Alleinerziehend Arbeitgeber verlangt kündigung meinerseits bekomm ich Sperre von der Arge?

  • Anwälte wollen vor allem eines : Geld verdienen...... je höher der Streitwert umso lieber werden sie tätig....

  • Klar wollen sie das...und dafür is ein anwalt da um seine rechte versuchen durchzusetzen....oder sein recht zu geweinnen,kann das ja schlecht selber machen bin kein anwalt.

  • Und weil Anwälte genrell an einem schönnn hohen Streitwert intereseirt sind , sind viele nicht - na sagen wir mal :ganz ehrlich ,was dei Chancen ihrer Mandanten bei Prozeßen etc angeht.... Da wird man schon mal ganz gern in irgendwelche Total aussichtslosen Dinge gedrängt... Diese Info stammt von einer guten Bekannten die zufällig Geschäftstellenleiterin an einem Amtsgericht hier in der Nähe ist - und mir schon mal Tipps in Bezug auf seriös und im Sinner der Mandanten beratende Anwälte gibt.... Und auch auf solche die eben eher ihr Interessen im Blick haben.


    Wer generell einem Anwalt einfach so vertraut ist ziemlich naiv in meinen Augen. Aber das muss ja jeder selber wissen... Und die Anwälte müssen schließlich auch leben.... :lgh

  • ich war dort um mir rat zu holen und um zu erfahren was ich für rechte habe oder nicht...und ich denke mal das ich mich damit nicht auf den anwalt verlassen habe.Gut die firma kann von mir verlangen bis 19uhr zu arbeiten weil ich das vorher auch getan habe verstehe ich aber ich kann es nun mal nicht mehr und kündigen darf und werd ich auf keinen fall.


    Bin auch nochmal bei der arge gewesen und ich bekomme keine sperre wenn ich fristlos gekündigt werde da die betreung des klein nach 16 uhr nun mal nicht gesichert ist..ich keine möglichkeiten habe ihn danach noch betreuen zu lassen...und ich die gewünschte erwerbsfähigkeit erfülle...sprich ich drei std am tag arbeiten kann.


    LG

  • Was letztlich Dein Recht ist bestimmt niemand anderer als der Richter ... Auf der grundlage der gesetze. Und die können durchaus verschieden ausgelegt werden..


    Aber das fürht jetzt zu weit ins OFF-Topic.

  • Danny, ich finde Dich mutig!


    Du willst arbeiten, willst Dich aber nicht terrorisieren lassen.


    Wenn das Kind so spät nicht mehr betreut werden kann, dann ist es eben so. Da gibt's nichts wegzudiskutieren. Es kann mir sowieso niemand erzählen, dass es auch nur annähernd dem Kindeswohl förderlich sein soll, nach dem Hort bis spät abends noch bei Tagesmüttern geparkt zu werden.


    Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt noch ein bisschen mehr Ahnung von Recht und Gesetz hat, als manch ein anderer ... hier im Forum z.B. Und einen Versuch ist's allemal wert!


    Viel Glück!

  • Was letztlich Dein Recht ist bestimmt niemand anderer als der Richter ... Auf der grundlage der gesetze. Und die können durchaus verschieden ausgelegt werden..


    Aber das fürht jetzt zu weit ins OFF-Topic.


    :Hm mmmh wir sind aber schon noch in Deutschland, oder gibt es hier auch schon case law?


    Also eher mumpitz, oder? :wink


    Unabhängig davon, muss man ja nicht nur kämpfen um zu siegen.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Nöö - aber es gibt gerade in Deutschland ein Einzelfallrecht.... im Sinne richterlicher rechtsfortbildiung.....Und das heißt nicht anderes als das jeder Richter ungebunden selber entscheidet ! ( natürlich immer auf der basis der gesetze) Aber was er wie da gewichtet ist jedem Richter relativ freigestellt - solange es keine höchstrichterlichen Urteile in dem Bereich gibt...( Und auch an die muss er sich nicht halten . wäre halt nur unsinnig gegen solche Urteile zu entscheiden , weil die von übergeordneten gerichten ja revidiert würden...)


    Nicht umsonst gibt es gerade in Deutschland so viele unterschiedliche Urteile zu fast gleichen Sachverhalten.


    Wer mal nachlesen möchte was Einzelfallrecht heißt:http://www.mdr.de/mdr1-radio-thueringen/3811618.html


    den ausführlicheren und besseren Link dazu finde ich z. zt nicht...Ich stelle ihn ein wenn ich wieder zeit habe

    3 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Jetzt mal unabhängig von dem was du hier geschrieben hast...ich habe meine antworten bekommen es ging mir einfach nur darum ob ich eine sperre erhalte wenn ich kündige weil der ag das verlangt und die bekomme ich devinitiv dann,der ag hat versucht oder versucht es immer noch mich los zu werden darauf hin bin ich beim anwalt gewesen um zu erfahren was meine rechte sind nun ich habe erfahren das er verlangen kann das ich bis um 19 uhr arbeite weil ich das vorher auch gemacht habe kann ich verstehen aber da es mir nicht möglich ist mein KIND nach 16uhr betreuen zu lassen kann also wird er mich fristlos kündigen....ich KÜNDIGE nicht muss an mich und mein kind denken...und durch die nicht betreung nach 16 uhr bekomme ich auch keine sperre von der arge fals ich fristlos gekündigt werde.


    ich habe damit meine antworten...erhalten....und selbst wenn es nicht so gelaufen wäre ich glaube nicht das das amt eine mutter mit 2 jährigem kind verhungern lässt.


    zb meine freundin hat sich von ihrem mann getrennt musste darauf die arbeit kündigen weil sie keine betreung hatte das amt hat selbst dann nicht gesagt sie krigen kein arbeitslosengeld 2....obwohl sie gekündigt hat....


    lg. und danke an alle die mir Mut gemacht haben versucht haben mir zu helfen,ich wünsche euch alles Glück der Welt und haltet immer schön den Kopf hoch....vieleicht schreibt man sich hier ja nochmal...macht es gut bis dahin mal... :winken: :thanks: :blume