Hartz 4 Kinder bekommen 100 Euro Einschulungsgeld

  • Hallo,



    schau mal hier in der Suche nach Kinderbonus oder hier "http://www.allein-erziehend.net/forum/beitrag16450.html". Gibt schon einige Threads darüber

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

  • Hey


    Soll eigentlich Schulstartgeld sein, das jedes Kind zum neunen Schuljahr zur Anschaffung, von Schulmaterialien bekommt.


    Gruß
    Jens

  • Upps, da habe ich mich wohl vertan. War irgendwie beim Kinderbonus. Sorry

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  • es handelt sich um schulbeihilfe von 100 euro die jedem schüler der bedarfsgemeinschaft gezahlt wird. wenn ich mich nicht irre § 24a sgb2. für einschulung kannst du dich an deine gemeinde wenden u. guckn ob es dort fonds oder unterstützung gibt die du nutzen kannst.

  • es handelt sich um schulbeihilfe von 100 euro die jedem schüler der bedarfsgemeinschaft gezahlt wird. wenn ich mich nicht irre § 24a sgb2. für einschulung kannst du dich an deine gemeinde wenden u. guckn ob es dort fonds oder unterstützung gibt die du nutzen kannst.




    soweit mir bekannt wird das schulstartdingens UNABHÄNGIG bezahlt !! soll heißen das KEIN antrag dafür notwendig ist !!!



    ich rate jedem eine liste zu führen-was er schon im vorfeld gekauft hat..für das kommende schuljahr,für jedes kind,da man teilweise,also ich habe die erfahrung gemacht,teilweise sachen sehr günstig im vorfeld bekommt..


    auch ist es so..das dass amt ggf. nen beweis will was man für die schule gekauft hat !!!



    gruss

    bin eenn..kleener giftzwockel^^stolze 160cm GROSS !!!


    Rechtlicher Hinweis:


    Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner
    persönlichen Meinung sowie Kenntniss und stellen keine Gesetzliche oder
    verbindliche Rechtsberatung dar!

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue

  • Hey


    Das ganze regelt wirklich der neue §24a des SGB II.


    Aber mal ehrlich das mit dem Quittungen sammeln is ja nett, aber die ARGE`n wäre ja wahrlich zugemüllt mit den Qiuttungen..wenn das wirklich gefordert werden würde, ok bitte..aber es wird schwer bis unmöglich werden, erst Material zu kaufen, wenn das Geld gezahlt wurde.


    Wenns denn wirklich gefordert würde, dann würd ich das ganze Jahr ALLE Quittungen sammeln u stumpf einreichen (u gleich mit allen anderen, über Lebensmittel usw.. da kann man dann gleich sehen wo das Geld bleibt u man kann sich die entsprechenden Quittungen raussuchen bei der ARGE *ggg )..sollte doch wohl jedem klar sein, das es kaum ausreicht zum Schulbeginn Material zu kaufen u das wars dann..
    Das mit den Quittungen wird nicht praktikabel sein..


    Aber auch hier, erstmal abwarten wie es überhaupt läuft.
    Was sagt ansich der § dazu, muß eingestehen konnte ihn bisher noch gar nicht offiziell finden.


    Gruß
    Jens
    Jens



  • das schulstarterpaket ist eine "zweckbestimmte " leistung,da kann das amt jederzeit aufn gedanken kommen,das unsereiner,beweisen muss,also in der beweispflicht ist!



    wir sind es die dann eine sogenannte "bringschuld" haben und beweisen müssen,oder ist es lieber das geld auszugeben,ohne quittungen,belege und das amt fordert das geld ggf. zurück da die ausgaben "nicht ermittelbar" sind und dann im schlimmsten falle,rückgefordert wird?



    also den schuh ziehe ich mir nicht an und sammle und schreibe auf!


    es ist ne kleinigkeit sowas zu tun,hinterher ist das geschreie gross,wenn man keine belege hat,sicher ist sicher---sowieso beim amt!


    gruss

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  • Ach, so ein Geld hätte ich auch gern bekommen.
    Ranzen für 149 Euro hat Patentante bezahlt- ich selber hätte es gar nicht bezahlen können.
    Klebe, Schulhefte etc. habe ich bezahlt- und es kostet ein Saugeld.


    Na ja. Ist so wie mit der einmaligen 100-Euro-Zahlung. Ich muss 50 Euro abgeben.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Ab wann geht das denn los? Weiß jemand Näheres???



