Ablehnung Umzug

  • Brauche dringend Hilfe,
    hab Heute ne Ablehnung wegen Umzugsantrag bekommen ,mit der Begründung:


    Die zustimmung werde nicht erteilt


    Ein Umzugsgrund liegt nicht vor (obwohl ich ja beschrieben habe beim Antrag das mein Sohn auszieht und die Wohnung sogar günstiger ist )


    Umzugskosten und Kaution werden nicht gewährt


    Doch merkwürdig das ich auch gleich noch einen weiter Zettel anbei hatte in dem geschrieben steht :


    Sie wollen zum 1.10.09 umziehen ,bitte reichen Sie den unterschriebenen Mietvertrag falls der Umzug stattfinden soll ein.


    Also darf ich jetzt doch umziehen ?

  • Ich hab keine Erfahrung mit den Dingen. Aber ich lese das so: Die Kohle für den Umzug und für die Kaution geben sie Dir nicht. Die Miete werden sie vermutlich (zum Teil?) weiter zahlen.

  • Also verstehen tue ich das auch so das du Umziehen kannst aber die Kosten dafü net übernommen werden..


    Aber wenn du dir so unsicher bist würde ich einfach mal hin gehen und nach fragen!!!


    Gruß Janina

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    Man sagt, dass es nur 1 Minute braucht,um eine Person zu bemerken. 1 Stunde um sie gern oder lieb zu haben,aber ein ganzen Leben braucht, um sie wieder zu vergessen. :flenn:flenn:flenn:flenn


    Diejenigen, die gehen, fühlen nicht den Schmerz des Abschieds. Der Zurückbleibende leidet! Für einen Freund :flenn

  • Hallo,


    ich würde auch hingehen und fragen, warum Sie denn die Kosten für die Miete und den Umzug nicht übernehmen, denn die Miete ist ja günstigert und somit müssten sie auch die Kosten dann tragen.


    Aber wenn du jetzt wahrscheinlich nicht umziehen würdest, würdest du wahrscheinlich demnächst nen schreiben bekommen, das die Wohnung zu groß und zu teuer ist, weil dein Sohn ja ausgezogen ist.


    Schon irgendwie unlogisch.


    Lg
    Cordula

    Glaube an Liebe,Wunder und Glück; schaue nach vorn und niemals zurück.
    Tu was du willst und steh dazu, denn dieses Leben, dass lebst nur du!!
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    :sonne

  • leider alles korrekt: ein Umzug wird nur dann übernommen wenn du zu diesem durch die Arge aufgefordert wurdest...wurdest du aber nicht von daher gibt es auch nichts. Und den Mietvertrag wollen die natürlich sehen wegen Übernahme der Mietkosten,es muss ja unabhängig von der Zustimmung geprüft werden ob die Miete angemessen ist... umziehen darfst du..nur halt ohne das sie die Kosten für den Umzug tragen..und natürlich berufsbedingte Umzüge werden übernommen..also wenn du durch den Umzug in ein Arbeitsverhältnis treten würdest..dem ist ja auch nicht..tut mir leid für dich..da ich weiß was so in umzug kostet

    BomChicka Wah Wah :D:Flowers

    Einmal editiert, zuletzt von susi0815 ()

  • Ich würde persönlich vorsprechen dort und das klären. Weil ob du jetzt umziehst wo du ne Wohnung gefunden hast, die dir gefällt oder ob du wartest bis die dich auffordern und du dir dann unter zwang eine suchen musst, ist ja doch schon ein unterschied finde ich.

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  • leider alles korrekt: ein Umzug wird nur dann übernommen wenn du zu diesem durch die Arge aufgefordert wurdest...wurdest du aber nicht von daher gibt es auch nichts. Und den Mietvertrag wollen die natürlich sehen wegen Übernahme der Mietkosten,es muss ja unabhängig von der Zustimmung geprüft werden ob die Miete angemessen ist... umziehen darfst du..nur halt ohne das sie die Kosten für den Umzug tragen..und natürlich berufsbedingte Umzüge werden übernommen..also wenn du durch den Umzug in ein Arbeitsverhältnis treten würdest..dem ist ja auch nicht..tut mir leid für dich..da ich weiß was so in umzug kostet

    ich habe ja keine Mietsicherheit und auch keine großen Umzugskosten,da die Wohnung schon möbliert ist und ich im grunde nur einen Transporter brauche und den bekomme ich schon von Bekannten.

  • na dann ist das doch garnicht so tragisch alles..die miete wird geprüft und wahrscheinlich auch übernommen wenn sie noch günstiger ist wie die alte... im bescheid steht ja drin ablehnung übernahme umzugskosten und kaution...

  • Wir leben immer noch in einem freien Land und keiner darf Dir einen Umzug verbieten!! Aber : nur wenn Du dazu aufgefordert wirst oder aber einen Arbeitsplatz am neune Wohnort nachwiesen kannst, bekommt Du den Umzug von der Allgemeinheit finanziert....

  • Hallo Biggy,


    ich hatte ein ähnliches Problem, daher weiß ich in etwa was Sache ist. Zumindest hier in Bayern. Weiß nicht ob es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird. Also:


    Der ARGE muss der Mietvertrag un-unterschrieben vorgelegt werden. Die überprüft dann, ob dir diese Wohnung "zusteht". Bei mir war es z.B: als alleinerziehende Mama mit einem Sohn eine Zweizimmerwohnung für höchstens 307 Euro. Wobei sich die Höhe der Miete wohl sogar von Stadt zu Stadt unterscheidet, so wurde mir gesagt. Bei mir ist es leider so, dass ich zu diesem Preis nichts gefunden habe, da ich örtlich ein bißchen gebunden bin, weil ich in der Nähe meiner Eltern, aber auch meiner Arbeit sein müßte, da ich sonst ja wahrscheinlich MEHR Geld fürs Benzingeld verfahren würde... Das hat aber keinen interessiert. Logisch denken ist in diesen Fragen anscheinend nicht angebracht.. Nun, Fakt ist also- die Wohnung kann tatsächlich billiger sein als die Alte- solange sie aber noch über der festgesetzten Höhe liegt, wird der Umzug nicht genehmigt. Nicht genehmigt bedeutet natürlich nicht dass du nicht umziehen darfst. Aber sie übernehmen eben keine Kaution, keine Renivierungskosten, UND zahlen nur den festgesetzten Betrag als "Miete" . Den Rest musst du drauflegen..


