Hartz 4-Antrag MIN. 8 Wochen Bearbeitung???

  • Hallo,


    ich habe heute bei der ARGE einen richtigen Schock verpasst bekommen. :schwitz


    Also eben zur Vorgeschichte: Mein Mann und ich haben 2 Kinder (2 1/2 Jahre und 11 Monate) und haben uns letzte Woche getrennt. Momentan wohnen wir noch gemeinsam in einem 2-Familienhaus mit meinen Schwiegereltern, denen das Haus auch gehört.


    Mit denen versteh ich mich gaaaanz toll :kotz und möchte natürlich so schnell wie möglich hier raus.


    Da mein Mann aber so mies verdient, dass er nicht mal den ganzen Kindesunterhalt zahlen kann, muss ich wohl oder über erstmal Hartz 4 beantragen.


    Also war ich heute bei der ARGE.


    Ok, dass ich für den Antrag einen Wisch vom JA brauche, wo nochmal draufsteht, wieviel Unterhalt mein Mann nun tatsächlich zahlen kann und wird, sehe ich ja ein.


    Aber dann meinte der nette Herr dort, wenn ich das mit dem JA geklärt hätte, solle ich bei der ARGE anrufen und einen Termin ausmachen. Bis ich den bekäme würden wohl min. 3 Wochen vergehen. Da könne ich dann meinen Antrag einreichen - wenn dann alle Unterlagen da sind, ist erstmal alles ok, sonst könne ich dann einen neuen Termin machen.


    Und wenn der Antrag dann komplett und eingereicht ist, würde es min. 6 Wochen dauern, bis der bearbeitet und bewilligt ist.


    Ich bin echt geschockt! Und stehe wieder vor einem Haufen Probleme.


    Wenn ich meinen Antrag mit einem Wohnungsangebot abgebe, wartet doch kein Vermieter noch 6 Wochen, ob ich die Wohnung nun nehmen darf, bis dahin hat der sich doch längst andere Mieter gesucht!


    Und ich muss jetzt ernsthaft mit den Kindern noch 2-3 Monate mindestens hier bei meinen mobbenden Schwiegereltern und meinem rumzickenden Mann ausharren???


    Kann man das nicht irgendwie beschleunigen und der Typ hat mir das nur verschwiegen? *hoff*

  • Hallo,


    hat der Sachbearbeiter bei der ARGE dir eine Liste mitgegeben, auf der steht, was du alles brauchst? Wenn nicht, dann besorg dir die schleunigst.


    Dann solltest direkt den Termin zur Abgabe machen und zusehen, dass du alle Unterlagen zu dem Termin parat hast. So kannst du die Zeit bis zum Termin wenigstens sinnvoll nutzen.


    Ansonsten kann ich dir nur leider sagen: Ja, es dauert so lange. Vor allem jetzt in der Urlaubszeit.


    LG


    Phoenix

  • Hallo,


    es ist manchmal nicht zu glauben, wie die Arge vorgeht. Laut SGB sind Anträge schnell zu bearbeiten. Wörtlich ist im § 17 Abs. 1 SGB I zu lesen: "Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass ... jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält."


    § 2 S. 2 SGB X: "Das Verwaltungsverfahren ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.


    Zügig bedeutet nicht, bei Mittellosigkeit zwei oder mehr Wochen auf Geld zu warten oder etwa Monate.


    BVerWG 23.06.1994, IDAS I/95, I.2.1: "Die Bearbeitung eines auf die Bewilligung von Regelsatzleistungen gerichteten Hilfeantrags, ..., duldet keinen Aufschub und ist wegen des existentiellen Gewichts einer schnellen und wirksamen Bearbeitung baldmöglichst abzuschließen. ... Dem Hilfesuchenden kann nicht zugemutet werden, bis zum Abschluss der Ermittlungen ... auf das für seinen Lebensunterhalt Notwendige zu verzichten."


    Bei einer gegenwärtigen Notlage ist "sofort und ohne jeden Aufschub" zu zahlen (VGH Hessen, FEVS 57, 156).


    Außerdem besteht ein Rechtsanspruch auf einen Vorschuss:


    § 42 ABs. 1 S. 2 SGB I: Die Behörde "hat Vorschüsse ... zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt".


