Umgangsrecht bei 6 Monate altem Baby

  • Hallo zusammen,


    wer hat Erfahrungen wie Gerichte das Umgangsrecht bei einem 6 Monate altem Kind regeln würden? Ich wurde im 7. Schwangerschaftsmonat vom KV verlassen. Er hat sich während der Schwangerschaft und bis heute total egoistisch und rücksichtslos verhalten. Das spielt scheinbar beim Jugendamt keine Rolle, da zählt die Gegenwarte und Zukunft mehr ne Rolle, sagte man mir. Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
    Nun ist es so, dass der KV nach der Geburt einige Tage hier war und auch bei uns übernachtet hat. Danach hatte er wohl einen neuen Beziehungsversuch und hat sich wieder für nichts interessiert, ist jeden Monat einmal vorbeigekommen, hat seine Fotos gemacht und ist danach sofort wieder abgehauen. Nun macht er Druck, das hat meiner Meinung nach nichts mit Interesse am Kind zu tun (denn das hatte er die ganzen Monate nicht), er macht es um mich weiter zu tyrannisieren.


    Jetzt droht er mir noch, dass er mir das alleinige Sorgerecht wegnehmen will. Ich weiss, dass er ein Recht auf Umgang hat. Er möchte wohl wöchentlich kommen, mir wären aber alle 14 Tage lieber.


    Wer hat Erfahrung damit wie ein Gericht entscheiden würde? Und ob es dabei wenigstens eine Rolle spielt wie er sich in der Vergangenheit aufgeführt hat.


    LG heistdor

  • Ich denke die Vergangenheit spielt nicht so eine große Rolle. Da dein Kind noch sehr klein ist sind 14 Tage Unterbrechung im Umgang auch sehr lange. Kannst du es nicht einrichten, dass ihr euch auf einen Tag in der Woche einigt? Das wäre für dein Kind sicher besser.
    Mit Gerichten kenne ich mich zum Glück nicht aus, weil ich es nie brauchte.

  • Jeh kleiner desto öfter Umgang, zwei WOchen sind für ein so kleines Kind viel zu lange.


    Bei uns hies es am besten mehrmals wöchentlich, das war aber vom KV nicht machbar so das es nacher einmal die Woche lief.


    Wenn du das alleinige SR hast kanne r dir das bestimmt nicht einfach wegnehmen ;-) aber er hat das Recht auf Umgang, bzw. dein Kind hat das Recht auf Umgang mit dem Vater, und da spielt es keine Rolle was du von ihm hälst.

  • hallo,


    unser kleiner ist 8 monate, daher kenne ich die "problematik"....sein vater sieht in in der woche mindestens 2 x ( meist 1,5-2 stunden) und versorgt ihn dann auch komplett, also nicht nur spielen und spazieren fahren, auch baden, fläschen und ins bett bringen
    an den wochenenden kommt er meistens samstagsmorgens und bleibt bis sonntagnachmittag


    uns wurde gesagt das es besser ist wenn er den kleinen öfter sieht, auch wenn es mal nur für eine stunde ist ( ist wohl besser als 14 tage das komplette wochenende)


    liebe grüße
    jaara

  • na komplett am wochenende kommt sowieso nicht in frage. ich will ihm den jungen eh nicht alleine mitgeben, ich will dabei sein. dann werd ich mich wohl auf einmal wöchentlich ( :-(((( ) einlassen müssen, ob ich will oder nicht. aber er wird eh nicht öfter kommen, ihm ist alles immer zu weit (er wohnt ca 60 km von hier). und wochenende find ich auch nicht so prickelnd, dann hockst man da zu hause rum, wartet und kann nichts unternehmen. die dame von jugendamt hat mir vorgeschlagen, dass er vielleicht immer freitags nach der arbeit kommt...also das finde ich noch am besten.


    aber es ist fast immer so, egal was ich vorschlage, er ist grundsätzlich dagegen.....
    tja, wenn er das nicht annimmt, dann soll er es eben einklagen....

  • was ich hier überhaupt nicht verstehe, wenn einige sagen, dass die vergangenheit keine rolle spielt...ich finde sie spielt eine ganz entscheidende rolle.....denn es kann nicht sein, dass ein kindsvater bzw. erzeuger, der die frau in der schwangerschaft nur tyrannisiert hat, die gleichen rechte bekommt wie jemand, der rücksichtsvoll war....


    das ist unser komisches rechtssystem....da kann ein mann machen was er will und bekommt trotzdem rechte..

