ExPartner meldet sich von der Wohnung nicht ab was kann ich tun ??

  • Hallo
    Da ich nun alleinerziehend bin und im berufsleben stehe habe ich nun Steuerklasse 2
    bekommen . Ein Ex macht mir probl weil er sich aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung sich nicht abmelden kann
    oder will .
    Meine frage nun kann ich probl deswegen von Amt bekommen bzw wie werde ich ihn los??? :hae:
    vieleicht kennt hier jemand einen guten Tip wäre super

  • Hi,


    schreibe/sage ihm doch, daß er noch die hälftige Miete zahlen soll :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • :Hm mein Ex hat sich damals auch nicht umgemeldet - nach seinem Auszug
    Als ich dann aber meine lohnsteuerkarte ändern lassen habe, bekam er Post vom Amt
    und musste sich innerhalb einer Woche ummelden.


    frag doch mal beim Einwohnermeldeamt nach

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meine Tastatur.


    :D

  • war schon beim Amt die haben zu mir gesagt es wäre sein problem er ist in der pflicht sich umzumelden
    Habe mit meinen EX darüber gesprochen und angeblich findet er keine wohnung und jammert mir immer die Ohren voll was er
    alles bezahlen muß und das die Mieten ja so hoch sind und das es wohl noch dauern würde

  • Oder du rufst doch mal bei der Polizei an.
    Die haben ja auch eine normale Amtsnummer, also am
    Besten nicht über die 110.
    Dann fragst du mal was du machen kannst, dein Ex würde
    sich nicht abmelden.
    Bei mir war die Sache nach 2 Tagen abgehakt :anbet

  • Jepp dagegen verstösst er und wenn er sich nach Aufforderung nicht ummeldet, dann kostet das sogar u. U. ne Stange Geld... :rauchen


    War bei meinem so, nach Aufforderung der Polizei (er wurde geblitzt 8)) und gleichzeitiger Androhung des Busgeldes hat er sich mal herabgelassen und die Adresse auf dem Einwohnermeldeamt korrigiert. Tja da ist die Gesetzeslage eindeutig. :engel


    Grüßle
    Idefix :winken:

  • Du bekommst normalerweise keine Probleme. Gehe in Deinem Verhalten davon aus, dass er nicht mehr bei Dir wohnt. Der Rest ist seine Sache und nicht Deine. Schließlich seid Ihr getrennt. Dann lös auch nicht seine Probleme ... ;)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo!


    Soviel ich weiß, kannst du zum Amt gehen und ihn abmelden und eine Getrenntlebendmeldung machen. Noch besser wenn du seine aktuelle Adresse kennst und angeben kannst, dann wird er vom Amt aufgefordert sich anzumelden.

    Liebe Grüße :wink
    Nette


    Die Entscheidung Kinder zu haben, ist von großer Tragweite;
    denn man beschliesst für alle Zeit, dass das eigene Herz ausserhalb des eigenen Körpers herumläuft.

  • danke !!!!!!!!!!!!!
    für die vielen Tips gehe nochmal zum amt und werde ihn dort abmelden mal schauen ob klappt ,
    wenn nicht über die polizei habt ihr ja gesagt dann werde ich es da versuchen .
    da ist man ihn schon so los, aber das noch nicht mal richtig !!!
    so ein mist nur lauferei ,dewegen !!!!!!

  • drohte mir auch... hatte mich damals diesbezüglich informiert...


    -bei der anmeldebehörde angeben, dass er ausgezogen ist


    -du (er) bekommst post vom amt, diese nicht an ihn weiterleiten mit "verzogen" beschriften und zurück an den postboten


    -jede weitere post die für ihn ist genau so behandeln


    -nach kurzer zeit wieder zum amt und irgendwann (dauert lange) wird er zwangsabgemeldet


    ich hatte damals, dass gefühl, dem staat ist es lieber wenn einer an einer adresse gemeldet ist an dem er nicht wohnt als nirgendwo...


    ich wünsche dir ...frohes schaffen....


    lieben gruss


    lulum :-)

    Das Glück ist im Grunde nichts anderes als der mutige Wille, zu leben, indem man die Bedingungen des Lebens annimmt. :-)
    - Maurice Barrès (1862 - 1923), Schriftsteller-

  • Auch wenn er bei Dir gemeldet ist mußt Du nicht unbedingt Probleme wegen der Steuerklasse bekommen!
    Es können mehrere Erwachsenen in einer Meldeadresse leben, Du mußt nur unterschreiben dass Ihr keine Gemeinschafft seit, dass Ihr nicht zusammen haushaltet. Und schon behälts Du die Steuerklasse 2!
    Ich mußte sowas mal unterschreiben als ich zwischenzeitlich wieder bei meinen Eltern gewohnt habe. Das geht auch so bei WGs, also wenn Du z.B. mit ner Freundin zusammen lebst!
    LG