Scheidungsfolgesache Hütte ... Grunderwerbssteuer...und Weigerung der Unterschrift f.d. Auseinandersetzungsvertrag

  • Hi,


    mir brennt gerade was auf den Nägeln ...


    Per gerichtlichem Vergleich wurde sich darauf geeinigt, daß EXelchen mir Hütte überschreibt, und ich im Gegenzug die Schulden übernehme.


    Nun ist mir siedendheiß eingefallen, daß hier ja auch Grunderwebssteuer anfallen könnte, weil dies nicht schon vor der Scheidung geschehen ist.


    Kann mir da eine(r) was dazu sagen ? Ich habe nämlich keine Lust das FA reich zu machen :devil:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich gehe mal davon aus, das deine Ex zur Hälfte im Grundbuch eingetragen war oder?
    Grunderwerbsteuer fällt glaube ich nicht an aber die üblichen Gebühren für Löschungen etc.
    Aber muß ich mir auch nach fragen, weil betrifft mich auch bald und ich möchte es noch vor der Scheidung durch haben,soll die Kosten einer Scheidung erheblich mindern habe ich mir sagen lassen!


    LG Cedi

    Die Geburt eines Kindes ist gleichzeitig die Geburt einer Mutter und eines Vaters.
    Elisabeth Stone

  • Hi,

    Lies mal § 3 Nr. 5 GrESt ;)


    Von der Besteuerung sind ausgenommen:


    5. der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung;

    :Flowers :blume


    Muß das dann noch im Notarvertrag stehen ? ....mein/unser notar hat das nämlich nicht drin ! :nawarte:


    Gruß
    babbedeckel

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  • Hi,


    leider nicht ... im Vergleich steht nur


    "
    3. Die Beklagte überträgt ihren Miteigentumsanteil am Anwesen XYZ auf den Kläger zu dessen Alleineigentum.


    4. lm Gegenzug stellt der Kläger die Beklagte im Innenverhältnis von sämtlichen das Anwesen
    XYZ betreffenden Darlehensverpflichtungen frei.
    Sollte die Zustimmung der darlehensgewährenden Bank erteilt werden, stellt der Kläger die
    Beklagte von jeglicher Hausbaudarlehenshaftung auch im Außenverhältnis frei."


    Naja habe morgen erstmal 2 Banktermine :schwitz ... am Dienstag werde ich mal den Notar anrufen.


    Gruß
    babbedeckel

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  • Du kannst nicht 2x für die gleiche Nummer zur Kasse gebeten werden.


    Ihr habt die Grunderwerbssteuer ja schon mal als Eheleute bezahlt.


    Übrigens gibt es noch andere Fälle in denen keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden muss, z.B. beim Verkauf von Eltern an Kinder und umgekehrt.
    Den Fall hatte ich selbst letztens und war sehr angenehm überrascht (was mir allerdings eine kompetente userin hier vorher schon gesagt hatte).

  • Hi,


    EXelchen eröffnet gerade mal wieder das Feuer 8) ... sie verweigert die Unterschrift für den Auseinandersetzungsvertrag (Notarvertrag),
    um mir die Hütte zu überschreiben, obwohl es im gerichtlichen Vergleich so steht. :kopf :rolleyes2:
    Ich entlasse sie dann im Außenverhältnis aus den Schulden, falls die kreditgebende Bank zustimmt. Diese möchte natürlich zuerst mal den Auseinandersetzungsvertrag, vom Notar haben. EXelchen sagt nun aber, daß sie den Notarvertrag sonst nicht unterschreibt. Man man .... :devil:


    Hat eine(r) das schonmal mitgemacht ? Kann ich da so eine Art Zwangsvollstreckung -für die Unterschrift- einfordern/erzwingen...über´s Gericht ?


    Habe natürlich schon beim AG heute morgen angerufen, aber die finden die Akte nicht :rolleyes: :angry :wuetend ....ich soll mich morgen nochmal melden, und die können mir dann nähere Infos geben.


    Gruß
    babbedeckel

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    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Örks. Wenn der gerichtliche Vergleich platzt, muss vor Gericht weiter verhandelt werden. Dann wird das Verfahren wieder an die Oberfläche gezerrt (ich vermute, es ist nur ausgesetzt...). Folge ist oft ein Gerichtsurteil mit selbem Inhalt, oft allerdings mit Negativfolgen auf Kosten desjenigen, der den Vergleich hat platzen lassen - so er keine Spitzengründe dafür hat.


    Ansonsten scheint es so zu sein, dass Deine Ex vermutet, sie unterschreibt Dir das Haus und Du entlässt sie nicht aus den Schulden? Also eine Art Angst, über den Tisch gezogen zu werden? Dem könnte man durch den Notar treuhänderisch abhelfen. Die Dinge quasi zeitgleich gestalten ...
    Aber es kann natürlich sein, dass sie etwas ganz anderes reitet.


