Hallo Ihr Lieben,
muss ich Euch gerade mal berichten:
Rufe gerade beim Jugendamt an wegen sogenannter "Negativbescheinigung". Brauch ich aktuell für die kleine wegen Sparbucheröffnung. Durfte nicht eröffnen, da ich nachweisen muss, alleine sorgeberechtigt zu sein :wand Hab ich bei der Großen damals auch nicht gebraucht und weiss nicht, warum ich das brauch, da BGB 1626 (ähem, ich glaub das war der Paragraf, bin aber gerne lernfähig :rotwerd ) das ganze in meinen Augen regelt. Aber egal- rufe gerade beim Jugendamt deswegen an, schildere dem Sachbearbeiter "mein Problem". Und, was soll ich sagen, da wir im zuständigen Bezirk wohnen, musste ich nur meine Adresse durchgeben, er macht es postfertig (ohne Einreichung diverser Unterlagen) und in 1-2 Tagen hätte ich das ganze im Briefkasten!
:wow bin positiv beeindruckt!
Das wollte ich mal eben loswerden. Geht manchmal auch andersrum! Und ich hatte befürchtet, ich müsste wieder tausend Unterlagen beibringen..... Echt prima!
Liebe Grüße, Rilana