Erziehungsurlaub, ALG I oder ALG II ?

  • Hallo zusammen,


    es geht um folgendes. Eine Bekannte wurde vom Freund verlassen. Beide haben ein gemeinsames Kind welches nun fast 1 Jahr alt ist. Sie ist gerade noch im Erziehungsurlaub und bekommt noch bis Ende Juni Erziehungsgeld. Für das Kind bekommt die vom KV Unterhalt. Sie wohnt bei der Mutter im Haus mit einer eigenen Wohnung und einem Mietvertrag. Bekommt eben auch noch Kindergeld. Ab Juni fällt aber das Erziehungsgeld weg und dann hätte sie nur Unterhalt fürs Kind und Kindergeld.


    Nun war sie heute beim Amt. Beim ALG I wurde sie an ALG II verwiesen mit der Begründung das sie dafür nicht zuständig sind, da sie ja grad noch im Erziehungsurlaub ist und somit nicht arbeiten gehen kann. Beim ALG II wurde sie an ALG I überwiesen mit der Begründung weil sie ja noch in einem Arbeitsverhältnis steht, zudem ja noch bei der Mutter wohnt obwohl ein Mietvertrag besteht, somit würde ihr nichts zustehen.


    Wo muß sie jetzt nun also hin, bzw wer ist für sie zuständig? Und ist es nicht eigentlich so das ihr auch noch vom KV Betreuungsunterhalt zustehen würde? Bekommt sie dafür nen Beratungsschein bei Gericht das sie zu einem Anwalt kann?


    Hoffe ihr habt ein paar Antworten parat, kenne mich dazu leider nicht sogut aus damit


    Danke :-)

  • Typisch Beamtenmist. Die helfen ja so gern. :rolleyes2: Die Freundin soll zuerst zu einer unabhängigen Beratungsstelle für Arbeitslosen (auch wenn sie noch einen Arbeitsverhältnis hat) gehen, von denen feststellen, was in Betracht kommt, und dann unbedingt mit Beistand zum entsprechenden Amt gehen.

    Think in the morning. Act in the noon. Eat in the evening. Sleep in the night. - William Blake

  • Zunächst braucht sie eine Kündigung vom AG, wenn sie ihren Job aufgrund AE nicht mehr machen kann, nach dem ErziehungsUrlaub. Damit stellt sie den Antrag auf ALG I. Sind ihre Voraussetzungen erfüllt, hat sie Anspruch. Wenn der SB zickt, direkt zum Amtsleiter! Ist der Betrag zu niedrig, hat sie Anspruch auf ERGÄNZEND Alg II. Hat sie keinen Anspruch auf ALG I, was geprüft werden MUSS (!), hat sie Anspruch auf ALG II.
    Miete, Unterhaltsleistung und dgl. wird bei ALG II gesondert berechnet.


    Liebe Grüße
    Volker

  • wozu soll sie sich denn kündigen lassen. sie muss halt nur gucken das sie noch während des erziehungsurlaub betreuung findet u. sich kümmern.


    wenn momentan noch erziehungsgeld gezahlt wird, dann sollte man darauf achten das bei vorheriger erwerbstätigkeit nicht nur 12 sondern 14 monate gezahlt werden. sollte erziehungsgeld nicht hoch genug sein, dann antrag auf alg2 ergänzend stellen oder wohngeld u. kinderzuschlag. lass dich am besten vom sb der arge beraten u. stelle die anträge.

  • wozu soll sie sich denn kündigen lassen. sie muss halt nur gucken das sie noch während des erziehungsurlaub betreuung findet u. sich kümmern.


    :hae:


    ...wer ALG beantragen will muss ArbeitLos sein um Geld zu beziehen..


    Volker

  • Wer kündigt denn seinen Job im Erziehungsurlaub um sich danach, alleinerziehend, was Neues suchen zu müssen.
    Das ist der blanke Wahnsinn.
    Ist man im Erziehungsurlaub kriegt man ALG2 da man dem Arbeitsmarkt momentan nicht zur Verfügung steht. Das funktioniert ohne Probleme bis zum 3. Geburtstag des Kindes. War bei mir auch so.

  • Wer kündigt denn seinen Job im Erziehungsurlaub um sich danach, alleinerziehend, was Neues suchen zu müssen.


    Ich, weil:


    wenn sie ihren Job aufgrund AE nicht mehr machen kann


    ...bei mir hat die Arbeitszeit nicht gepasst. Daraufhin bekam ich ALG I.
    Aber das mag ja jeder für sich entscheiden, und egal ob ALG I oder II, Anspruch besteht nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, auch wenn es nur eingeschränkt ist.


    Volker


    Edith sacht noch, das ich keine Sperre hatte, trotz Kündigung meinerseits, weil sie den Umständen entsprach.
    Edith II: Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber es liest sich so als bestünde Handlungsbedarf,
    Zitat: "...und bekommt noch bis Ende Juni Erziehungsgeld."

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  • In der Elternzeit gibt es ALG II. Da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Max bis zum 3.Geburtstag des Kindes. 300Euro des Elterngeldes werden nicht angerechnet. Fällt nach Ablauf aber auch ersatzlos weg. Der Hinweis mit den 14Monaten bei vorheriger Arbeitstätigkeit ist gut.


    Wenn es vor Antragstellung schon so ein Verhalten seitens des Amtes gibt, ist es wirklich ratsam zunächst zu einer Beratungsstelle zu gehen. Oder selbst das SGB II intensiv zu lesen.
    Auch nicht schlecht ist, wenn man mit SGB II, gespickt mit so Memo Klebern unterm Arm hingeht ;) So wird einem so einiges nicht abgelehnt, was einem eigentlich zustehen würde.


    Möglichst eine Bescheinigung des AG über die Elternzeit mitbringen und über eventuell in der Bezugszeit zu erhaltendes Urlaubs-/Weihnachtsgeld (wird eh gefordert).


    Um die Forderungen an den KV hat sich das Amt selbst gekümmert, da wurde ich zu nichts aufgefordert. Was ich hatte, habe ich damals vorgelegt.


    Und nicht wundern, wenn Aufforderungen zu einem Profiling zur besseren Vermittlung kommen. Haben sie bei mir auch versucht, obwohl im Arbeitsverhältnis in Elternzeit und Kind noch unter drei :rolleyes: Habe dann immer angerufen um jeweils derselben Dame wieder und wieder zu erklären, wie die Sachlage ist :hm...


  • :hae:


    ...wer ALG beantragen will muss ArbeitLos sein um Geld zu beziehen..


    Volker


    aha u. wenn sie selber kündigt dann nimmt sie sperrung der alg1 bezüge u. darlehensweise alg2 mit inbegriffener 30% sanktion in kauf? sorry aber wenn erziehungsurlaub zu ende ist, kann sie wieder arbeiten gehen. da muss man sich net kündigen lassen. ich denke auch es geht er um die momentane situation u. da kann sie schauen ob sie ergänzende leistungen bekommt oder schon bedarfsdeckend gelder erhält.

  • Danke euch für die Antworten. Nach dem Erziehungsurlaub hat sie vor wieder arbeiten zu gehen, von daher ist es ja wenn nur die Übergangslösung und sie wird einen Antrag auf ALG II stellen