    Und zur Grunderwerbssteuer: Wenn Ihr noch nicht habt zahlen müssen, kommt das irgendwann ja noch mal auf Euch zu. Für die Hälfte wäre Deine Ex verantwortlich. Problem ist: Das FinAmt kann gesamtschuldnerisch auf Dich zugreifen (auf den, der in der Hütte sitzt). Ihren Anteil müsstest Du dann im Innenverhältnis von Deiner Ex fordern ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    Ansonsten scheint es so zu sein, dass Deine Ex vermutet, sie unterschreibt Dir das Haus und Du entlässt sie nicht aus den Schulden? Also eine Art Angst, über den Tisch gezogen zu werden?

    hmm ... ich habe ihr aber vorgeschlagen, dies im Auseinandersetzungsvertrag beim Notar mit reinzubringen.
    Außerdem steht ja im Vergleich
    "Sollte die Zustimmung der darlehensgewährenden Bank erteilt werden, stellt der Kläger die


    Beklagte von jeglicher Hausbaudarlehenshaftung auch im Außenverhältnis frei."


    Hmm, ich denke nicht, daß dieser Vergleich "nur" ausgesetzt ist, hier steht dann
    "Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit gemäß § 278 Abs. 6 ZPO durch einen Vergleich
    folgenden Inhalts beendet ist"
    Der o.g. § sagt ja aus:
    "
    (6) Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden,
    dass die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag
    unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts
    durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. Das Gericht stellt
    das Zustandekommen und den Inhalt eines nach Satz 1 geschlossenen
    Vergleichs durch Beschluss fest. §164 gilt entsprechend.



    "


    :hae:



    Die Grunderwerbssteuer hatten wir schon während der Ehe gezahlt, und während der Ehe auch die Hütte gekauft.


    Gruß
    babbedeckel

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  • Und kommt der Vergleich nichzt zustande oder platzt, kann das Gericht recht schwierig durch Beschluss den Vergleich feststellen.
    Ich jetzt keine Ahnung über die Verfahrensweise hab... aber a) entweder das Verfahren lebt neu auf b)oder Du kannst mit dem Gerichtsbeschluss in der Hand auf die Einhaltung des Vergleichs pochen.
    Irgendetwas müsste möglich sein. Nur was ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hi,

    Irgendetwas müsste möglich sein. Nur was ...

    tja ... Zwangsgeld ? ...§ 33 FGG ...


    Naja mal gucken was das AG morgen meint ..


    Gruß
    babbedeckel

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  • Grunderwerbssteuer zahlt man nur einmal, sollte der Notarvertrag zustande kommen, kriegst du wegen Umschreibung u. deine Ex wegen Löschung eine Rechnung belief sich damals bei uns so auf 150,00 Euro also pinatz :-) Gott sei Dank!


    Wir haben damals eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen, natürlich ebenfalls notariell beglaubigt, ich das Haus u. mein Ex Schuldhaftenlassung, nach dem die Bank wie gesagt den


    Vertrag hatte! Bei uns hat sich das jedoch mit der Unterschrift meines Ex auch hingezogen, weil er noch einige Dinge aus dem Haushalt unbedingt habe musste - also auch kleine Erpressung. Der Notar sagte mir damals wenn er wollte könnte er das ewig so rausziehen u. es würde vor Gericht enden, was meistens nicht Gut ausgeht! Seine Erfahrung waren damals wenn es sich zugespitzt hatte - das es so weit getrieben wurde bis das Haus verkauft o. versteigert werden musste! Ich habe es jetzt Gott sei Dank hinter mir........, ich drücke dir die Daumen....

  • Hallo,


    Fortsetzung ....
    AG meinte, ich sollte zum RA gehen, der dann entsprechendes in die Wege leiten kann. ...und ja, EXelchen kann zu Zwangsgeld (ersatzweise Zwangshaft) verpflichtet werden...


    Nun kam gestern ein Briefchen von meinem RA, der das Schreiben von EXelchens RAtte weiterleitete...
    In dem steht, dass ich eine Mitwirkungspflicht hätte, und ich bei der Bank noch nix getan hätte.
    Stimmt nicht, Bank hatt mir gerade gestern erst zugesagt, daß sie die Kredite alleine auf mich übertragen werden.
    ...und "Mitwirkungspflicht" ist auch gut, da EXelchen nie mitwirkt :D
    Ach ja, für die Übetragung der Kredite soll ich 450 Mücken zahlen :kopf ...mal sehen, ob EXelchen da was dazugibt :lach


    Ich frage mich gerade, wieso EXelchens RAtte nicht mich direkt angeschrieben hatte. :hae:
    ...werde ihn mal heute anrufen. ;) ...
    Mein RA werde ich wohl noch nicht aktivieren ...