  • was ich hier überhaupt nicht verstehe, wenn einige sagen, dass die vergangenheit keine rolle spielt...ich finde sie spielt eine ganz entscheidende rolle.....denn es kann nicht sein, dass ein kindsvater bzw. erzeuger, der die frau in der schwangerschaft nur tyrannisiert hat, die gleichen rechte bekommt wie jemand, der rücksichtsvoll war....


    das ist unser komisches rechtssystem....da kann ein mann machen was er will und bekommt trotzdem rechte..


    Hallo,


    doch stimmt schon.
    Das ist die Paarebene und hat mit dem Kind nichts zu tun.


    Was er währent euere Beziehung gemacht hat, spielt in Bezug auf das Kind keine Rolle.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Mein Ex hat sich die ersten zwei Jahre so gut wie gar nicht um unsere Tochter gekümmert. Jetzt nach 1,5 Jahren der Trennung ist er ein super Papa, und meine Tochter liebt ihn über alles.Nicht immer so wie ich mir das wünschen würde aber unsere Tochter ist glücklich. Es gibt Väter die sich ändern können und es auch machen wenn man ihnen die Chance gibt. Nur muss man ihnen erst mal geben.


    Und du darfst nicht vergessen er hat DICH tyrannisiert und nicht dein Kind. Man muss PAAREBENE und ELTERNEBENE trennen.


    Gruß Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • klar hat er auch mich tyrannisiert....doch ich war schwanger und somit hat das kind den stress indirekt auch mitbekommen..da wurde doch auch eine rücksicht genommen....und da kann ich nun nicht sagen, ach...war doch alles nichts.....wer sowas mitgemacht hat, der sagt doch dem ex dann nicht noch danke schön, gut gemacht...


    ausserdem kann mein kleiner den gar nicht vermissen, weil er ihn nicht kennt und wenn ich mal einen neuen partner habe, der täglich da ist, dann ist er der vater..ob biologisch oder nicht

  • ausserdem kann mein kleiner den gar nicht vermissen, weil er ihn nicht kennt und wenn ich mal einen neuen partner habe, der täglich da ist, dann ist er der vater..ob biologisch oder nicht


    O.k. brauchst nicht weiter schreiben, kennen wir schon, willst mit dem neuen Vater ein auf Happy Family machen und der leibliche Vater stört dabei nur also muss er weg. Aber zahlen muss er natürlich alles was geht :kotz Tolle Einstellung :respekt *ironie off*


    Dein Kind hat einen Vater und der wird es immer bleiben! Ob du es willst oder nicht du wirst es nicht ändern können.

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • falsch geraten....ich hab weder nen neuen vater noch nen neuen partner. ich seh es nur nicht ein, dass sich ein erzeuger aus allem raushält, nur draufhaut und irgendwann meint gross rechte zu haben...das hat mit gerechtigkeit zu tun

  • na komplett am wochenende kommt sowieso nicht in frage. ich will ihm den jungen eh nicht alleine mitgeben, ich will dabei sein. dann werd ich mich wohl auf einmal wöchentlich ( :-(((( ) einlassen müssen, ob ich will oder nicht. aber er wird eh nicht öfter kommen, ihm ist alles immer zu weit (er wohnt ca 60 km von hier). und wochenende find ich auch nicht so prickelnd, dann hockst man da zu hause rum, wartet und kann nichts unternehmen. die dame von jugendamt hat mir vorgeschlagen, dass er vielleicht immer freitags nach der arbeit kommt...also das finde ich noch am besten.


    aber es ist fast immer so, egal was ich vorschlage, er ist grundsätzlich dagegen.....
    tja, wenn er das nicht annimmt, dann soll er es eben einklagen....


    Was du willst spielt keine Rolle, dein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater, seinem leiblichen Vater! :amok:
    Und was soll der Vater sagen? Sitzt nun zu hause und kann nichts mit seinem Kind unternehmen! Wie gesagt dein Kind hat ein Recht auf Umgang, was du in der Zeit machst wenn es nich tda ist, ist dein Problem! :ohnmacht: Und manchmal ist nichtstun, das Beste was man machen kann!

