Elterngeld für 24Monate, dann aber nicht ausreichend für´s Leben. Welche Möglichkeiten gibt´s?

  • HallO!
    Ich bin alleinerziehend und wohne im Haushalt bei meinen Eltern in Ihrem frischgebauten Haus. Vor der Schwangerschaft habe ich 1Jahr lang gearbeitet für 1051Euro Netto, monatlich habe ich meinen Eltern 300Euro bezahlt. Der Vater des Kindes hat gerade mit seiner ersten Ausbildung angefangen und wohnt in eigener Wohnung, hat auch BAB Antrag gestellt, hat also keine Mittel uns finanziell zu unterstützen. Unterhaltsvorschuss will ich von ihm nicht fordern, da wir uns in guten Verhältnissen befinden und nach Möglichkeit sofort zusammenziehen würden.
    Fülle gerade den Antrag auf Elterngeld aus und würde gerne den Betrag(67%) auf 24Monate teilen, in meinem Fall wäre es ca.351Euro+164Euro Kindergeld=515Euro, minus 300Euro=215EUro für uns beide natürlich für´s Überleben nicht ausreichend wird. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen da ich schon bei Diakonie, Jugendamt nachgefragt habe, die mir aber dazu keine Informationen geben konnte oder wollten.
    Die Frage: welche Anträge für finanzielle Unterstützung kann ich stellen(Wohngeld? Kindergeldzuschlag?...)? Wo? Müsste ich mich nach 12Monaten Elternzeit arbeitslos melden, obwohl ich das Elterngeld gerne 24Monate beziehen würde?


    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...

  • Hey


    Also ich versuch mal den eibnstieg hier..u in diesem Thread..


    Unterhaltsvorschuss will ich von ihm nicht fordern, da wir uns in guten Verhältnissen befinden


    Du bist aber allein erziehend..u er zum Unterhalt verpflichtet, kann aber nicht zahlen da er nicht leistungsfähig ist, weil erste Ausbildung..ok soweit..
    Da stünde dir derzeit UVG zu, denn willst du aber nicht, aber Geld möchtest du schon, ja wie soll das dann bitte gehen??


    Ich denk mal mit "guten Verhältnissen" meinst du das es zwischen euch gut läuft, oder ist damit etwas anderes gemeint??



    und nach Möglichkeit sofort zusammenziehen würden.


    Heißt also, du möchtest erst die finanzielle Lage über Sozialelleistungen abgesichert wissen u dan mit dem Polster mit ihm zusammen ziehen..das funktioniert aber so nicht, denn spätestens dann werden die Karten neu gemischt, aber auch vorher müssen die Karten voll offen gelegt werden..u dazu gehört eben auch UVG usw. ..



    minus 300Euro=215EUro für uns beide natürlich für´s Überleben nicht ausreichend wird.


    Heißt doch aber auch in dem Fall, du hast Unterkunft inklusive Nebenkosten..
    Mit oder ohne Kost, würde sich da dann noch die Frage stellen...denn dann wären 215 schon viel...



    Die Frage: welche Anträge für finanzielle Unterstützung kann ich stellen(Wohngeld? Kindergeldzuschlag?...)?


    Wohngeld dürfte evtl. schwer sen so derzeit, da du ja bei deinen Eltern lebst..u keinen wirklich eigenen Hausstand hast..
    Kindergeldzuschlag vermutlich auch nicht, da mit KG und UVG die Grenze schon überschritten wäre..


    Vorranging ist hier erstmal eben UVG, denn willst du aber nicht u der steht dir wenn du mit ihm zusammen wohnst auch nicht zu...



    Es wäre vielleicht auch erstmal angebracht für klare Verhältnisse zu sorgen u dann kann man entsprechend vorgehen..


    Gruß
    Jens

  • Es kann sein, dass ich mich etwas falsch ausgedrückt habe, wir sind ein Paar, das auch zusammenleben will, kann aber nich ausfinanziellen Gründen, deswegen bin ich als "alleinerziehend" vielleicht nicht unbedingt zu bezeichen.
    Mit "guten Verhältnissen" meine ich, wenn ich von meinem Freund UVG verlangen werde... Macht keine normale Frau, wenn sie mit ihrem Freund zusammenleben will und irgendwann wid und er nähmlich auch, es müssen auch andere Wege geben als die Büroraten auf ihm loszulassen, die werden ihm einfach einen Schuldenberg bereiten, was er kann das wird er auch in Bar bezahlen.


