Unterhaltsklage, Gerichtskostenzuschuss, Jugendamt

  • He, hab da mal ne Frage, aber erstmal zu meiner Situation. Ich bin seit ca. 3 Jahren Alleinerziehende Mutter und hatte damals die Beistandsschaft beim Jugendamt beantragt, d.h. Wenn der Vater von meinem Sohn keinen Unterhalt zahlt, bekomm ich vom Jugendamt den Unterhaltsvorschuss. In den letzten 3 Jahren hat der Vater relativ unregelmässig gezahlt. Ich hab auch keinen Kontakt zum Vater, weiß nicht wo er steckt. Wir haben uns mit unserer Situation arangschiert und ich auch mittlerweile ganz froh so wie es ist.


    Jetzt hab ich gestern Nachmittag Post vom Jugendamt bekommen: Sie wollen jetzt den Vater von meinem Sohn verklagen und eine Pfändung durchbekommen. Dafür wollen se einen Gerichtskostenzuschuss beantragen und haben mir den Antrag zugeschickt. In dem Antrag muss ich meine komplette Vermögenssituation offen legen. Die wollen von mir sämtliche Konten wissen, Eigentümer, Bausparverträge, Versicherungen, Aussenstände,... wissen. Bin jetzt erstmal generell nicht begeister davon, dass alles offen zu legen und 2. hab ich die Angst, dass der Antrag nicht durchkommt, da ich noch einige Reserven besitze, bzw. Eigentum (auf dem noch Schulden sind),...


    In dem Schreiben haben sie aber auch gleich erwähnt, dass wenn ich die Unterlagen ihnen bis Mittwoch nicht eingereicht habe ich für die Gerichtskosten aufkommen muss!


    Hat jemand von euch schon erfahrung mit sowas???

  • Nein, Erfahrungen habe ich keine.


    Aber für mich sieht das okay aus. Schließlich geht es darum, dem Kind auch weiterhin den Unterhalt zu sichern. Und dass das Amt da gerne mal den Vater in die Pflicht nehmen möchte, ist nachvollziehbar.

  • Das ist schon so, dass Du Dein Vermögen offenlegen musst. Unterhaltsvorschuß und Beistandschaft sind staatliche Leistungen und kostenlos nur für "sozial schwache" Menschen. Solltest du Vermögen haben, musst Du Dich an den Kosten beteiligen, so wie beim Hartz 4 und Sozialhilfe auch. Du kannst natürlich versuchen es zu verschweigen, aber wenns rauskommt gibts Ärger... :nanana . LG

  • Ja, sowas ist das wohl.


    Ach so, dass soll nicht heißen, dass ich hier irgendwie Vermögend bin oder so. Im Alltag komme ich gerade so über die Runden und das wirklich eine Eiserne Reserve für irgendwelche Notfälle. Die Wohnung kann ich mir auch nur Leisten, weil meine Eltern die RAten zahlen.... Also ich bin keineswegs vermögend.

  • Hey


    Es ist doch aber scheinbar Fakt das er Unterhalt zahlen kann, u es einen Titel gibt, er nur nicht zahlen will..
    Es springt zwar erstmal die UVG-Stlle ein, dennoch muß er ja zahlen u da der Ku vom Vater Sozialliestungen vorgeht, muß gekklagt werden..


    Du mußt nicht, aber dann mußt du auch die Beistandschaft kündigen, denn du hast sie ja letztendlich mit der Wahrung der Interessen beauftragt...
    Letztendlich, kann es dir aber passieren, das man dir nur so lange UVG zahlt, wie du jedesmal es beantragst, weil er zahlt ja offensichtlich, nur eben unregelmäßig..


    Du kannst natürlich auf KU u UVG verzichten, aber UVG beantragen obwohl der Vater leistungsfähig ist, u nur nicht will u dafür das JA dann in Anspruch nehmen funktioniert nicht so ganz..besonders wenn ein Titel besteht..es kann nicht auf der einen Seite auf KU bei Leistungsfähgkeit verzichtet werden u auf der anderen UVG gefordert werden..



    Mutti74


    Zitat

    Du kannst natürlich versuchen es zu verschweigen, aber wenns rauskommt gibts Ärger...


    Das gibt nicht nur Ärger, das wird die Rückziehung der Gewährung u Rückforderung der PKH bedeuten, und noch zusätzlich ein Strafverfahren!



    Das ist ein PKH-Antrag...falsche Angaben oder wissentlich verschwiegene, führen zu obigen Folgen..


    Gruß
    Jens

  • Tschuldigung, was ist KU?


