Fahrtkosten mit dem Auto zur Kur

  • Könnt ihr mir sagen, wie es aussieht mit der Erstattung der Fahrtkosten zur Kur von der Krankenkasse.


    Muss ich dies vorher beantragen und wie sieht es mit der Abrechnung aus. Brauchen die dann die Tankbelege oder die Kilometerangabe und was genau bekommt man erstattet bzw. hat man dann doch noch einen Eigenanteil, den man selber tragen muss?


    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Also wir haben für insgesamt 570 km 115 Euro erstattet bekommen!
    Antrag musste ich nach Kurende an die Rentenversicherung schicken,die haben das dann überwiesen.
    Quittungen brauchten wir keine!


    lg
    Nadine

    __________________
    "Ärgere dich nicht darüber,dass der Rosenstrauch Dornen trägt,sondern freue dich darüber,dass der Dornenstrauch Rosen trägt"-arabisches Sprichwort-

  • Nach Kurende musst du bei der KK einen Antrag stellen mit km-Angabe, ich habe auch ca. 120 € für 570 km bekommen.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • bei mir war es auch so, daß ich im nachhinein die km angegeben habe und das geld nachher -ohne quittungen- erstattet bekommen habe. ich habe zudem mitbekommen, daß die mütter, die per zug angereist kamen, die bahnbelege eingereicht hatten und dann auch das geld wiederbekommen haben. soviel ich weiß, wurden auch die kosten zum teil übernommen, die man -zumindest bei anreise per bahn- hatte, um das gepäck vorzuschicken. und bei es wurden wohl auch -kommt aber auf alter und die anzahl der kinder an- begleitpersonen mitbezahlt, die die an- und abreise begleitet hatten.
    lg
    monnemermadl

    Hoffentlich bald wieder auf dem richtigen WEG!


    Phantasie ist besser als Verstand, denn Verstand ist begrenzt.
    (A. Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von monnemermadl ()

  • Die KK sind gesetzlich verpflcihtet eine Vergleichsrechnung zu machen zwischen einer günstigen aber für alle buchbaren Verbindung mit der bahn ( Sparpreis 25 z.b) und der Erststattung der gesetzlich vorgesehenen Kilometerpauschale von 40 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Kurhaus. Massgeblich sind nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer sondern immer die kürzeste Straßenverbindung. Die rechnen sich die Kk meist selber mit einem Routenplaner aus. Pro Kilometer der kürzesten Verbindung bekommst Du also 20 cent für die Hinfahrt und 20 Cent für die Rückfahrt......
    Was jetzt günstiger ist ( wird meist die Bahn sein ) wird Dir ausgezahlt...


    Davon geht noch der gesetzliche Eigenanteil ab. Der beträgt 10% von den gesamtkosten - mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt...


    Normalerweise musst Du nur angeben wie Du hingefahren bist, bzw schon vorher wie Du hinfährst und dann wird das ausgerechnet....


    Und Dir nach der Kur erstattet...
    Bedenke dabei: Normalerweise würdest Du die Reservierungen für Sitzplätze nicht von der Kk erstattet bekommen und auch nicth die Kosten fürs Gepäck vorausschicken...Also sind die 20 Cent immer noch ok, bzw. der eben ausgezahlte Preis fürs Bahnticket... Denn das sparst Du auf jeden Fall wenn Du mit dem Auto fährst....


    Und: Du bist am Kurort weitaus flexibler..
    Begleitpersonen werden bei VorsorgeKuren in keinem fall bezahlt ! das ist falsch. Gepäck darf auch nru bei Rehas bezahlt werden. das ist gesetzlcih so geregelt und bei allen KK gleich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Ich wollte von vornherein lieber mit dem Auto fahren, ist zwar ne ganz schöne Strecke, aber ich mache einen Zwischenstop bei meiner Mama und da ist es an einem Tag nicht ganz so lang für die Kids. Muss halt immer wegen meiner Kleinen schauen, wie ich die während der Autofahrt beschäftigt bekomme, meistens immer mit etwas zu knabbern, danach sieht das Auto zwar meistens ganz schlimm aus, aber zumindest kann ich mich aufs Fahren konzentrieren. Mit der Bahn zu fahren stell ich mir eher hektisch vor, vor allem wenn man umsteigen muss.

  • Ich habe das vorher telefonisch mit der KK abgeklärt. Der Sachbearbeiter meinte, es wäre ziemlich umständlich, da wir 3 x umsteigen müssen mit der Bahn und wenn ich mit dem Auto fahre, bekomme ich auf jeden Fall die km erstattet.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Ok - und wann war die Kur ? ab 01.01.09 gibts den Gesundheitsfond ! Da haben viele KK die Leistungen weitgehend gleichgeschaltet und verzichten auf Kulanz in großem Stil. Rein rechtlich ist es so vorgeschrieben wie ich es geschrieben habe. Darauf kann man pochen - alles andere ist Kulanz , die man heute nicht erwarten kann.

  • Oft steht in der Kurbewilligung, wie die Auszahlung Fahrtkosten geregelt wird. Es gibt auch Kliniken, die vor Ort mit Dir abrechnen und es dem Kurträger in Rechnung stellen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Flocke
    Ich fahre ja in die selbe Klinik wo du auch schonmal warst und ich müsste auch mindestens 3x umsteigen und das ist mir zu hektisch nachher mit den zwei Kindern. Ausserdem 6-7 Stunden im Zug zu sitzen finde ich auch nicht toll. Lieber mit dem Auto und anhalten wann ich möchte.


    @Laetitia
    Ich fahre erst im April zur Kur, aber ich wollte das vorher abklären, nicht dass es nachher heißt, das hätten sie vor Kurantritt beantragen müssen. Aber vielen Dank für deine Info.

  • Ja, das macht meine KK auch so ! Auf dem papier ! Die beiden Kliniken in denen ich war haben nichts ausgezahlt ( obwohl Vertragspartenr meiner Kk ) und das hat die KK schon vorher gewußt: sie haben gleich gesagt, da die Kliniken das meist nicht machen, berechnen wir gleich und werden es sofort nach der Meldung der Klinik daß sie dort aufgenommen sind, überweisen-.-
    Und so haben sie es gemacht... es war drei Tage nach der Ankunft überwiesen..
    Ich meinte mit der Frage : wann die Kur war Flocke , der die Fahrtkosten ganz erstattet wurden - ohne Vergleichsrechnung...

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Ok - und wann war die Kur ? ab 01.01.09 gibts den Gesundheitsfond ! Da haben viele KK die Leistungen weitgehend gleichgeschaltet und verzichten auf Kulanz in großem Stil. Rein rechtlich ist es so vorgeschrieben wie ich es geschrieben habe. Darauf kann man pochen - alles andere ist Kulanz , die man heute nicht erwarten kann.


    meine Kur war im April 2008

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Eben - ab 01.01.2009 gibt es den Gesundheitsfond ! Und viele Kk haben ihre vorher freiwilligen Leistungen doch etwas zurückgefahren...... Daher würde ich nur mit dem rechnen , was mir gesetzlich zusteht -. nicht mit irgendwelchen Kulanzleistungen...