    Hoffe ich konnte dir helfen..


    LG

  • ein Umzug wird nur dann übernommen wenn du zu diesem durch die Arge aufgefordert wurdest


    keiner darf Dir einen Umzug verbieten!! Aber : nur wenn Du dazu aufgefordert wirst oder aber einen Arbeitsplatz am neune Wohnort nachwiesen kannst, bekommt Du den Umzug von der Allgemeinheit finanziert....


    Das dachte ich auch immer, bis ich den Fall hatte, dass die Arge den Umzug in eine kleinere Wohnung verlangte (ich war im 7. Monat schwanger) und der Leiter der Leistungsabteilung höchstpersönlich mir ins Gesicht log, ich bekäme lediglich 70,- Euro Umzugshilfe (obwohl keine Unterstützung durch Familie/Freunde möglich).


    Erst als ich eine Anwältin einschaltete, wurden die Umzugskosten vollständig übernommen!

  • Ja Chrystal auch das kenne ich... mir wurde auch jegliche hilfe verwehrt obwohl ich aufgefordert wurde nur weil ich von einem haus ins nächste gezogen bin..also eine tür raus gegenüberliegende rein..man bekommt da nur die umzugspauschale von 70 euro

  • Ich hab keine Erfahrung mit den Dingen. Aber ich lese das so: Die Kohle für den Umzug und für die Kaution geben sie Dir nicht. Die Miete werden sie vermutlich (zum Teil?) weiter zahlen.



    die neue Miete wird max bis zur Grenze der alten gewährt. Wenn sie günstiger ist ist doch super ;)
    Nur Kaution und Umzugskosten werden nicht übernommen. Aber umziehen darfst du trozdem.

  • mir wurde auch jegliche hilfe verwehrt obwohl ich aufgefordert wurde nur weil ich von einem haus ins nächste gezogen bin..also eine tür raus gegenüberliegende rein..man bekommt da nur die umzugspauschale von 70 euro


    ...wenn man sich nicht dagegen wehrt. Du hattest, denke ich, das Glück, dass dir jemand geholfen hat, das hatte ich damals nicht. Dem Amt war es sozusagen egal, wie ich es schaffe, sie wollten die Kosten einsparen, die sie selbst verursacht haben. Und die neue Wohnung war nur um weniges günstiger...

  • nein das glück hatte ich leider auch nicht ich musste mir uf eine sehr ungewöhnliche art helfen.... aber das erzähle ich dann mal lieber PN... ;-)

  • Zu Chrystal: es hat Dir doch niemand denUmzug verboten! Sie haben Dir nur weder Kaution noch die Umzugskoten gezahlt.


    ich finde das ok. Denn ich kenne leider einige Leute die früher bei der alten Sozialhilfe , als es jedes Mal beim Umzug Hilfen gab und zusätzlich neue Gardinen etc bezahlt wurden, die einfach umgezogen sind wenn sie da was neues brauchten...


    Sorry - aber leute die nur knapp über ALG2 Niveau verdienen oder nur genausoviel bekommen auch von niemandem einen Umzug und die damit verbundenen Kosten finanziert sondern müssen auch sehen wie sie das hingekommen. Ist nun mal so.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Laetitia darum gings ja nun garnicht... es ist aber so vorgeschrieben das die Arge sofern sie einen Umzug verlangt diesen auch voll finazieren muss... und bei ihr wollte man sie mit der Pauschale abspeisen...... und ansonsten hast du ja recht aber darüber braucht man nicht zu diskutieren... denn es gäbe da noch viel mehr was eine schreiende Ungerechtigkeit wäre.

  • Das mit dem Vollfinazieren ist nicht in jedem Fall so! Es gibt Leute die denken tatsächlich, daß man jetzt auf Kosten der Arge eine Umzugsfirma anheuern kann.... Das muss keiner bezahlen. Und wenn man von Haustür zu Haustür umzieht dann braucht man zb keinen Umzugswagen. Umzugshelfer werden pauschal mitbezahlt ( Nur pauschal) und Umzugswagen. Und da eben nicht der teuerste..


    Aber mal ganz erhlich : wenn man umzieht helfen normalerweise bekannte ,Freunde und Verwandte. Gut einen Wagen , wenn man einen Braucht muss man mieten. Aber sonst da habe ich eigentlich alle meine Umzüge relativ kostenneutral über die Bühne gebracht,! Das meiste was an Kosten anfiel war immer der LKW und die Brötchen für die Helfer...



    Die Arge muss also nicht vollfinanzieren ,sondern die günstigste Variante. und das sind ( so man gar keine helfer hat ) eben meist keine Firmen , sondern Hilfesdienst ( Studenten, etc) Und das ist schon deutlich günstiger als eine Firma....


    Ich kann mir allerdings nicht wirklich vorstellen , daß man gar keine Menschen aus dem Umfeld hat die bei sowas helfen.. Dei machen das ja meist kostenlos.... Wenn ich bedenke bei wie vielen Umzügen ich schon geholfen habe...