Hallo zusammen,
es geht um folgendes. Eine Bekannte wurde vom Freund verlassen. Beide haben ein gemeinsames Kind welches nun fast 1 Jahr alt ist. Sie ist gerade noch im Erziehungsurlaub und bekommt noch bis Ende Juni Erziehungsgeld. Für das Kind bekommt die vom KV Unterhalt. Sie wohnt bei der Mutter im Haus mit einer eigenen Wohnung und einem Mietvertrag. Bekommt eben auch noch Kindergeld. Ab Juni fällt aber das Erziehungsgeld weg und dann hätte sie nur Unterhalt fürs Kind und Kindergeld.
Nun war sie heute beim Amt. Beim ALG I wurde sie an ALG II verwiesen mit der Begründung das sie dafür nicht zuständig sind, da sie ja grad noch im Erziehungsurlaub ist und somit nicht arbeiten gehen kann. Beim ALG II wurde sie an ALG I überwiesen mit der Begründung weil sie ja noch in einem Arbeitsverhältnis steht, zudem ja noch bei der Mutter wohnt obwohl ein Mietvertrag besteht, somit würde ihr nichts zustehen.
Wo muß sie jetzt nun also hin, bzw wer ist für sie zuständig? Und ist es nicht eigentlich so das ihr auch noch vom KV Betreuungsunterhalt zustehen würde? Bekommt sie dafür nen Beratungsschein bei Gericht das sie zu einem Anwalt kann?
Hoffe ihr habt ein paar Antworten parat, kenne mich dazu leider nicht sogut aus damit
Danke