Fragen zum Unterhaltstitel und Unterhalt!

  • Hallo,


    ich habe einen 4 wochen alten Sohn, der Vater kann keinen Unterhalt zahlen (macht grade eine Ausbildung und bezieht ergänzend Hartz 4), weshalb ich nun Unterhaltsvorschuß beantragen muss.


    Vom Ja habe ich die Info bekommen das dem Zwerg 199€ und mir wohl 900€ Unterhalt zu stehen allerdings würde ich ja dann nur einen Teil von dem Unterhalt vom kleinen als Vorschuß bekommen, nun meine Frage, meint ihr es wäre sinnvoll mir einen Unterhaltstitel gegen den Vater zu holen? Fällt da dann auch der Unterhalt für mich drunter? Also kann ich dann später auch die 900€ die mir wohl monatl. zustehen einfordern?


    Wie würde das denn mit diesem Titel ablaufen?
    Welche möglichkeiten habe ich dann später?
    Wo kann ich das machen? Beim Jugenamt?


    Mit diesem Unterhalt für mich also die 900€, die stehen mir ja schon 8 Wochen vor der Geburt zu, ich habe gelesen das wenn man durch eine durch die Schwangerschaft bedingte Krankheit nicht Arbeiten konnte das es mir auch ab 4 Mon. vor der Geburt zu stehen würde, ich hatte ein Beschäftigungsverbot, durfte also nicht arbeiten und in 14-15 Wochen vor der Geburt wurde ich Krank geschrieben wegen vorzeitigen Wehen, fällt das auch darunter?Also würde es mir ab 4mon. vor der Geburt zustehen?


    Denkt jetzt bitte nicht das ich dem Vater nur das Geld aus der Tasche ziehen will aber er hat ja nicht nur Rechte sondern auch Pflichten und außerdem leben wir auch von Hartz4 und wenn er Zahlen kann soll er ruhig für das Kind zahlen.


    Liebe Grüße

  • Da der Vater nicht leistungsfähig ist (und das nicht mal verschuldet), wirst Du keinen Titel gegen ihn bekommen


    Und Du schreibst, er lebt selbst ergänzend von ALG2.


    Also stelle Dich drauf ein, das Du UHV erhälst, und für Dich ALG 2.....und wenn der Vater seine Ausbildung mal beendet hat, und einen Job hat, dann kannst Du über die anderen Dinge mal nachdenken.


    Und zustehen kann Dir natürlich vieles....aber packe einem nackten Mann/Frau in die Tasche.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

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  • Hallo Sushi,


    beantrage den Unterhaltsvorschuss. Dies ganz dringend noch heute, da der Unterhaltsvorschuss ab dem beantragten Monat gezahlt wird. Für August also nur noch, wenn Du heute beantragst.


    Ebenfalls solltest Du eine Beistandschaft beantragen. Die kümmern sich dann darum, ob der Kindsvater leistungsfähig ist und werden das regelmäßig überprüfen. Anhand Deiner Schilderung wirst Du derzeit als Unterhalt nur den Unterhaltsvorschuss bekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey


    nun meine Frage, meint ihr es wäre sinnvoll mir einen Unterhaltstitel gegen den Vater zu holen?


    Wie es schon erwähnt wurde, einen Titel kann es nur geben wenn er leistungsfähig ist, das ist er offensichtlich aber nicht, weder bei KU, noch bei Untehralt für dich.
    Ergo kann kein Titel erstellt werden!



    Fällt da dann auch der Unterhalt für mich drunter? Also kann ich dann später auch die 900€ die mir wohl monatl. zustehen einfordern?


    Der würde nur da drunter fallen wenn es speziell für den Untehalt einen Titel gibt.


    Titel für KU beinhaltet auch nur diesen ...
    Title für deinen Unterhalt beinhaltet ebenfalls nur diesen (der kann aber nicht kostenlos beim JA geschaffen werden, wie beim KU )


    Wie würde das denn mit diesem Titel ablaufen?
    Welche möglichkeiten habe ich dann später?
    Wo kann ich das machen? Beim Jugenamt?