    Gruß
    babbedeckel

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  • Mitwirkungspflicht? Dann mach vorsichtshalber noch einmal einen Unterschriftstermin aus. "Schlage ich Ihrer Mandantin den XY, den ZW oder den ÄÖ vor... Ich bitte um Stellungnahme innerhalb von sieben Tagen... ... weise ich darauf hin, dass etwaige Kosten, die durch die Verzögerung der Erfüllung des Vergleichs vom... entstehen, zu Lasten Ihrer Mandantin gehen..."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    ich hatte genau die gleiche Situation.
    Grunderwerbssteuer wurde nochmal fällig, habe ich bezahlt. Werde ich aber nochmal nachhaken, ob ich da betuppt worden bin...


    Fristen etc haben es bei uns auch nicht gebracht.
    Ich habe in Absprache mit der Bank eine Rate nicht bezahlt und der Bank netterweise die Adresse meines Ex mitgeteilt... Daraufhin haben sie den fälligen Betrag bei uns beiden angemahnt, man(n) wurde nervös und dann ging alles ganz schnell...
    Ruppzupp hatte ich die Unterschrift unter den ebenfalls schon lange vorliegenden papieren...!
    Stressfreier als Rechtsstreit und papierkram!


    Falls ihr noch Eigenheimzulage laufen habt nicht nervös werden wenn du was zurückzahlen sollst. Der Brief mit der Verrecchnung der Rückzahlung kommt separat und es bleibt bei plusminus Null. Im nächsten Jahr wird es dann aber weniger, weil der Anteil des/der Ex wegfällt-


    Viel Erfolg!!! Total ätzend wenn man weiter bezahlt und dauernd Angst hat dass der oder die Ex einem die Sache doch noch vermasselt!


    Viele Grüße, Hundini

  • Hi,

    Grunderwerbssteuer wurde nochmal fällig, habe ich bezahlt. Werde ich aber nochmal nachhaken, ob ich da betuppt worden bin...

    echt ... SHICE :angry ....würde ich aber sofort Einspruch erheben :nawarte:

    Falls ihr noch Eigenheimzulage laufen habt

    zum Glück nicht :D


    Weiter im Takt:
    Gegn. RAtte am Freitag angerufen, was das soll ... und ob er nicht seine Mandantin zur Mitwirkung beleben könne :D :brille ....
    ..."Herr babbedeckel haben sie denn keinen Rechtsbeistand ..." Ich dann..."brauch isch nicht...nur er könne doch mal mehr auf seine Mandantin einwirken,
    da ich alles nötige getan habe...und ich freue mich schon auf eine etwaige gerichtl. Auseinandersetzung " :D ...hab´ ich gebraucht ;)


    Am Samstag von der Bank ein Brief angekommen, daß EXelchen aus der schuldahaft entlassen wird, sofern sie den Auseinandersetzungsvertrag unterschreibt.
    Ein Hinweis, daß ein Brief an mein EXelchen geschrieben wurde, das sie nur aus der schuldhaft entlassen wird, wenn sie den Auseinandersetzungsvertrag unterschreibt. :D


    Eben rief mich EXelchen an :brille ...(ich glaub das 3. mal nach der Trennung)....das ich ein Notartermin machen könne ;)
    Coool :D


    Mal sehen, ob ihr nicht noch was einfällt...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Auf diesen Anruf wart ich auch noch ;)


    Drück dir die Daumen, dass es ab jetzt geradeausläuft!

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Babbe,


    Du musst unbedingt darauf achten, dass im Notarvertrag steht, dass die Überschreibung als nachehelicher Vermögensausgleich anzusehen ist, sonst kann ein findiger Finanzbeamter verlangen, dass Du Grunderwerbsteuer zahlst.
    Müsste Dein Notar aber wissen. Bei mir stands in der Übertragung drin und ich hab keine Rechnung vom Finanzamt bekommen, meine Bank hat auch nix verlangt und der Notar hat 200 Euronen gekostet.


    Viel Erfolg, ich drück Dir die Daumen!


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Hi,


    ich schreibe mal hier weiter ... und nicht unter "Dinge die gut sind "


    meine EX hat heute unterschrieben :Flowers :tuedelue :bet :D

    Du musst unbedingt darauf achten, dass im Notarvertrag steht, dass die Überschreibung als nachehelicher Vermögensausgleich anzusehen ist, sonst kann ein findiger Finanzbeamter verlangen, dass Du Grunderwerbsteuer zahlst.
    Müsste Dein Notar aber wissen. Bei mir stands in der Übertragung drin und ich hab keine Rechnung v

    Danke vanilla :blume ....steht drin ... §3 Absatz 5 Grunderwerbssteuergesetz :D ...Notar meinte das wäre egal :Hm


    Mensch bin ich erleichtert. Ihr könnt euch nicht vorstellen, wie EXelchen wieder beim Notar rum ist :kopf ....Furienhaft :kopf
    Ich glaube der Notar war auch froh, wie die wieder raus ist :lach ....und mein Blutdruck war hoch wie nie :rolleyes: :crazy


    Naja egal jetzt 8)


    Gruß
    babbedeckel, der alleinige Hausbesitzer :D

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.