    "und nach Möglichkeit sofort zusammenziehen würden." damit ist gemeint, dass sobals er mit seiner Ausbildung fertig ist und arbeiten geht.


    "minus 300Euro=215EUro für uns beide natürlich für´s Überleben nicht ausreichend wird." von restlichen 215Euro mussen wir, ich und das Kind, leben. Ich meine nicht nur essen(obwohl alleine das Essen schon ausreihend wird), sondern uns auch anziehen, zum Arzt fahren können, Windeln kaufen...


    Das Thema Kindergeldzuschlag. Soweit ich weiss kommt der Zuschlag bei einem "Ankommen" ab 600Euro in Frage oder? Über 600Euro werde ich vielleicht dann liegen, falls ich von meinem Freund UVG verlangen würde, wenn nicht dann bin ich bei insg. 514Euro, hier gibt´s auch keinen Kindergeldzuschlag. Ist richtig?

  • Hast du eine eigene Wohnung im Haus deiner Eltern?

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Hey


    "und nach Möglichkeit sofort zusammenziehen würden." damit ist gemeint, dass sobals er mit seiner Ausbildung fertig ist und arbeiten geht.


    Sorry, aber das ist alles ein absolutes Durcheinander... entweder seit ihr ein Paar, dann müßt ihr auch so wirtschaften oder ihr seit es nicht..
    Auf der einen Seite Gelder vom Staat erhalten wollen, auf der anderen aber nicht ganz irgendwie alles angeben wollen u schon gar nicht das es offiziell läuft u man hier auch an den Vater herantritt aber eben doch Gelder vom Staat haben wollen, das geht so nicht..
    Das klingt schon im Ansatz nach: Wir wollen Geld vom Staat, das möglichst viel, u dafür wollen wir möglichst wenig preis geben, u alles so darstellen, das es halt möglichst viel gibt vom Staat..auch wenn es real anders ist, als es dargestellt wird..


    Und dann wird später mal zusammen gezogen..


    Wenn er jetzt was schon dazu beisteuern kann, dann soll er das tun, denn mit staatlichen Liestungen könnte es so schwer werden..
    so auf jedenfall ist das wirr u klingt eher nah am Sozialbetrug angelegt ...


    Gruß
    Jens

  • so auf jedenfall ist das wirr u klingt eher nah am Sozialbetrug angelegt ...


    Immer mit der Ruhe Jens. :hilfe Ich formuliere die Frage extra für dich so:
    Die Frage: welche Anträge für finanzielle Unterstützung kann ich stellen(falls wir ein Paar sind, wohnen aber getrennt)? Wo? Und die gleiche Frage, falls wir kein Paar sind?
    Müsste ich mich nach 12Monaten Elternzeit arbeitslos melden, obwohl ich das Elterngeld gerne 24Monate beziehen würde?

  • Die Frage: welche Anträge für finanzielle Unterstützung kann ich stellen(falls wir ein Paar sind, wohnen aber getrennt)? Wo? Und die gleiche Frage, falls wir kein Paar sind?


    Werdet euch vielleicht erstmal klar was ihr seit..
    Alles ander ist eher müssig darauf zu antworten..


    Schon klar das es das sein soll was finanziell am meisten abwirft..aber es ist eher schwer da so was zu sagen..


    Weil auch wenn ihr kein Paar seit, dann muß er KU leisten oder aber es gibt UVG, was du ja auf der anderen Seite nicht beantragen willst, da euer Verhälntis ja gut ist .. aber da läuft schon im Gedankenansatz was schief..


    U zu Hilfen gehören klare Fronten..