    Wie gesagt, es kann hier gar keinen Titel geben, somit kann es auch kein "Möglichekeiten für später" geben.


    Machen lassen derzeit eh unmöglich.


    Denkt jetzt bitte nicht das ich dem Vater nur das Geld aus der Tasche ziehen will aber er hat ja nicht nur Rechte sondern auch Pflichten und außerdem leben wir auch von Hartz4 und wenn er Zahlen kann soll er ruhig für das Kind zahlen.


    Hm..naja....er ist aber nicht leistungsfähig wie gesagt, oder schon mal nem nackten Mann in die Taschen gegriffen??


    Du erhälst ALG2, hierbei wird es dringend Zeit UVG zu beantragen.
    UVG wird allerdings auf den Bezug von aLG2 wieder angerechnet..aber es muß beantragt werden..wenn der Unterhaltspflichtige wie hier nicht leistungsfähig ist, denn UVG geht vor ALG2 für das Kind.


    Und wie du es schon sagst, wenn Er zahlen kann, dafür muß er aber erstmal zahlen können, u das kann er derzeit ja offensichtlich nicht!


    Gruß
    Jens

  • Hallo,


    danke für eure antworten.


    Das der UVG auf das alg2 angerechnet wird, weiss ich.


    Aber wie ist das dann später wenn er genug Geld verdient?
    Habe ich dann die möglichkeit den Unterhalt vom Zwerg und diesen Betreuungsunterhalt (oder wie das heißt) für die ganze Zeit nachzufordern?


    Gruß


  • Vom Ja habe ich die Info bekommen das dem Zwerg 199€ und mir wohl 900€ Unterhalt zu stehen allerdings würde ich ja dann nur einen Teil von dem Unterhalt vom kleinen als Vorschuß bekommen, nun meine Frage, meint ihr es wäre sinnvoll mir einen Unterhaltstitel gegen den Vater zu holen? Fällt da dann auch der Unterhalt für mich drunter? Also kann ich dann später auch die 900€ die mir wohl monatl. zustehen einfordern?


    Wie kommen denn solche Zahlen zustande?
    Zumal das Jugendamt gar keine Möglichkeit hat den BU zu errechnen! :brille

  • Hey


    Aber wie ist das dann später wenn er genug Geld verdient?
    Habe ich dann die möglichkeit den Unterhalt vom Zwerg und diesen Betreuungsunterhalt (oder wie das heißt) für die ganze Zeit nachzufordern?


    Das ist später schön, wenn er genug Geld verdient...!!


    Und das wars dann auch... freu dich dann für ihn..


    Die Möglichkeit nachzufordern?
    Öhm, nochmals, er ist JETZT nicht leistungsfähig..ein Titel kann daher JETZT nicht erstellt werden, u nachfordern ist dann nicht drin. Er ist JETZT nicht leistungsfähig, wenn er dann mal irgendwann soviel Einkommen hat ist das gut u schön, hat aber NICHTS mit der Vergangenheit zu tun!!!


    Wenn er dann mal genug Einkomnmen hat, dann ist er evtl. leistungsfähig u kann dann für die Zukunft KU leisten..



    Gruß
    Jens

  • Das les ich ja jetzt erst, der KV soll zahlungunfähig sein! Wie also in aller Welt kommt das JA auf solche Zahlen? :idee

  • Hallo,


    Wie das JA auf die Zahlen kommt, weiss ich nicht aber das hat der uns (mir und dem KV) gesagt, das dem Kind zur Zeit 199€ und mir 900€ zustehen...



    solange der KV in der Ausbildung ist, kann ich ja keinen Title gegen ihn erwirken, sowie ich nun erfahren habe, hat der Herr jetzt seine Ausbildung geschmissen... laut Jugendamt können die ihn nun "zwingen" jeder Arbeit aufzunehmen die er bekommen kann damit er Unterhalt zahlen kann... wie sieht das denn nun mit dem Titel aus?