    Ob er zahlen kann oder nicht, weiß ich nicht. Ich weiß ja nur von früher, dass er seine Finanzen selten unter kontrolle hatte und lieber Party gemacht hat als die laufenden Kosten zu zahlen.


    Was sind den so Arguemente um so einen Prozess zu gewinn bzw. zu verliehren?

  • Hey


    KU=Kindesunterhalt


    Ob er seine Kosten unter Kontrolle hat oder nicht ist dabei völlig irrelevant, wichtig ist ob er entsprechendes Einkommen erzielt u leistungsfähig ist ..dazu bedraf es erstmal Auskunft von ihm..verweigert er die, wird die per Klage erwirkt..


    Ist er danach Leistungsfähig wird ein KU errechnet, den er hat zu leisten, das gern dann auch per Urteil..ob er dann seine Ausgaben unter Kontrolle hat ist seine Sorgen, wenn er nicht zahlt hagelt es eben Pfändungen..


    Ist er allerdings nicht leistungsfähig, wird man ihn per "sanftem" Druck auffordern entsprechend dafür zu sorgen entsprechendes Einkommen zu erzielen...


    Um was es nun genau hier geht, kann ich nicht sagen, ohne nähere Umstände zu kennen..



    Aber KU muß hier gefordert werden..u spielt er eben nicht mit, muß es über ein Gericht laufen..denn KU geht vor Sozialleistungen wie z.B. UVG ...
    Die sind erst dran, wenn er derzeit nicht zahlen kann...


    Gruß
    Jens

  • Also was ich zuletzte von ihm gehört hab (im Februar) hatte er zumindest eine Job, müsste also theoretisch in der LAge sein es zu zahlen (hab ich über 5 Ecken erfahren). Allerdings als nach unserer Trennung der Unterhalt festgelegt wurde war er noch wo anderst beschäfftig und hatte in der Zwischenzeit min. einen weiteren Arbeitgeber. Er war damals von der Einkommsgröße allerdings auch beim Mindestunterhalt. WAs ich allerdings gehört hab ist, dass er wohl mittlerweile noch ein weiteres Kind haben soll. Wenn er noch in der Gehaltsgruppe ist wie früher, kann ich mir nicht vorstellen, dass er den Unterhalt für 2 Kinder bezahlen kann (wobei er wohl mit der Kindsmutter von dem 2. Kind wohl zusammen lebt). Nimmt sowas einfluß auf den Unterhalt für meinen Sohn?

  • Hey


    Wo u welchen Arbeitgeber er hat ist letztendlich egal, das Einkommen ist das ausschlaggebende...und wenn ich das richtig verstehe existiert ja ein Titel etc. ?!
    Die er demnach ansich verpflicht ist zu bedienen...eine Abänderung hat es nicht gegeben, also steht die Pflicht..auch wenn er geringeres Einkommen jetzt hätte..
    Drum die Frage, ob es einen Titel oder vergleichbares gibt.


    Ein weiteres Kind würde natürlich evtl. schon etwas an allem ändern, es hat nämlich letztendlich genauso Anspruch auf Unterhalt.
    Dabei ist es relativ ob er nun mit der Mutter zusammen lebt oder nicht..außer eben das wenn er es tut, sein Selbstbehalt geringer ausfallen könnte..


    Fakt ist aber, das er wenn beiden Kindern Unterhalt schuldet, u das verwertbare Einkommen hier dann auf beide verteilt wird..


    Mich wundert nur, das es irgendeine Unterhaltsvereinbarung gibt, der Vater hätte vermutlich zahlen können, aber stattdessen UVG gezahlt wurde u an den Vater nicht wirklich herangetreten wurde..


    Gruß
    Jens

  • Es gibt eine Unterhaltsvereinbarung, aber es läuft alles übers Jugendamt, d.h. er muss ans Jungendamt zahlen und ich bekomm das Geld vom Jugendamt wenn er zahlt, zahlt er nicht, bekommen ich UVG. So hat mir dass das Jugendamt damals erklärt. Jetzt hat er aber schon ne ganze Weile nicht mehr gezahlt. Und jetzt möchte das Jugendamt die Pfändungsvollstreckung Gerichtlich durchziehen, im Namen meines Sohnes.


    Jetzt nochmal zur Ursprüngliche Frage zurück: nach was wird bei sowas entschieden. Eigentlich ist es ja offensichtlich, dass er seiner Pflicht nicht nachkommt und das Gerichtsverfahren ist ja dann nur Formsach, oder? Oder kann das Gerichtsverfahren auch negative Folgen für mich haben?