    Der Vorschuss muss spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags gezahlt werden. Ist der Zeitraum unzumutbar, reduziert sich der Ermessensspielraum auf null (=muss sofort gezahlt werden; manchmal muss man darauf bestehen und damit drohen, dass man erst geht, wenn der Vorschuss ausgezahlt wurde).


    Übrigens ist die Form des Antrags nicht gesetzlich vorgeschrieben: BA 37.1: "DieAntragstellung ist an keine Form gebunden." Es reicht sowohl eine mündliche als auch eine telefonische Erklärung. Die muss man sich aber schriftlich bestätigen lassen. Besser ist es, einen Antrag per Mail, Fax oder per Post zu stellen." Es ist rechtswidrig, einen Antrag erst dann als gestellt anzusehen, wenn das Antragsformular ausgefüllt wurde. Er ist lediglich ein Mittel der Behörde, um den Sachverhalt zu ermitteln (LPK SGB II § 37 Rz 12).


    Tipp: Bei Antragstellung eine Kopie anfertigen und vom SB mit Eingangsstempel versehen lassen (oft verschwinden Anträge). Bei Fax reicht Faxprotokoll. Damit hat man einen Zugangsnachweis. Und nicht abwimmeln lassen: Die Sachbearbeiter sind zur Annahme des Antrags verpflichtet (§ 20 Abs. 3 SGB X).


    Warte also nicht mit dem Antrag (und evtl. dem Antrag auf Vorschuss), bis irgendwelche Papiere vorliegen. Die können nachgereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag (in welcher Form auch immer) frühstmöglich bei der Arge vorliegt.


    Bei einem extrem unwilligen Sachbearbeiter hilft oft auch der Hinweis auf das Beschreiten des Rechtsweges.



    LG Chrystal

  • Wie Mela schon geschrieben hat, druck dir den Antrag aus und füll ihn aus. Selbst wenn noch etwas fehlt, kannst du den beim Empfang abgeben. Lass dir den Eingang aber trotzdem bestätigen. Fehlende Unterlagen kannst du immer noch nachreichen. Ab da wo du den Antrag abgegeben hast, läuft dann auch der Bescheid. Die ARGE rückt mit solchen Infos nie raus.


    Informier dich was für eine Wohnung für dich und dein Kinder angemessen ist und suche. Wenn du eine gefunden hast ist es wichtig das du BEVOR du den Mietvertrag unterschreibst, den zur ARGE bringst (nicht vertrösten lassen mit Termin). Hier bei uns bekommt man entweder gleich die Genehmigung oder wenige Tage später. Wichtig auch hier, schriftlich geben lassen.


    Solltest du kein Geld für Kaution haben, kann dir dies in Form eines Darlehens gewährt werden, ebenso Genossenschaftsanteile. Lass dich da aber nicht abspeisen mit einer monatlichen Rückzahlung, das mußt du erst wenn du pfändbares Einkommen hast. Mit der Erstausstattung mußt du sehen wie du dich da mit deinem Ex einigen kannst was euren Hausrat betrifft. Das was dir fehlt, kannst du beantragen. Das geht allerdings nur wenn es sich um den Ersteinzug handelt, bist du erstmal drin und kommst paar Monate später, wird meistens abgelehnt. Renovierungskosten kannst du auch beantragen.


    Bei uns sind die in der Regel schnell. Dauert meist nur 2-3 Wochen. Wichtig aber dir immer alles zu bestätigen lassen das du etwas abgegeben hast. Die ARGE verliert gern immer etwas :rolleyes2:

  • Vielen Dank erstmalfür Eure schnellen Antworten!


    Ich muss ja ehrlich zugeben, für mich ist heute erstmal eine Welt zusammengebrochen, als ich das gehört habe...


    Mein Noch-Mann und ich kommen soweit noch sehr gut miteinander klar, aber wenn ich hier noch Monate festsitze, weiß ich jetzt schon, dass wir uns früher oder später richtig streiten werden. Und das will natütlich keiner vom uns.


    Lobend möchte ich mal erwähnen, dass der Herr bei der ARGE den Antrag, den er mir gegeben hat, mit einem Stempel von heute versehen hat, was das Antragsdatum betrifft.
    Motzen möchte ich dann aber gleich, dass er mir nur einen Bruchteil der Formulare mitgegeben hat (das Hauptformular und den Zettel für ein Mietangebot).


    Also muss ich nun schauen, wer in meinem näheren Umfeld einen Drucker hat, ich habe nämlich keinen.