  • ok. Ich verstehe. Wir sind ein Paar.
    Den UVG will ich nicht verlangen, ist letzendlich auch der Berg Schulden, den wir früher oder später auch beide(aus unserer gemeinsamer Kasse) zurückzahlen würden. Ich fühle mich irgendwie gezwungen mit meinem Freund zusammenzuziehen, wie wir es finanziell hinbekommen weiss ich nicht... :frag Er bekommt 470Euro netto, ich 350 oder 700Euro(hängt davon ab für wie viele Monaten Elternzeit ich mich entscheide)+164Euro Kindergeld macht insg. 984 oder 1334Euro. Für die 2Zimmer Wohnung(54qm) in der der Freund wohnt, würden wir ca.550Euro ausgeben,wie viel wir für´s Überleben brauchen weiß ich leider noch nicht, da wir noch nicht zusammengewohnt haben. Ich würde aber gerne die 2Jahre mit unserem Kind bleiben d.h, dass wir das ganze 1.Jahr mit 984Euro auskommen müssten, nach 1.Jahr bekommt mein Freund ca. 50Euro Ausbildungsvergütung mehr.
    Habe ich irgendwas vergessen?

  • Tja, das Problem ist, solange du bei deinen Eltern im Haushalt (also keinen eigenen Haushalt im Haus deiner Eltern) lebst, wirst du bei Antrag auf Sozialleistung mit deinen Eltern zusammen veranlagt. Sprich, ihr geltet als Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen/Vermögen deiner Eltern wird angerechnet und ich schätze mal ganz stark, das ihr dann keinen Anspruch auf Leistung mehr habt. Ob es in dieser Konstellation eine andere Möglichkeit weiß ich nicht. Zumal du auf jeden Fall UVG beantragen müsstest in dieser Konstellation - zumindest wird er vom Bedarf abgezogen.


    Anders sieht es aus, wenn du mit deinem Freund zusammenziehst, hier hättet ihr beide die Möglichkeit, als Bedarfsgemeinschaft aufstockend ALGII oder Wohngeld zu bekommen, das Elterngeld wird nicht oder nur teilweise (bin mir da nicht sicher) angerechnet. Von was finanziert dein Freund den derzeit sein Leben, wenn ich mal fragen darf? Mit 550 Euro Miete und 470 Euro Ausbildungsvergütung geht das wohl eher schlecht ...


    Mach dich mal bei Caritas oder Diakonie schlau, die bieten Beratungen an, welche finanzielle Unterstützung euch zustände.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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  • Zählt man nicht nur bis 25 zur Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern? Und darüber hinaus bildet man nur noch eine mit dem Kind, Eltern-unabhängig quasi?


    Zum Thema: Naja, ich sehe das auch so, entweder seit ihr ein Paar oder ihr seit keins, und vielleicht solltet ihr euch erstmal darüber klar werden ob ihr dann immer noch getrennt wohnen möchtet oder doch zusammen.

    Brave Mädchen kommen in den Himmel, böse überall hin...und ich war schon immer reiselustig... ;)

  • Zählt man nicht nur bis 25 zur Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern? Und darüber hinaus bildet man nur noch eine mit dem Kind, Eltern-unabhängig quasi?


    Stimmt. Würde ich aber nicht wirklich ins Auge fassen. Zum einen muss ein offizieller Untermietvertrag her, und die Eltern müssten die 300 Euro offiziell versteuern, zum anderen muss sie nachweisen das es keine gemeinsame Haushaltsführung gibt. Wie schwer oder leicht das sein wird, weiß ich nicht, unter mir hat bis vor kurzem eine Familie mit 27jährigem Sohn gewohnt, der ALG II beantragt hat. Schöner Mist -als Gemeinschaftsräume werden Küche und Bad angesehen, er hätte sich theoretisch einen eigenen Kühlschrank zulegen müssen und und und. Zweimal waren die zur Wohnungsbegehung da, unangemeldet. Einerseits ja
    völlig rechtens, andererseits war deren Verhalten wohl ziemlich
    menschenverachtend.


    Hinzu kommt bei der TS, das sie den UVG und das Kindergeld ja vom Bedarf abgezogen kriegt - unabhängig davon, ob nun UVG auch bezogen wird oder nicht. Damit fällt das Kind schonmal aus dem Bedarf raus, ihr wiederum wird der Überschuss vom eigenen Bedarf abgezogen, soweit ich weiß. Ob und inwieweit sie gezwungen werden kann, tatsächlich UVG zu beziehen ... :frag Fakt ist, wenn sie es macht, wird der KV später zur Kasse gebeten, sprich da häufen sich nicht unerhebliche Schulden an, die einer späteren Existenzgründung schon ganz schön im Weg stehen können.


