kinderbonus !wichtig lesen! danke...amt ist zum ausgleich verpflichtet !

  • huhu,


    ich wollte euch mitteilen ,das dass amt verpflichtet ist,das existenzminimum,von jedem kind in dem monat auszugleichen,wo der kinds"zahlungspflichtige" den betrag abzieht,auszugleichen!



    begründung:


    das existenzminimum wird in diesem monat nicht erreicht und der kinderbonus darf nicht der mutter/vater angerechnet werden!




    bei einem kind sind das 50€,bei 2 -100€ usw.



    skandal !!


    so kostet das dem staat,für jeden falle noch einmal "zusätzlich" 50€ mehr,durch den schildbürgerstreich !!!


    gruss manu :tuedelue



    edit:


    einfach formlosen antrag stellen !!!


    in etwa so:



    formloses schreiben genügt !beispiel:




    sehr geehrte blablabla,


    der kindsvater /mutter hat im sinne des kinderbonuses den "barunterhalt" vermindert.


    somit hat sich die unterhaltszahlung dementsprechend geändert,pro kind,hier in meinem falle sind es-zusammen:


    xxx,xx €




    ich
    bitte sie daher, diesen differenzbetrag, umgehend zu überweisen, da mir
    dieser betrag fehlt.durch die abziehung des hälftigen
    kinderbonuses,verringert sich unser existenzminimum,und muss von ihnen
    her "ausgeglichen" werden,da die anrechnung des kinderbonuses,nicht
    erfolgen darf in der berechnung ihrerseits.



    mfg



    anlage: kontoauszug vom xxx (hier den UH eingang markieren !)

    bin eenn..kleener giftzwockel^^stolze 160cm GROSS !!!


    Rechtlicher Hinweis:


    Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner
    persönlichen Meinung sowie Kenntniss und stellen keine Gesetzliche oder
    verbindliche Rechtsberatung dar!

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von brumsel1971 ()

  • nein,eine quelle gibt es nciht in diesem bezug,schaut ihr euch aber die richtlinien vom SGB generell an,dann schreibt der gesetzgeber das jedes kind sein existenzminimum HAT !


    und dieses,wird beim amzug vom unterhaltsbarpflichtigen,verringert !



    könnt ihr ruhig machen,ggf. gerichtlich durchsetzen,wenns amt bockt! kenne mich was das SGB II betrifft ,bestens aus!



    habe meinen antrag schon hier liegen und warte !!!


    gruss


    edit: da der kinderbonuns nicht anrechnungsfähig ist darf der auch nicht "fiktiv" angerechnet werden!


    edit2:


    nicht per post ,sondern persönlich ABGEBEN !!! und kopie geben lassen die unterschrieben ist !

    bin eenn..kleener giftzwockel^^stolze 160cm GROSS !!!


    Rechtlicher Hinweis:


    Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner
    persönlichen Meinung sowie Kenntniss und stellen keine Gesetzliche oder
    verbindliche Rechtsberatung dar!

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue

    2 Mal editiert, zuletzt von brumsel1971 ()

  • Also ich verstehe das auch nicht so ganz.


    Ich bekäme bei 3 Kindern 300,-€ Kinderbonus.


    Jetzt geht der KV hin,und zieht 150,-€ vom KU ab.


    Dann hab ich doch eigentlich immer noch 150,-€ mehr als im Vormonat oder seh ich das jetzt irgentwie falsch :hae:


    Klar,wenn der KV den KU am 1. kürz und ich erst am 10. den Bonus bekomme ,dann fehlen mir in den ersten 10. Tagen die 150,-€ die ja aber dann wieder reinkommen.


    Klärt mich mal auf ,wo liege ich dann da unter dem Minimum?


    L


    Tilda

  • Verstehe ich auch nicht.


    Es gibt doch mehr - als dass, was normalerweise zusteht - (höchsten das wäre doch das Existenzminimum)


    Mal sehen, was die Exberde hier sagen .... :batsch


    LG Cobra

  • Noch einmal für Langsamdenker: Du hast nachweislich höhere Einnahmen für das Kind (100,- Euro, vielleicht zieht der unterhaltspflichtige Partner 50,- Euro ab) und sagst, damit sinkt das Kind unter das Existenzminimum?
    Ich bekomme Deine Argumentationslinie nicht auf die Reihe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • bin eenn..kleener giftzwockel^^stolze 160cm GROSS !!!


    Rechtlicher Hinweis:


    Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner
    persönlichen Meinung sowie Kenntniss und stellen keine Gesetzliche oder
    verbindliche Rechtsberatung dar!