    Einmal editiert, zuletzt von cath ()

  • heistdor


    Ich kann dir nur dringend empfehlen solche Äußerungen niemals vor dem JA oder Gericht los zu lassen.
    Der Schuss kann böse nach hinten losgehen.


    Biete dem Vater geregelte Zeiten an, wann er das Kind sehen kann und gut ist.


    Wenn du ASR hast du dem KV keine Informationspflicht.
    Er kann aber auf seinen Umgang bestehen.
    Auch kann er dir das SR nicht streitig machen oder es dir wegnehmen lassen.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Was du willst spielt keine Rolle, dein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater, seinem leiblichen Vater! :amok:
    Und was soll der Vater sagen? Sitzt nun zu hause und kann nichts mit seinem Kind unternehmen! Wie gesagt dein Kind hat ein Recht auf Umgang, was du in der Zeit machst wenn es nich tda ist, ist dein Problem! :ohnmacht: Und manchmal ist nichtstun, das Beste was man machen kann!


    ist ja gut und schon....rechte rechte und nochmal rechte..und was ist mit den letzten 6 monaten? hatte er da nicht auch umgangsPFLICHT, die er nicht wahrgenommen hat, weil vielleicht irgendein beziehungsversuch bei ihm mit ner anderen frau war, was jetzt scheinbar beendet ist? also kann er scheinbar doch kommen und gehen wann ER will...GANZ TOLL

  • Und wie schaut es mit Gerechtigkeit gegenüber dem Kind aus? Du schreist nach Gerechtigkeit für etwas, was euch beide aber nicht das Kind betrifft.


    Und glaub mal nicht, das da nicht in einigen (wenigen!) Jahren unangenehme Fragen kommen, wenn EUER Kind seinen Vater nicht kennt. Das sind ganz bittere Pillen, die du als Mutter schlucken musst, mir hats regelmässig das Herz zerissen. Umso bitterer, wenn du diejenige bist, die den Umgang eingeschränkt bzw. verhindert hat. Wie willst du das deinem Kind erklären? Indem du ihm sagst: "Tut mir leid liebes Kind, aber dein Vater war in der Schwangerschaft ech mies zu mit - sein schlechtes Verhalten und seine seelische Grausamkeit hat sich auch negativ auf dich als ungeborenes Kind ausgewirkt. Das konnte ich einfach nicht verwinden, deswegen hab ich den Kontakt abgebrochen. Das nennt man Gerechtigkeit. Oder auch Auge um Auge, Zahn um Zahn."?


    Und das mit dem neuen Vater ist Utopie. Ein neuer Lebenspartner kann bestenfalls ein väterlicher Freund sein (wenn er denn da mitspielt). Es sei denn, du willst deinem Kind später mal seine tatsächliche Herkunft komplett verschweigen ....


    Aber zahlen darf er schon noch, der Herr Vater, oder? Vermutlich auch dann, wenn der neue Papa dann von seinem silbergrauen Schimmel gehopst ist und mit Freuden sofort bereit ist, emotionale und finanzielle Verantwortung für dich und dein Kind zu übernehmen.


    Sorry, aber deine Lebensplanung ist mir zu rosarot, um nicht zu sagen zu naiv. Aber so einfach läuft das halt alles nicht. Und auch Väter können Gefühle fürs Kind haben oder entwickeln. Nur muss man ihnen auch die Chance dazu geben!

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Was du hier zu lesen bekommst sind Erfahrungen von Müttern die teilweise Ähnliches mitgemacht haben wie du.


    Viele wurden auch schon während der Schwangerschaft vom KV verbal und körperlich angegriffen.
    Viele hatten auch teilweise mehrer Jahre keinen Kontakt mit dem Vater oder der Vater hat sich nicht ums Kind gekümmert.


    Dein Ex kennt seine Rechte und wird sie wahrscheinlich auch einfordern.
    Egal ob es ihn wirklich um das Kind geht oder nicht.


    Ich meine deine Äußerungen mit neuem Vater, oder auch wenn du immer wieder sagen wirst wie er zu dir war und was er gemacht hat.
    Das zählt vor Gericht und JA nicht. Denn hier geht es um das Kind.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe