Sparbuch und Co.

  • hallo liebe Forenmitglieder,


    gibt es einen Richtsatz wieviel Vermögen man als Alleinerziehende haben darf? Sparbuch etc.
    Ich habe mich jetzt mal finanziell beraten lassen was mir übrig bleibt, ich bekomme leider keinerlei Förderungen, da ich zuviel netto verdiene.
    Das versteh ich nicht, da ich ja NACH DER GEBURT des Kindes kein Einkommen mehr habe????
    Wohngeld ebenfalls gestrichen.
    Darf ich mir nun etwas auf meinem Sparbuch anlegen? Und wenn ja wieviel?
    Bin unsicher....


    danke euch für die Hilfe
    zaubermond

  • was machst du danach? Hat Du denn noch eine Arbeitsstelle und gehst nur in Erziehungsurlaub. Du kommst aus Bayern da läuft das bestimmt anders als bei uns.
    Zum Einkommen bei mir zählt auch Kindergeld, Unterhalt und Erziehungsgeld

  • ...ich glaube ihr habt mich falsch verstanden, entschuldige.
    Ich bekomme Elterngeld (geburtstermin: 25.02.07), Unterhalt und das Kindergeld. Ja, aber sonst keine Förderung, sprich Wohngeld etc. da ich netto zuviel verdiene.


    Aber das is ja nicht soviel, bzw. ich brauche ja auch Erstaustattung etc etc, muss doch auch noch Sozialabgaben leisten?
    Und deshalb möchte ich mir natürlich JETZT noch etwas sparen soweit wie es eben geht. Nur wieviel darf man haben?


    Ich habe noch eine Arbeitsstelle und werde nach 1 Jahr wieder anfangen zu arbeiten, das muss ich auch auf jeden Fall.

  • Zitat

    Ich bekomme Elterngeld


    Wieviel hast Du vorher verdient? Elterngeld sind ja 80% davon und wenn das zu viel ist um Anspruch auf Sozialleistungen zu haben?
    Und evtl. wird dann noch Kindergeld und Unterhalt zum Einkommen dazu gerechnet.
    Geh mal zur Kasse wo Deine Sparbücher sind. Die können Dir vieleicht auch sagen wieviel Vermögen Du haben darfst.


    Zitat

    muss doch auch noch Sozialabgaben leisten?


    Wenn Du offiziell eine Elternzeit nimmst bist Du versichert. Krankenversichert ohne Beiträge zu leisten. Die Erziehungszeit also bei Dir ein Jahr wird Dir bei der Rentenkasse gut geschrieben ohne das Du Beiträge gezahlt hast. Beim Arbeitsamt falls Du mal Arbeitslos wirst kannst Du Dir rückwirkend die Elternzeit als beitragsfreie Zeit in der Arbeitslosenversicherung ebenfalls Gutschreiben lassen. So ist es bei uns!

  • Wenn Du keinerlei Ansprüche an den Staat stellst, dann ist es vollkommen egal, wieviel Geld Dein Konto oder Sparbuch belagert.


    Interessant wird es dann nur, wenn Du staatliche Leistungen beziehen willst (ALG I oder ALG II bzw. Hartz IV). DANN wird nach Deinem Vermögen gefragt und das wirst Du in voller Höhe auch erstmal verbrauchen müssen, bevor Du irgendwelche Bezüge vom Staat erhalten kannst.


    Bei der Elternzeit ist es auch vollkommen egal, wieviel Ersparnisse Du hast. Es wird eh der letzte Verdienst im Geburtsjahr als Anhaltspunkt für die anzurechnenden Einkünfte genommen. Du hast, soweit ich mich erinnere, noch richtig Glück, denn in dem Geburtsjahr Deines Kindes wirst Du ja sicher nicht mehr viel verdienen, da Du ja in Mutterschutz bist und Dir nicht soviel Zeit bleibt um "viel zu verdienen". Bei mir wurde das komplette Jahr als Einkommen angerechnet (unser Sohn wurde im November geboren, somit wurde mein Verdienst von Januar bis November 02 angerechnet).

  • Wobei man als Alleinerziehende zum Härtefall zählt und dann darf man nicht das letzte Jahr als Berechnungsgrundlage nehmen. Ich musste iim vorraus zeigen wie viel ich verdienen werde. Hätte man mir mein Gehalt von vorher angerechnet ich hätte kein Erzeihungsgeld bekommen.
    Wobei dies ja für das Elterngeld nicht mehr wichtig ist. Das wird ja nicht mehr gestrichen nur weil man zu viel verdient.

  • Achso das wusste ich nicht, aber auch irgendwie schwachsinnig oder? (es ist nicht so, dass ich es einer AE nicht gönne ;) ) Wieder mal sind die in den A**** gekniffen, die verheiratet sind... ich sag's ja, hätten wir nicht geheiratet, wäre ich in finanzieller Hinsicht besser dran gewesen :radab Da stimmt doch was nicht :rolleyes:


    Aber es kommt doch eh das neue (hohe) Elterngeld, da ändert sich doch sicherlich einiges!

