Rechnung von Anwalt

  • wegen Unterhaltssache.


    ich hatte 2001 die Scheidung eingereicht und gleichzeitig drum gebeten das Einkommen meines damaligen Mannes feststellen zu lassen.


    Die ganze Sache hat sich wegen div. Angelegenheiten verzögert und ich habe das ne zeitlang ruhen lassen.


    Krieg also die Rechnung über Sache Unterhalt
    Der Gegenstandswert ca. 1500 eruo + Geschäftsgebühr 114,-- euro
    das war im jahre 2002


    gestern krieg ich ne rechnung mit dem Vermerk das man bei der Durchsicht der Konten festgestellt hat das mir noch keine Abschlussrechnung gestellt wurde...
    gegenstandswert jetzt: 6.120,-- !!!!! + Geschäftsgebühr = 371,--


    Habe dann angerufen und gesagt das das nicht sein kann und man meinte ich hätte ja irgendwann nochmal verlangt das dieser Einkommensnachweis erbracht wird.
    Menno, da sind nochmal 2 Schreiben gemacht worden und das wars.


    Und man war auch der Ansicht das die 1. Rechnung auf falschen Zahlen beruht und was falsch gelaufen sei.


    Hätt ich das gewusst wär ich wohl besser aufs Jugendamt gegangen...



    Hat jemand Ahnung davon????

  • Ja, Unterhalt x 12


    die Tussi die die erste Rechnung geschrieben hat hätte keine Notiz hinterlassen, sie arbeitet nimmer da, und keiner wüsste wie man auf so eine niedrige summe gekommen sei.....


    wenn ich so hin und her rechne, kann es sein das dies der unterhalt war der für die 3 monate war die er nicht gezahlt hat....

  • Der Gegenstandwert solcher Rechnungen errechnet sich aus eigentlich folgendem:
    Das dreifache Monatseinkommen der Parteien ist Gegenstandswert.
    Dazu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs.
    Danach errechnet sich die Prozessgebühr, die Verhandlungsgebühr und die Beweisgebühr.
    Da erscheint mir der Gegenstandswert von 1500 Euro auch sehr gering und unrealistisch.




    Müsste aber eigentlich in der Rechnung aufgelistet sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Meggy ()


  • Hi meggy,


    hier gehts nur um die Unterhaltssache. Scheidung ist extra berechnet worden.