Bafög und Hartz 4

  • Hallo, Ihr Lieben!


    Habe da mal eine Frage.
    Mein Sohn macht seit 10.08.2009 eine Ausbildung. Haben Bafög beantragt.
    Nun nervt das AA, dauert aber ebend immer alles, mit der Bearbeitung. Die Bafög- Stelle erzählte was: bis zu 2 Monaten Bearbeitung.


    Als ich Letztens auf dem AA angerufen hab - erfuhr ich, das er dann aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt. :wow :frag
    Bekommt er dann noch Wohngeld?
    Ich bekomme ja dann weniger Geld vom AA.


    Kennt sich damit jemand aus?


    LG Conny

  • Macht Dein Sohn eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung? Bin mir nicht sicher aber ich glaube bei der betr. Ausb. gibts BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und bei der überbetr. BaföG.


    Beim BAB weiß ich es nicht genau, aber beim BaföG gibts einen Mietzuschussanteil für seinen Teil der Wohnung. Die Berechnung ist kompliziert, wenn Ihr nur zu zweit lebt, heisst das, das er nicht automatisch die Hälfte der Wohnung und somit Miete angerechnet bekommt.


    Zur Sicherheit würde ich für Deinen Sohn jetzt einen Wohngeldantrag stellen, mit dem Vermerk, dass er seinen BaföGbescheid nachreichen wird ...

  • Was für eien Ausbildung macht Dein Sohn??
    Es gibt ja auch noch geförderte Ausbildungen wo es Ausbildungsgeld vom AA gibt .Machen meine Töchter die bekommen kein Barfög sondern eben das Ausbildungsgeld plus Fahrkosten zur Schule und Betrieb.
    Da gibt es dann kein Wohngeld das ist das schon mit angerechnet im Satz.

  • bekommt er dann nicht den verminderten bafög von 192 euro u. kindergeld? damit würde er regelsatztechnisch aus der bg rausfallen. wäre zu klären wie hoch sein mietanteil noch ist. zumindest hätte er nur vom regelsatz abgezogen einen einkommensüberhang von 67 euro. bekommst du für ihn noch unterhalt vom anderen elternteil? das ist dann ebenfalls sein einkommen, womit er aus der bg komplett rausfallen würde.
    reicht sein einkommen nicht erhält er ergänzend kosten der unterkunft von der arge

    Einmal editiert, zuletzt von zerodiv ()

  • bekommt er dann nicht den verminderten bafög von 192 euro u. kindergeld? damit würde er regelsatztechnisch aus der bg rausfallen. wäre zu klären wie hoch sein mietanteil noch ist. zumindest hätte er nur vom regelsatz abgezogen einen einkommensüberhang von 67 euro. bekommst du für ihn noch unterhalt vom anderen elternteil? das ist dann ebenfalls sein einkommen, womit er aus der bg komplett rausfallen würde.

    Das war ja schon geklärt.

  • studimami: lass mich in frieden u. kümmer dich um deinen kram. bist du jetz fertig? oder legst du neuerdings fest wer wann was antwortet.

  • studimami: lass mich in frieden u. kümmer dich um deinen kram. bist du jetz fertig? oder legst du neuerdings fest wer wann was antwortet.

    Das habe ich nicht getan, allerdings, wenn Du mir was zu sagen hast, tu es öffentlich und nicht per PN, klar?!

  • Die werden trotzdem versuchen Unterhalt einzutreiben, weißt doch, muss immer erst ein Baum sterben.


    Viel ist das aber echt nicht, ich würde versuchen für ihn Wohngeld zu bekommen und den Antrag unbedingt jetzt schon stellen, die sind auf der Wohngeldstelle in LE eigentlich ganz nett und warten ab, danach gehts relativ schnell, wenn man denen Dampf macht - meine Erfahrung.


    Wünsch Euch viel Glück!