Wohnungsantrag! Wieviel qm/ Zimmer stehen mir zu?

  • Hallo,


    ich wollte euch hier mal fragen. Vielleicht kennt jemand ja die Antwort.
    Aufs Wohnungsamt muss ich ja sowieso...aber das schaff ich erst nächste
    Woche ;)
    Also bei mir verhält es sich so.
    Ich wohne im Moment in einer 3 Zimmer Wohnung.
    Ich, Tochter (8 Jahre), Tochter (4 Jahre) auf 74, nochwas qm.


    Mein Sohn lebt in einer heilpäd. Wohngruppe. Ist aber noch bei mir
    gemeldet, mit Zweitwohnsitz in der WG.
    Ich bekomme Hartz4, Uvg für die Jüngste und natürlich Kindergeld.


    Jetzt überlege ich, ob ich eine 4 Zimmerwohnung beantragen soll.



    Wie wird mein Sohn mitberechnet?
    Soweit ich weiß habe ich ohne ihn, so gut wie keine Chancen auf
    4 Zimmer, weil ich ja 2 Mädchen habe, die sich ohne weiteres
    ein Zimmer teilen können. Tun sie ja auch im Moment. Sohni
    hat ein eigenes Zimmer bei uns.


    Vielleicht kann mir da jemand helfen bei :hae:


    Liebe Grüße :strahlen

  • dir steht die wohnungsgröße für 4 Personen zu... Sohni ist bei dir als wohnhaft gemeldet aber nur nicht mit in der Bedarfsgemeinmschaft..ausserdem wird er ja sicher auch beurlaubt zu dir von daher steht ihm der Wohnraum zu..wie das jetzt aber im Fall der Umzugskostenübernahme ist kann ich dir so genau nicht sagen..es müssen zwar die Mietkosten für eine größere Wohnung übernommen werden aber die Umzugskosten nicht zwangsläufig... meisten nur bei Notwendigkeit..also wenn Arge dich auffordert oder es unzumutbar wäre in der 74 qm Wohnung zu bleiben..


    wenn mich nicht alles täuscht müssten das bei 4 Personen 85-90qm sein.. von bundesland zu Bundesland um wenige qm abweichend

    BomChicka Wah Wah :D:Flowers

    Einmal editiert, zuletzt von susi0815 ()

  • Hallo *Finja*,


    wie sich das mit deinem Sohn verhällt, weis ich leider nicht.


    Aber für dich und den zwei anderen Kinder stehen dir 75 m² zu, pro weitere Person je 15 m² mehr.


    Auf die Zimmer kommt es net wirklich an, sondern auf die Quatratmeter. Allerdings ist das mit den Zimmer auch immer eine Ermessenssache des Sachbearbeiters :crazy


    Was auch noch eine Rolle spielt, ist natührlich der m² Preis. Die ARGE hat ihre Richtlinie, was eine Wohnung kosten darf. Wenn sie teuerer ist, und du es selber bezahlen möchtest (Differenz) dann hat das auch wieder der Sachbearbeiter zu entscheiden.

    LG
    Silke :wink

    Wer mit Menschen spielt, sollte Sie nicht unterschätzen, ......denn, wer den Teufel in Ihnen weckt,
    sollte das Feuer beherrschen.... Menschen die oft verletzt wurden, sind Gefährlich, .....weil Sie wissen, wie man überlebt !!!

  • Oh das wäre ja echt cool, wenn Sohni mitberechnet würde.


    Er ist alle 4 Wochen das WE hier und in den Ferien je nach Ab-
    sprache.


    Und genau wie du sagst, er ist nicht mehr mit in der Bedarfs-
    gemeinschaft. Also ich bekomme kein Geld für ihn und sein
    Kindergeld geht auch an die WG.


    Naja, qm wären mir jetzt nicht so wichtig. Ich finde 74qm jetzt nicht
    zu klein. Aber mir fehlt schon ein Zimmer mehr.....



    Auf die Zimmer kommt es net wirklich an, sondern auf die Quatratmeter. Allerdings ist das mit den Zimmer auch immer eine Ermessenssache des Sachbearbeiters :crazy


    Das wäre ja doof :rolleyes: Genau, das
    würde ich ja wollen....also ein Zimmer mehr... :Hm

    Einmal editiert, zuletzt von *Finja* ()

  • wie gesagt er wird definitiv bei der Größenberechnung mit einbezogen denn er hat ja sinen Wohnsitz bei dir,aber das die umzugskosten übernommen werden glaube ich eher nicht.. das wird man dir bei der Arge aber ganz genau sagen können..

  • Kaution wird in den meisten Fällen nicht übernommen.. aber man kann es als Darlehen beantragen. Tapete ect. werden auch nicht immer übernommen,das kann man so pauschal auch nicht beantworten. Wie gesagt ich befürchte das du keine Umzugskosten erhalten wirst da eben keine dringende Notendigkeit für den Umzug besteht... um deine Frage zu beantworten: zu den reinen Umzugkosten zählt nur der Transport/Möbelwagen.. das kann auch den Aufbau beeinhalten... wie gesagt kann alles ..muss nichts denn es besteht kein Rechtsanspruch. nur wenn die Arge dich ausdrücklich zu einem Umzug auffordert