Zwangsscheidung ?

  • Hallo ihr lieben,


    wie ihr wisst will sich mein Mann ja nicht scheiden lassen. Nun macht er es so, das er die Papiere die zum Ausfüllen bekommt einfach nicht beachtet. Er füllt nichts aus und gibt nichts ab. ich habe ihn schon gesagt das er mit Geldstrafen rechnen muss wenn er Aufforderungen vom Gericht nicht nach kommt, ist ihm aber egal !


    Dadurch zieht sich natürlich alles ganz schön in die Länge .


    Wie ist das, irgendwann wird man doch Zwangsgeschieden, oder nicht ? Und wie lange dauert das dann ? Ich wäre ja am liebsten schon gestern geschieden :( !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

  • :wow 3 Jahre ? Das dauert mir zu lange. Kann man das nicht beschleunigen :flenn

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  • Hi,

    :wow 3 Jahre ? Das dauert mir zu lange. Kann man das nicht beschleunigen :flenn

    nö .... aber du partizipierst ja evt. an der Rente ;) ...und sei froh das du keine Italienerin bist :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Keine Vorteile.
    Man kann aber niemanden zu etwas zwingen bzw. gibt es eben dann den Timeout.
    An der Rente partizipiert sie eigentlich nicht wenn sie die Scheidung bereits eingereicht hat.
    Ab Einreichung hören die Ansprüche auf.
    I.R. ist aber Trennungsunterhalt mehr als Nacheheunterhalt.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Das kannst Du nur beschleunigen, wenn es Gründe für eine besondere Härte gibt. Da liegt die Latte aber ausgesprochen hoch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • aber du partizipierst ja evt. an der Rente


    Du meinst ich hätte Vorteile ? :kopf Meine Anwältin sagte schon das ich ihm zahlen muss und sie ihn darum beten wird darauf zu verzichten :(


    Na, eine besondere Härte liegt nicht vor....ich will halt nur einfach nicht mehr und will mit der Scheidung auch einen endgültigen Schlussstrich ziehen !

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    LG Jennylee

  • Hi,

    An der Rente partizipiert sie eigentlich nicht wenn sie die Scheidung bereits eingereicht hat.

    ab dem Tag der Scheidung, während der Trennungszeit schon noch, und das ist Trennungszeit.


    Vorteil: Manchmal ist der TU höher, als der EU, oder der Wohnwertvorteil ist i.d. Trennung nicht so hoch, wie nach der Scheidung.

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  • Das selbe habe ich auch durchgemacht. Mein (seit 6.7.2009 EX.Mann) hat die Aufforderung des Gerichts seine Papire auszufüllen (Nachweis der Rentenversaicherung usw wegen den Rentenpunkten) nicht zurück geschickt. Dann kamen 2 Mahnungen mit Androhung von 200 € Geldstrafe. Nichts ist passiert. Habe von meinem Anwalt auch dann immer die Schreiben bekommen die er bekam. Letztendlich hat sich das Gericht die Papire selber von der RV angefordert. Das war im Apri. Im Juni bekam ich dann die Kopie der RV meines EX.Eine Woche später flatterte dann der Scheidungstermin ins Haus.


    Solltest du dann einen Scheidungstermin haben und er NEIN sagen dann ist er automatisch nach (leider erst) 3 Jahren dein EX.


    Drücke dir aber ganz doll die Daumen das es nicht sooo lange dauert.


    LG jacky
    (mama38j)

    Fürchte dich nicht vor Veränderungen sondern fürchte dich vor dem Stillstand

  • Hi,

    ab dem Tag der Scheidung, während der Trennungszeit schon noch, und das ist Trennungszeit.


    Vorteil: Manchmal ist der TU höher, als der EU, oder der Wohnwertvorteil ist i.d. Trennung nicht so hoch, wie nach der Scheidung.



    Falsch.


    Zustellung des Scheidungsantrages ist Stichtag des Versorgungsausgleiches.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Solltest du dann einen Scheidungstermin haben und er NEIN sagen dann ist er automatisch nach (leider erst) 3 Jahren dein EX.


    Angedroht hat er es mir.............................aber ich hoffe das es so ist wie bei all seinen Sachen, viel labbern aber nichts passiert !


    3 Jahre :flenn


    Ich habe eh nichts davon, da ich ihm Anteile zahlen muss :flenn

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    LG Jennylee

    Einmal editiert, zuletzt von Jennylee ()

  • Zustellung des Scheidungsantrages ist Stichtag des Versorgungsausgleiches.

    Korrekt, so war es bei uns auch. Lange Scheidunghinausziehung bringt in dieser Hinsicht gar nix.

    LG m_m_h
    _____________________________________________________________________


    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • Mein Ex hatte die Papiere auch nicht abgegeben. Wir hatten dann den Gerichtstermin und der Richter war nicht gerade nett zu ihm dabei. Er hätte 4 Wochen Zeit die Papiere abzugeben oder... damals 50000DM als Strafe zu zahlen. Dies hat ihn eingeschüchtert.


    Und die Rente... na ja, das Trennungsjahr hat gereicht, damit ich was später an ihm abgeben muss und das weil er damals nicht offiziell gearbeitet hat

  • Hi,

    Zustellung des Scheidungsantrages ist Stichtag des Versorgungsausgleiches

    OK, aber der Scheidungsantrag kann nicht gleich gestellt werden, wenn man sich bspw. erst 3 Tage getrennnt hat.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Um es auch gleich mal vorweg zu sagen bevor wieder eine Falschaussage kommt.


    Zustellung des Scheidungsantrags ist auch Sichttag des Zugewinnes.


    Das einzige was er davon hat es hinauszuzögern ist: Sie kann nicht heiraten, bekommt sie ein Kind ist er der Vater.

  • Hi,

    OK, aber der Scheidungsantrag kann nicht gleich gestellt werden, wenn man sich bspw. erst 3 Tage getrennnt hat.


    Gruß
    babbedeckel



    Hat auch kenier gesagt. Meine Aussage war wenn sie die Scheidung bereits eingereicht hat. DIe Zustellung ergeht dann i.R. einge Tage später.
    Man kann aber auch 3 Tage nach der Trennung die Scheidung einreichen. Wie für alles gibt es ja auch ausnahmen vom Trennungsjahr. Wenn es nicht mehr zumutbar ist etc.

  • bekommt sie ein Kind ist er der Vater.


    Wenn ich schwanger werden würde , dann würde er ganz schnell alles erledigen :lgh dann würde er mich ja auch nicht mehr wollen. Seine Hoffnung ist, das solange wir nicht geschieden sind, ich auch keinen neuen nehme :-)

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    LG Jennylee

  • Ich hätte meinem EX auch richtig was von meiner Rente abgeben müssen. Es hat in den 2 Jahren nach der Trennung nicht mal RV Beiträge gezahlt ( muss er auch nicht da er Selbständig ist , aber zahlt keinen Cent für die Kids jedoch hab ich schon den Titel).
    Bei der Scheidung war die Richterin dann der Meinung es sei unbillig das er auch noch Geld von mir bekommt. Kinder leben bei mir und hab sie auch noch ein paar Jahre zu erziehen.
    Er hat dann auf anfrage der Richterin ob er da nicht drauf verzichten könne eingewilligt. Hat den Gerichtssaal zwar "Stinksauer" verlassen aber traute sich echt nicht den Mund aufzumachen.Logisch ne... er zahlt keinen KU und will dann später auch noch mein Geld.
    Und der Tag an dem der Scheidngsantrag beim Gericht eingeht ist Stichtag. Alles was du dann an RV erwirtschaftest ist deins.

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