    Von daher wäre die Bildung einer BG mit dem Freund zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich ein, aus finanzieller Sicht, besserer Weg.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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  • Hey


    Den UVG will ich nicht verlangen, ist letzendlich auch der Berg Schulden,


    Wenn ihr also ein Paar seit, dann würde auch die Anspruchsvoraussetzung für UVG vom JA nicht bestehen!! ..


    Habe ich irgendwas vergessen?


    Das kannst nur du wissen, ob du alles angegeben hast..
    Allerdings klag es teils so, als wenn er dir schon was an "Unterhalt" beisteuern würde/könnte..u da muß bei ihm ja schon noch mehr "Einkommen" vorhanden sein, was auch immer...das kannst aber nur du wissen..



    Elterngeld wird nicht oder nur teilweise (bin mir da nicht sicher) angerechnet.


    300€ sind Anrechnungsfrei, also zumindest bei ALG2.Alles was drüber ist wird da angerechnet...




    Zählt man nicht nur bis 25 zur Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern?


    Jein...wen man bei ihnen lebt schon..wenn nicht mehr dann wohl nicht..
    Aber es bildet dennoch eine BG, egal wie alt sie ist, denn ihr Alter ist bisher ja nicht bekannt hier..
    Sie lebt bei den Eltern, ohne eigenen Hausstand dort, "bewohnt" im Haushalt der Eltern 2 Zimmer, ergo bilden alle eine BG.


    Und darüber hinaus bildet man nur noch eine mit dem Kind, Eltern-unabhängig quasi?


    --siehe oben.. fürchte das dem nicht so sein wird..




    Fakt ist, wenn sie es macht, wird der KV später zur Kasse gebeten, sprich da häufen sich nicht unerhebliche Schulden an, die einer späteren Existenzgründung schon ganz schön im Weg stehen können.


    Das stimmt so nicht, wenn sie AE wäre, u die Anspruchsvoraussetzungen für UVG gegeben wären, u der Vater hier nicht leistungsfähig ist, nachweislich, dann laufen da auch keine Unterhaltsschulde auf...
    Aber sie ist nicht AE, es besteht kein Anspruch auf UVG.
    Mn müßte da nochmal in die "Bedingungen" schauen für UVG, dort heißt es man nicht dauernd getrentn ist, oder aber mit dem Vater in einem Haushalt zusammen lebt etc., da kommt es schon auf den genauen Wortlaut an, u den hab ich jetzt nicht grad im Kopf, aber Vermutung ist das es gar keinen Anspruch auf UVG gibt..


    Gruß
    Jens

  • Tja, das Problem ist, solange du bei deinen Eltern im Haushalt (also keinen eigenen Haushalt im Haus deiner Eltern) lebst, wirst du bei Antrag auf Sozialleistung mit deinen Eltern zusammen veranlagt. Sprich, ihr geltet als Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen/Vermögen deiner Eltern wird angerechnet und ich schätze mal ganz stark, das ihr dann keinen Anspruch auf Leistung mehr habt. Ob es in dieser Konstellation eine andere Möglichkeit weiß ich nicht. Zumal du auf jeden Fall UVG beantragen müsstest in dieser Konstellation - zumindest wird er vom Bedarf abgezogen.


    Anders sieht es aus, wenn du mit deinem Freund zusammenziehst, hier hättet ihr beide die Möglichkeit, als Bedarfsgemeinschaft aufstockend ALGII oder Wohngeld zu bekommen, das Elterngeld wird nicht oder nur teilweise (bin mir da nicht sicher) angerechnet. Von was finanziert dein Freund den derzeit sein Leben, wenn ich mal fragen darf? Mit 550 Euro Miete und 470 Euro Ausbildungsvergütung geht das wohl eher schlecht ...


    Mach dich mal bei Caritas oder Diakonie schlau, die bieten Beratungen an, welche finanzielle Unterstützung euch zustände.