  • Beim neuen Elterngeld ist es genau umgekehrt wie jetzt. Die die eh schon viel haben kriegen viel und die die wenig haben kriegen wenig. Ich würde beim neuen Elterngeld 300 Euro monatlich nur ein Jahr bekommen jetzt bekomme ich 300 Euro zwei Jahre lang. Für mich wäre das neue Elterngeld ein gravierender Nachteil.

  • hallo ihr lieben und danke für eure Antworten...
    hab mich da mal versucht durchzulesen, also
    Ich bekomme keine 80% vom Nettogehalt sondern 67%. Liegt wohl daran das ich in Bayern wohne?


    Wohngeld steht mir keines zu, da meine Miete (435 Euro für 53 qm) angemessen ist. Ich gehe aber davon aus, das meine Vermieterin diese hochsetzen wird, da ich ja dann "für 2" da wohne. Wer hat damit Erfahrungen?


    Geburtstermin ist: 25.02.07, das heisst es wird mein Januar und Februarlohn angerechnet?


    Ach is alles nicht so einfach :-(......


    wünsch euch alllen einen schönen Tag!


    der zm.

  • Das verstehe ich nun nicht wirklich, zahlst Du Miete für die Wohnung oder nach Personen?


    So einfach kann man die Miete nicht erhöhen.


    Stimmt, irgendwas mit 60% (jedoch nicht mehr als 1700 Euro glaub ich) meine ich auch damals gehört zu haben.


    Es wird nur der Januarlohn, wenn überhaupt angerechnet, da Du ja vorher sicherlich 6 Wochen in Mutterschutz bist. Aber wenn Carmen sagt, dass bei Alleinerziehenden eben nicht, wie bei Paaren das Gesamteinkommen vom Geburtsjahr angerechnet wird, dann wird das so schon stimmen. Zu der Zeit lebten wir ja schon bzw. noch zusammen und wir hatten das Jahr über recht gut verdient. Im Vorteil bist Du auf jeden Fall, da Du ja gleich im neuen Jahr entbindest und noch nicht soviel verdient haben kannst.

  • Zitat

    Ich gehe aber davon aus, das meine Vermieterin diese hochsetzen wird, da ich ja dann "für 2" da wohne. Wer hat damit Erfahrungen?


    Ich.
    Als wir aus 2 dann 3 gemacht haben, hat sich natürlich die Miete um keinen Cent erhöht. Warum auch? Der Vermieter ist nicht berechtigt allein aufgrund eines Kindes die Miete zu erhöhen. Wäre ja noch schöner.

  • Sunny Aber wenn Carmen sagt, dass bei Alleinerziehenden eben nicht, wie bei Paaren das Gesamteinkommen vom Geburtsjahr angerechnet wird, dann wird das so schon stimmen


    So ist es beim Erziehungsgeld. Zaubermond bekommt aber Elterngeld da läuft es etwas anders. Bei uns kann man sich beim Versorgungsamt (Erziehungsgeldstelle)Beratungstermine hohlen. Das würd ich an Deiner Stelle auch mal machen. Die erklären Dir alles ganz genau und Du erfährst was Du bekommst.

  • Die Miete wird sich sicherlich nicht erhöhen, höchstens die Nebenkosten.


    Zaubermond: würde mich auch an deiner Stelle mal bei der ProFamilie o. ä. genauer erkundigen :daumen

  • Hallo, Zaubermond..



    du kannst unter: http://www.bmvbw.de die Wohngeldtabelle ansehen
    und ausrechnen, was du bekommen würdest.


    Wichtig ist der Mietspiegel für Deine Stadt.


    Und Zinseinkünfte darfst Du auch haben, pro Person 51€ und
    Jahr. Alles was drüber liegt, wird abgezogen.
    Vermögen ist bei der Wohngeldstelle unwichtig.


    Es kommt auf die Wohngröße an.. und die Belastung, die
    Du selber noch tragen mußt. Es wird nicht die komplette Miete
    angerechnet und keine Stromkosten.


    Antrag würde ich erst Stellen, wenn Du Mutter geworden bist,
    da sich da das Einkommen verringert.


    Und apropo..wohngröße: für 2 personen (bist du ja dann)
    60qm die sich auf 2 Zimmer beschränken, laut Wohnberechtigungsschein,
    wenn das Kind noch keinen 6 ist, sogar nur auf 1 Zimmer !!!!


    Und Deine Vermieterin kann auch nicht so einfach die Miete
    hochsetzen , nur weil Du eine Person (halbe) mehr in Hause hast.
    Es gibt gesetzliche Vorgaben, Mietspiegel an die sie sich halten muß.


    Gruß Ulli :wstrahlen

  • Hallo, Mela...


    ich glaub ich zieh um.. :brille wo wohnst Du...


    Stadt Essen.. scheint bei der Vergabe anders zu handeln,


    ich leb im falschen Bundesland.. :lgh :lgh



    Frohes Fest..


    Gruß Ulli :wstrahlen