Es gibt obergrenzen ( die liegen derzeit wohl bei 13805€ pro Jahr - was übrigens bei Elster nicht funktioniert - bei Wiso schon) bei der Annerkennung als Sonderausgaben... Wenn die schon ohne den Unterhalt errreicht sind dann braucht bzw kann man den eben auch nicht absetzen... Versteuert werden muss er trotzdem.
Normalerweise gibt man Ehegattenunterhalt eher bei den Außergewöhnlichen Belastungen an ( bis zur Höchstgrenze von 7.680 Euro bzw der nur persönlich zu ermitelnden Opfergrenze ) erst danach bei den Sonderausgaben....
Wenn beides erschöpft ist kann man es nicht mehr absetzten...
Es gibt eben Fäll die einfach druchs Raster fallen.....
Versteuert werden muss auf jeden Fall und immer alle Einkünfte die man hat..