Hi,
mir brennt gerade was auf den Nägeln ...
Per gerichtlichem Vergleich wurde sich darauf geeinigt, daß EXelchen mir Hütte überschreibt, und ich im Gegenzug die Schulden übernehme.
Nun ist mir siedendheiß eingefallen, daß hier ja auch Grunderwebssteuer anfallen könnte, weil dies nicht schon vor der Scheidung geschehen ist.
Kann mir da eine(r) was dazu sagen ? Ich habe nämlich keine Lust das FA reich zu machen :devil:
Gruß
babbedeckel