Hallo,
ich habe einen 4 wochen alten Sohn, der Vater kann keinen Unterhalt zahlen (macht grade eine Ausbildung und bezieht ergänzend Hartz 4), weshalb ich nun Unterhaltsvorschuß beantragen muss.
Vom Ja habe ich die Info bekommen das dem Zwerg 199€ und mir wohl 900€ Unterhalt zu stehen allerdings würde ich ja dann nur einen Teil von dem Unterhalt vom kleinen als Vorschuß bekommen, nun meine Frage, meint ihr es wäre sinnvoll mir einen Unterhaltstitel gegen den Vater zu holen? Fällt da dann auch der Unterhalt für mich drunter? Also kann ich dann später auch die 900€ die mir wohl monatl. zustehen einfordern?
Wie würde das denn mit diesem Titel ablaufen?
Welche möglichkeiten habe ich dann später?
Wo kann ich das machen? Beim Jugenamt?
Mit diesem Unterhalt für mich also die 900€, die stehen mir ja schon 8 Wochen vor der Geburt zu, ich habe gelesen das wenn man durch eine durch die Schwangerschaft bedingte Krankheit nicht Arbeiten konnte das es mir auch ab 4 Mon. vor der Geburt zu stehen würde, ich hatte ein Beschäftigungsverbot, durfte also nicht arbeiten und in 14-15 Wochen vor der Geburt wurde ich Krank geschrieben wegen vorzeitigen Wehen, fällt das auch darunter?Also würde es mir ab 4mon. vor der Geburt zustehen?
Denkt jetzt bitte nicht das ich dem Vater nur das Geld aus der Tasche ziehen will aber er hat ja nicht nur Rechte sondern auch Pflichten und außerdem leben wir auch von Hartz4 und wenn er Zahlen kann soll er ruhig für das Kind zahlen.
Liebe Grüße