huhu,
ich wollte euch mitteilen ,das dass amt verpflichtet ist,das existenzminimum,von jedem kind in dem monat auszugleichen,wo der kinds"zahlungspflichtige" den betrag abzieht,auszugleichen!
begründung:
das existenzminimum wird in diesem monat nicht erreicht und der kinderbonus darf nicht der mutter/vater angerechnet werden!
bei einem kind sind das 50€,bei 2 -100€ usw.
skandal !!
so kostet das dem staat,für jeden falle noch einmal "zusätzlich" 50€ mehr,durch den schildbürgerstreich !!!
gruss manu :tuedelue
edit:
einfach formlosen antrag stellen !!!
in etwa so:
formloses schreiben genügt !beispiel:
sehr geehrte blablabla,
der kindsvater /mutter hat im sinne des kinderbonuses den "barunterhalt" vermindert.
somit hat sich die unterhaltszahlung dementsprechend geändert,pro kind,hier in meinem falle sind es-zusammen:
xxx,xx €
ich
bitte sie daher, diesen differenzbetrag, umgehend zu überweisen, da mir
dieser betrag fehlt.durch die abziehung des hälftigen
kinderbonuses,verringert sich unser existenzminimum,und muss von ihnen
her "ausgeglichen" werden,da die anrechnung des kinderbonuses,nicht
erfolgen darf in der berechnung ihrerseits.
mfg
anlage: kontoauszug vom xxx (hier den UH eingang markieren !)