifügen in dem Gründe stehen. Ganz wichtig auch "Sorgevollmachten" damit die betreuende Person für den Übergang auch was machen kann.


    Viele Grüße


    Saskia

  • Soweit ich informiert bin, müssen Testamente immer handschriftlich gemacht werden. Sonst sind sie ungültig.


    Falls ich mich irre, bitte berichtigen.


    Ich habe auch ein Sorgerechtstestament gemacht. Ich will unbedingt verhindern, dass die Kleine zu ihrem Vater muss. Er hat ein Alkoholproblem und da wäre sie sicher nicht gut untergebracht.

  • Ja Dike,


    ein Testament muss handschriftlich verfasst sein, da ist man auf der sicheren Seite.


    Wobei ich glaube dass es auch geht wenn etwas auf dem PC geschreiben ist und von 2 Zeugen begrlaubigt, aber das weiß ich net genau.


    Ganz wichtig ist es wenns um Kinder geht halt dass jemand da ist der für einen argumentieren kann. Bei mir sehe ich das inzwischen relativ gelassen, da mein Kind seinen *räusper* Vater erst einmal gesehen hat. Wenn ich (was ich schwehr hoffe) lebe bis der Bub 16 ist und er hier gut integriert ist kann ich mir vorstellen dass er ggf. auch schon eigenständig hierbleiben darf wenn Nachbarn helfen.


    Darum ist für mich persönlich dass Umfeld total wichtig.


    So, nun aber mal an was schönes denken, bald ist Weihnachten :tanz
    (Hoffentlich kommt net noch ein Brief vorher)


    Viele Grüße


    Saskia