    Bin bei Diakonie schon 2xgewesen und 1xangerufen, sie konnten wir überhaupt keine Auskunft darüber geben. Bei Caritaswurde mir eine Telefonnummer gegeben, unter der ich schon seit 2Tagen keinen erreichen kann. :wand
    Mein Freund wird erst am 01.08.09 mit seiner Ausbildung anfangen (622Euro Brutto=470Euro netto), für die Wohnung zahlt er ca.500Euro, falls wir zusammenziehen würden kommen noch ca.50Euro an nebenkosten dazu, daher 550Euro. Er ist gerade dabei einen BAB Antrag(Berufsausbildungsbeihilfe) zu stellen, da er aus seinem Ausbildungsvergütung die Wohnung nicht bezahlen kann.

  • Wenn ihr also ein Paar seit, dann würde auch die Anspruchsvoraussetzung für UVG vom JA nicht bestehen!! ..

    Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht mehr, wer als ein Paar zu bezeichen ist? Wir wohnen getrennt, befinden uns aber in guter Beziehung. Falls wir zusammenziehen sind wir dann auf jedem fall ein Paar und hätten keinen Anspruch auf UVG(auf was denn?), da ist doch schon richtig? Ach so, ich bin 25Jahre alt.



    Wenn ihr also ein Paar seit, dann würde auch die Anspruchsvoraussetzung für UVG vom JA nicht bestehen!! ..

  • Hey


    (auf was denn?),


    Ihr habt dann zwar ein gemeinsames Kind, aber nicht die Allgemeinheit ist dann dfür da das Leben euch zu finanzieren..das nochmal vorweg.


    Lebt ihr zusammen, steht euch kein UVG zu, das ist nämlich für AE´s gedacht..


    Was euch dann evtl. an zusätzlichen Hilfen, neben euren Einnahmen zusteht hängt dann von mehreren Gegenbenehiten ab..


    Aber vorerst solltet ihr einfach mal klare Verhältnisse schaffen..und nicht nur nach dem was wäre wenn frage..das bringt weder euch noch sonst wen weiter u die Antwort ist da wahrlich so nicht einfach..


    Gruß
    Jens

  • Aber vorerst solltet ihr einfach mal klare Verhältnisse schaffen..und nicht nur nach dem was wäre wenn frage..das bringt weder euch noch sonst wen weiter u die Antwort ist da wahrlich so nicht einfach..


    Ok, die gleiche Frage noch mal!
    "Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht mehr, wer als ein Paar zu bezeichen ist? Wir wohnen getrennt, befinden uns aber in guter Beziehung. Falls wir zusammenziehen, sind wir dann auf jedem fall ein Paar und hätten keinen Anspruch auf UVG(auf was denn?), da ist doch schon richtig?" Sind wir ein Paar wenn wir getrennt leben?

  • Sind wir ein Paar wenn wir getrennt leben?


    Ähm, was wird das nun...
    Ihr seit ein Paar, die nicht getrenntlebend sind, ihr lebt zwar in getrennten "Wohnung", seit aber ein paar..da gibts nicht mehr viel zu deuten..


    Ausser das du so lange deuten möchtest, das es irgendwann doch passt..


    Ihr seit ein Paar, beide die eltern des Kindes, die beide für ihr Kind einstehen, beide es gemeinsam erziehn u versorgen...somit bist auch du kein AE.


    Es steht hier kein UVG zu..


    U du selber sagst doch ihr seit ein Paar, wollt dann zusammen ziehen usw. .. also was wird das nun?


    U wie du es wiederholst, wenn ihr zusammen zieht, u auch da wie jetzt ein Paar seit, besteht auch kein Anspruch auf UVG .. auf was dann, hängt von euren Einnahmen ab..und euren Mietkosten etc.


    Gruß
    Jens

  • Und anbei gleich mal der §1 des UhVorschG:


    (Quelle: Bundesministerium der Justiz)


  • Ich dachte es ist so, wenn wir getrennt leben dann sind wir kein Paar d.h erstmal UVG .
    "§ 1 Berechtigte
    (1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer


    2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt..."


    Wenn wir aber zusammenleben dann sind wir ein Paar d.h natürlich kein UVG, sondern Wohngeld...
    Oder können wir auch in verschiedenen Wohnungen(ich bei meinen Eltern und er in seiner Wohnung) leben, aber trotzdem als Paar betrachtet werden und somit keinen Anspruch auf UVG haben?