Steuererklärung ... Anlage U ... muss ich die unterschreiben?!?!?

  • Es gibt obergrenzen ( die liegen derzeit wohl bei 13805€ pro Jahr - was übrigens bei Elster nicht funktioniert - bei Wiso schon) bei der Annerkennung als Sonderausgaben... Wenn die schon ohne den Unterhalt errreicht sind dann braucht bzw kann man den eben auch nicht absetzen... Versteuert werden muss er trotzdem.



    Normalerweise gibt man Ehegattenunterhalt eher bei den Außergewöhnlichen Belastungen an ( bis zur Höchstgrenze von 7.680 Euro bzw der nur persönlich zu ermitelnden Opfergrenze ) erst danach bei den Sonderausgaben....


    Wenn beides erschöpft ist kann man es nicht mehr absetzten...


    Es gibt eben Fäll die einfach druchs Raster fallen.....


    Versteuert werden muss auf jeden Fall und immer alle Einkünfte die man hat..

    6 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Hallo,
    meiner Meinung nach muss der Unterhalt nur versteuert werden, wenn vom Unterhaltszahler die Anlage U eingereicht wird.


    Die Unterhaltsleistungen werden nur besteuert, wenn der Unterhaltszahler sie absetzt. Ansonsten unterliegen die Zahlungen beim Empfänger lt. § 22 EStG nicht der Einkommensteuer.


    Dies sind die Aussagen vom Steuerberater aus dem letzten Jahr.


    LG, Damiana

  • Unterhalt kann wie gesagt als Sonderausgaben abgesetzt werden oder als Außergewöhnliche Belastung. Will man ihn als Sonderausgaben absetzten braucht man die Anlage U - bei den Außergewöhnlichen Belastungen braucht man die nicht...


    Und: Einkünfte ( auch Unterhalt) sind immer die Sache desjenigen der es bekommt und der muss es deklarieren ! Ganz egal was derjenige der es zahlt damit macht! Man selber ist der Steuerschuldner..




    Ist die Anlage U für ein Jahr unterschrieben und man macht nciht gleichzeitig einen Widerruf fürs nächste Jahr beim Finanzamt kann der Unterhaltspflichtige diese Anlage jedes jahr übrigens wieder nutzen ohne daß man die noch mal unterschreiben muss... Ich denke das ist das was hier passiert sein könnte.....

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • ..die Aussage von Leatitia stimmt so nicht ganz.


    Unterhalt ist generell steuerneutral. Es muss jedoch beim Realsplitting (Anlage U) als zusätzliches Einkommen versteuert werden.
    Wenn der Unterhaltszahler den Unterhalt als Sonderausgabe geltend macht, muss der Unterhaltsempfänger dies nicht versteuern.


    LG, Damiana

  • Also erst mal vielen Dank an alle fuer's Feedback!! Es sieht so aus als ob genau das bei mir passiert ist, der Steuerberater sagt "Hü" und das FA, bzw. der Richter sagt "Hott". Man wird sehen was am Ende dabei raus kommt. Es ist halt nur sehr aegerlich weil all dies zu vermeiden gewesen waere wenn bei allen von vornherein Klarheit geherrscht haette.

  • Sorry § 10 Ekstgesetz sagt was anderes....nachzulesen hier: Klick



    Da steht eindeutig das bei absetzten als Sonderausgaben eben die Zustimmung des Unterhaltsempfängers nötig ist... Und nichts anderes ist die Anlage U!

  • Hi,

    Da steht eindeutig das bei absetzten als Sonderausgaben eben die Zustimmung des Unterhaltsempfängers nötig ist... Und nichts anderes ist die Anlage U!

    ja, KLAR....es ist aber nur das EkStG und nicht die Allmacht :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ja habe ich auch nie anders bbehauptet... Aber Damiana hatte gesagt, daß bei Sonderausgaben eben der Empfänger nicht versteuern muss --- und das sagt § 10 Ekstg eben was anderes....


    Sicher , man kann als Unterhaltsempfänger einklagen , daß einem der Unterhaltspflichtige den Nachteil ausgleicht, da er ja auch einen Vorteil hat wenn man zustimmt... Aber das ist ein Zivilprozeß wenn der sich querstellt.... und damit ein anderes Paar Schuhe..

  • Steuergesetze sind halt nicht immer einfach :)


    Und einige vergessen hier wirklich die Schenkungen die Steuerfrei sein können... natürlich muss nicht jeder Schein, den Oma mal der Mama zusteckt um was für die kleinen zu kaufen, versteuert werden. Dafür gibt es Höchstbeträge und erst wenn dieser Betrag überschritten muss versteuert werden. Ob nun Unterhaltszahlungen darunter fallen oder nicht kommt auf die Umstände an und ist pauschal einfach nicht zu beantworten. Daher bringt es auch nichts darüber zu streiten... Es gibt durchaus Menschen die Geld verschenken ohne das sie es Absetzen und auch in einen Rahmen der als Schenkung steuerbefreit ist.

  • Eben - kommt auf die Umstände an. Und wenn sie einmal die Anlage U unterschrieben und nicht für da Folgejahr wiederrufen hat, dann nutzt er die Anlage U - und sie muss versteuern. So einfach ist das,,,