    Morgen werde ich mich gleich beim JA melden (heute war der zuständige Bearbeiter natürlich schon weg, als ich anrief) und mit denen einen Termin machen. Und ich habe eine Beratungsstelle in der Stadt gefunden, die auch telefonisch berät (mit den beiden kleinen Kindern ist es immer recht stressig, irgendwo anzutanzen, weil ich auch kein Auto habe), vielleicht haben die ja auch noch Tipps.


    Meine Mutter hat einen guten Freund, der beim Amt arbeitet, auch wenn nicht genau in der Abteilung - aber der ist gerade 3 Wochen in den Urlaub geflogen.


    Ich werde denen den Antrag wohl echt einfach per Einschreiben schicken oder faxen - dann muss ich nicht rumstreiten, dass ich einfach ohne Termin komme. Denn ich muss ehrlich sagen, im Moment kann ich eigentlich auf weitere Konflikte verzichten. :(

  • Reiseleitung,


    ich würde dir raten den bei der ARGE persönlich gegen Quittung abzugeben, die sind verpflichtet den auch ohne Termin anzunehmen.


    Ein Einschreiben beweist nur, falls es auf einmal heißen sollte der Antrag wäre dort nie angekommen, das du denen ein Kuvert geschickt hast, aber leider nicht was (oder ob überhaupt was) darin enthalten war.


    Leider gibt es solche Fälle bereits, und die HE bekamen noch nicht mal vor Gericht recht.


    Daher nie per Post (mit oder ohne Einschreiben) was der ARGE schicken, lieber immer selber dort antanzen und gegen Empfangsbestätigung dort abgeben. Dann können die nämlich nicht mehr sagen da ist nix angekommen. Der Eingangstempel beweist dann das Gegenteil, auch vor Gericht.


    lg
    Pimpf

  • Also ich habe jetzt in kürzester Zeit, bedingt durch meinen Umzug, zwei verschiedene Erfahrungen gemacht.


    In der Stadt in der ich bis vor kurzem noch gewohnt habe, habe ich Mitte Mai einen Erstantrag gestellt, von dem ich bis heute keinen Bescheid bekommen habe.
    Hier, an meinem neuen Wohnort, habe ich letzte Woche Dienstag den Antrag abgegeben und am Freitag hatte ich den (positiven) Bescheid im Briefkasten.
    Was die einen in knapp zwei Monaten nicht gechafft haben, haben die anderen in 3 Tagen fertiggebracht!


    Wünshce dir in jedem Fall das du Glück hast und es schnell geht.

    Wir Frauen sind Engel - bricht man uns die Flügel, fliegen wir auf Besen weiter!



    Wer liebt ist unschätzbar reich...geliebt zu werden ist wundervoll

  • So, mein Unterlagen-Stapel ist so gut wie komplett!


    Mein Noch-Mann kopiert mir heute noch einiges auf der Arbeit und druckt mir ein paar Sachen aus (ja, der ist eigentlich so'n netter), aber dann hab ich alles.


    Freitag werde ich mich dann nochmal in die Höhle des Löwen gegeben und mit der einen oder anderen Paragraphen-Angabe bewaffnet rumzanken, dass ich meinen Antrag jetzt sofort abwegen will und werde. ;)


    Danke daher nochmal an Pimpf wegen dem Hinweis, dass so'n Einschreiben ja nicht belegt, WAS ich geschickt habe. :thanks:
    Und danke an Crystal auch für die vielen Quellenangaben, die hab ich gleich bei meinem Antrag auf einen Vorschuss verwurstet. :D :thanks:


    Bin mal gespannt, wie schnell das dann geht...


    Mal 'ne Frage ab vom Thema: Rechnet die ARGE oft und gerne falsch oder kann ich es mir sparen, den Bescheid dann nochmal nachzurechnen?

  • Mal 'ne Frage ab vom Thema: Rechnet die ARGE oft und gerne falsch oder kann ich es mir sparen, den Bescheid dann nochmal nachzurechnen?


    Rechne nach ... ;)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok, da ich ja nerve, rechnen die bestimmt doppelt falsch. :wand


    Ach, und ist ot, aber das halbe Kindergeld wird vom theoretisch zu zahlendem Kindesunterhalt abgerechnet, nicht von dem, was individuell gezahlt werden kann. (Ich hoffe, Du weißt jetzt, was ich meine! ;) )