    LG

  • Hey


    Mal eine Gegenfrage:


    Wa versprichst du dir eigentlich von einem Titel???


    Du fragst nur wann u wie ein Titel erstellt werden kann, die Hintergründe u der Sinn dabei scheint dir wenig kopf zerbrechen zu machen.
    So ein Titel ist zwar nett u schön, ist aber kein Geld, u kann auch wieder abgeändert werden.
    Und die Rahmenbedingungen müssen dafür erstmal gegeben sein, heißt er muß leistungsfähig sein.
    Und auch so leistungsfähig, das er die Summen die dir vorschweben, auch leisten kann.


    U da würde ich mich an deiner Stelle mal schnell von den 900 € für dich befreien..denn da muß schon fast ein Wunder geschehen bis du einen Unterhalt in der Höhe erhälst, bzw. bis er so einen Unterhalt zahlen kann..



    Er hat nun die Ausbildung gewschmissen, heißt aber, das er jetzt auch kein Geld hat. also auch nicht leistungsfähig ist.
    Jeden Job annehmen, na da muß er erstmal einen finden, u der dann auch noch so viel abwirft, das er KU leisten kann, und auch noch Unterhalt für dich! Vergiss es!!


    Mir scheint das dir das JA da einige Flöhe ins Ohr setzt.


    Was ist wenn es für die Beendigugn wirklich gewichtige Gründe gab, u er demnächst eine andere Ausbildung anfängt, u mir fielen da grad einige gewichtige Gründe ein, warum man eine Ausbildung schmeist.


    Und wenn, dann muß erstmal als ungelernter ein Job da sein, der entsprechendes Einkommen abwirft.



    Ganz ehrlich, vergiss es, bleib rhig, das wird in nächster Zeit nichts wirklich mit einem Titel noch weniger etwas mit deinen Unterhaltsvorastellungen.




    Er ist auch jetzt nicht leistungsfähig, es kann auch jetzt keinen Titel geben!



    Gruß
    Jens

  • na da haben die dir aber mal reichlich Mist erzählt..erstens kann JA den BU grnicht ausrechnen und zweitens haben die doch garkeine berechnungsgrundlage... 900 BU würde nem Nettogehalt von mindestens 2600> entsprechen... und wenn man die sache logisch betrachtet bei 900 BU kommen keine 199 KU raus sondern es wären mehr..denn da wäre sein gehalt ja enorm und normal wird zuerst der KU und dann der BU berechnet... die 900 schlage dir mal aus dem Kopf.
    Ja und was später ist da musst du jetzt mal abwarten bis er nen Job hat und dann wirst du sehen ob er zahlt oder nicht. fakt ist er kann nicht zahlen tut aber einiges dafür das er es mal kann...

  • Hi,


    sag mal sushi ...von was soll denn der EX leben, wenn er dir 900+200 Teuronen geben soll ? :rolleyes:
    Schon mal daran gedacht ?


    Einen Titel kann frau nur erwirken, wenn der EX auch leistungsfähig ist !


    Übrigens ich denke du hast das alles falsch verstanden, die 900 Mücken sind der Selbstbehalt, die deinem EX zustehen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • du hast ja auch die möglichkeit zu prüfen ob die großeltern leistungsfähig sind u . zahlen müssten. allerdings beinhaltet das auch deine eltern. vielleicht bekommst du dann deinen unterhalt.

  • Hi,

    du hast ja auch die möglichkeit zu prüfen ob die großeltern leistungsfähig sind u . zahlen müssten. allerdings beinhaltet das auch deine eltern. vielleicht bekommst du dann deinen unterhalt.

    die GE haben einen viel höheren SB ! ...geht aber...stimmt. Der BU ist da schlecht durchzusetzen, bzw. ich kenne da keinen Fall.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.