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von brumsel1971 ()

  • Entschuldige aber um so mehr ich lese um so weniger steige ich durch.


    Es geht doch hier nur um einen einmaligen Bonus?? Warum verringert sich der KU ? Der Bonus ist ein EXTRA !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Wenn dem so wäre, dürfte der unterhaltspflichtige Elternteil die Summe nicht in Abzug bringen. Der muss dann an den Haken genommen werden, weil er den Unterhalt nicht vollständig zahlt. Ich sehe hier die mathematische wie rechtliche Stringenz nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Haltet mich für doof ,aber das versteh ich immer noch nicht.




    :hae:

    Dito :lach

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • is doch blödsinn..


    selbst wenn der unterhaltszahler den halben kinderbonus abzieht, hat das kind immer noch ein plus von 50€ in der tasche (bzw. der elternteil, bei dem es lebt)


    man WÜRDE 100€ bekommen.. wenn 50€ abgezogen werden vom unterhalt, bleiben immer noch 50€


    nix von wegen existenzminimum und arge muss aufstocken.
    die 50€ werden ja nicht vom regelsatz abgezogen, es wiegt sich mit den anderen 50€ wieder auf.


    (WENN der unterhaltszahler OHNE kinderbonus einfach so 50€ abziehen würde.. DANN müsste die arge aufstocken.. aber so..)


    nee, ich glaube, da ist ein denkfehler brumsel

  • Wieso muss das Amt diese Ausgleichen? Das Geld geht doch nicht verloren, da derjenige der das Kindergeld bekommt ja den vollen Kinderbonus erhält.

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Ausserdem ist es doch im Grunde egal. Ich meine selbst wenn abgezogen wird sind es 50 Euro mehr. Und wenn der Unterhaltspflichtige dann mit seinen 50 Euro vielleicht mal was schönes ausser der Reihe macht ist es doch o.k. Klar ist meine Ansicht, aber ich denke mir der Aufwand hinterher ist einfach zu groß um von irgendwem die 50 Euro wieder zurück bekommen. Es sind so oder so 50 Euro mehr wie sonst und das ist doch schon mal was. :scared Bitte nicht gleich steinigen. Ich setze mich mit dem mehr Geld erst auseinander wenn es auf dem Konto ist. Mich hat es schon gewundert das hier manche schon im Februar das Geld völlig verplant haben obwohl noch nicht mal feststand wann wie was wo.


    Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • beispiel:



    eltern,3 kids,scheidung,paps überweisst der mutter,je nach art der berrechnung (ggf. mangelfall oder so) betrag 400€ jeden monat,diesen betrag muss mutti melden,mutti meldet auch das KG.


    also... 400€ UH+462 €KG+(in dem KG enthaltene,da zusammenüberwiesen>>>)+300 € KB = 1162 €


    so,nun zieht paps,bei der nächsten zahlung 150€ ab-diese sind "ihm" dieser KB !



    heisst da mutti im nächsten monat KEINE 400€ bekommt SONDERN nur 250€ für die kinder !


    also rechnung: 250€ UH + 462 € KG = 712€ für die 3 lütten !!!


    nun sagt das amt,nach kindesalter gestaffelt das kind 1 betrag xy hat,kind2 betrag xy usw...


    da sich in dem moment wo das jeweillige kind "vom paps" weniger bekommt SEIN EXISTENZMINIMUM verringert,muss das amt,den betrag zahlen,den- jedes kind zum existenzminimum braucht.



    das amt rechnet den UH eh an,somit wird der betrag im folgemonat-weniger-und demzufolge auch das exis´vom kind.



    ich hoffe ihr habt es nun besser verstanden !!!



    ich denke ihr habt intus diesen KB--der darf NICHT angerechnet werden !!!


    gruss

    bin eenn..kleener giftzwockel^^stolze 160cm GROSS !!!


    Rechtlicher Hinweis:


    Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner
    persönlichen Meinung sowie Kenntniss und stellen keine Gesetzliche oder
    verbindliche Rechtsberatung dar!

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue

  • Also ich lese und lese und ich lese immernoch, aber ich versteh es irgendwie so gar nicht... :Hm :frag :hilfe

  • Zitat

    Bitte nicht gleich steinigen

    Also zum steinigen bedarf es mehr :D

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Also ich lese und lese und ich lese immernoch, aber ich versteh es irgendwie so gar nicht... :Hm :frag :hilfe


    Welcome to the club


    Da ist ein falscher Fehler drin..
    inne Denke .... :wand