    Soll dann ab Schuljahr 2009/2010 losgehen, also erstmalig gibt es das dann im August 2009! ..SOLL es geben...



    und beweisen müssen,oder ist es lieber das geld auszugeben,ohne quittungen,belege und das amt fordert das geld ggf. zurück da die ausgaben "nicht ermittelbar" sind und dann im schlimmsten falle,rückgefordert wird?


    ..und wo ist da das Problem, Quittungen zu sammeln, mach ich eh, u da steht auf keiner Schulmaterial..Und selbst ein neuer Rucksack für die Schule (der dann natürlich niht zweckentfremdet werden darf, wehe das Kind läuft dann mit dem Rucksack zum Konfirmandenunterricht *g ;) ), Sportschuhe, Sportkleidung etc ..
    Und das doch letztendlich kein Problem das nach zu weisen..auf der Qittung steht dann zwar Schuhe, aber wer will da was anderes behaupten, letztendlich ist der Nachweiß nicht wirklich möglich .. das wird voraussichtlich auch keiner fordern ..


    Gruß
    Jens

  • Das wusste ich noch nicht, mein Kleiner kommt auch dieses Jahr in die Schule und da ich nur halbtags arbeiten kann und keinen Kindesunterhalt vom Vater bekomme *grrr*, gibts noch ergänzendes ALG2....
    Bleibt nur die Frage, ob ich die 100 Euro beantragen muss, oder so bekomme???

  • Leider habe ich gerade keinen passenden Link dazu, aber ich las bereits mehrfach, dass im Einzelfall Nachweise gefordert werden können ... Wer als Einzelfall zählt, bleibt wohl abzuwarten :frag .
    Doch wenn ich bedenke: Arbeitshefte (müssen ja immer neu gekauft werden) schon um die 60 €, dann noch`n Paar Turnschuhe, Tintenpatronen und Blöcke ... da sind die 100 € schon weg, viel mit Quittung sammeln ist da nicht nötig, und sowas gibt es auch schnell noch am Anfang des Schuljahres.

  • Bleibt nur die Frage, ob ich die 100 Euro beantragen muss, oder so bekomme???


    Bedarf keines extra Antrages.


    aber ich las bereits mehrfach, dass im Einzelfall Nachweise gefordert werden können ... Wer als Einzelfall zählt, bleibt wohl abzuwarten


    Nicht wer, sondern im Einzelfall, wenn Verdacht besteht das zweckentfremdet wird, das kann die ARGE eh lt. Gesetz, z.B. bei Miete u Nebenkosten ..

  • Bedarf keines extra Antrages.



    Nicht wer, sondern im Einzelfall, wenn Verdacht besteht das zweckentfremdet wird, das kann die ARGE eh lt. Gesetz, z.B. bei Miete u Nebenkosten ..



    siehste..so habe ich das auch in erinnerung..aber " wer zieht den joker und wird ausgewählt"?


    das schulbedarfspaket wird im august ,so wie ich es herraus gelesen habe,ohne antrag,bezahlt.



    gruss

    bin eenn..kleener giftzwockel^^stolze 160cm GROSS !!!


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  • Ist schön, das ihr alles lest und mitbekommt.
    Muss ehrlich sagen, das ich diese Diskussion unsinnig finde, denn, ob jemand arbeiten geht, oder Hartz bezieht, es sind die selben Ausgaben.
    Ich habe mit meinem Kind auch vom, damals war es noch das Sozialamt, gelebt. Aber ich kam wunderbar über die Runden.
    Heute, wo ich arbeiten gehe, bzw. Krankengeld beziehe, muss ich schauen wo das Geld herkommt.
    Will damit nicht sagen, das es Hartz-Empfängern besser geht, mein Freund bekommt es auch, aber ihr unterhaltet euch über Dinge, die einmal ausgezahlt werden, für die ihr Quittungen sammelt.


    Ich kann es nicht mehr verstehen.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • siehste..so habe ich das auch in erinnerung..aber " wer zieht den joker und wird ausgewählt"?


    ..nene..BEGRÜNDETER EINZELFALL .. nicht stichprobenartig... da muß dann schon ein Grund genannt werden, z.B.: ".. besteht begründeter Verdacht, da sie sich des öfteren, ihrem Wohnort nahegelegen Supermarkt, in der Spirituosenabteilung aufhalten, das das Schulstartergeld welches sie nach §24a für Ihr Kind *** erhalten, zweckentfremdet wird und anstelle Schulbedarf hier Spirituosen erworben werden. Daher fordere ich sie hiermit lt. §24a SGBII auf ..."


    :D

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()