Zur Überbrückung Hartz4??

  • Hallo ihr lieben..


    bin seit über drei Monaten getrennt und hab auch recht schnell ne Wohnung gefunden. Mein Mann ist im Haus geblieben, das wäre für mich unzumutbar gewesen, da nebendran seine Eltern wohnen und er dort mit seiner Freundin gehaust hat. Nun gut, ich hab ne 5 Zimmer Whg, zu gross sagt die Arge. Wir sind zu dritt. Aber in der Preisklasse die die Arge vorgibt findet man hier nur ne 2 Zimmer Whg.. evt 3 wenn man Glück hat. Meine Kinder hatten vorher beide ein eigenes Zimmer und des wollt ich so beibehalten. Ausserdem bin ich selbständig (ca. 200€ im Monat), da brauch ich auch n bischen Platz dazu. Gut, nun zahlt mein Mann zum Glück schon ma Unterhalt für die Kinder, den ich momentan mit dem Kindergeld für die Miete verwende. Das was ich so verdiene brauchen wir zum leben. Geht grad so.. Meinen Trennungsunterhalt von 770€ ist er nicht bereit zu zahlen, und mit der Klage das dauert noch ewig.. Wohngeld und Landeselterngeld (oder wie des heisst) ist am laufen, fehlen mir aber noch Papiere die mein Mann nicht rausrückt. Hartz 4 möcht ich eigentlich nicht beantragen, möchte nicht unbedingt nochmal umziehen. Oder kann man die Differenz was die Whg kostet selber tragen, als ich gefragt habe bei der Arge meinten sie das ginge nicht. Habe aber von mehreren gehört das es bei ihnen so gemacht wird. Kann mir einer weiterhelfen? Und wie wäre es wenn ich Hartz4 bekäme, müsste mein Mann dann keinen Trennungsunterhalt bezahlen??

  • Ich kann dir da leider nicht großartig helfen.


    Nur sagen, daß ich als ich damals 25 Std gearbeitet habe noch etwas vond er ARGE dazu bekommen habe 20€ für meine Wohnung selber zahlen durfte weil sie auch zu groß ist (83qm für mich und 1 Kind)...


    Die ARGE hat das bezahlt was sie "muss" und ich den Rest...



    :winken::frag

  • Und wie wäre es wenn ich Hartz4 bekäme, müsste mein Mann dann keinen Trennungsunterhalt bezahlen??


    Wenn Du Hartz 4 beantragst, dann schreiben die in der Regel Deinen Mann an und fragen nach Einkommensnachweisen und wenn er dann genug verdient werden Sie Ihn zur Zahlung auffordern. War bei mir so, allerdings nicht verheiratet, weiß nicht, ob das nen Unterschied macht...