Zwangsgeldandrohung, weil Kinder krank!!! Nun sind sie wieder krank-HILFE

  • in dem fall bringt das alles nichts mehr. zwei jahre nach dem beschluss kann man eh nichts mehr dran ändern.

  • @ babbedeckel


    dies wurde vom OBLG festgelegt... es ist nur mit nachdruck angeordnet wenn der kV keiner lei möglichkeit gehabt hätte mitzwirken..... da die KM aber ihm angeboten hat vorbei zu kommen und ihm eine verschiebung angeboten hat so das er auf seine kosten gekommen wäre ist das nicht ok .......


    da würd ich sofort den Ra konultieren und vors OBLG gehen .........


    ich würd es ja verstehen wenn die Km sich absolut verweigert hätte.... dann kein Thema ..aber so .. da ist mehr als was falsch gelaufen ... und im kindschaftrecht ist es auch verankert nur bei absoluter mehrmaliger verweigerung ...... da die kinder nachweislich aber krank waren ..und er hätte zu den kindern kommen ... schwachsinn........


    ich betone bei absoluter verweigerung ... kein thema ... aber so ... neee da bleibt einem nur das kopfschütteln hätte sie die kinder mit 40 fieber rumjockeln lassen dann wäre es gefährdend gewesen .........

  • ferner kann zwangsgeldbewehrte einstweilige verfügung gestellt werden wie will..... zwangsgeld ist keine strafe für ausgefallenen Umgang sondern ein Beugemittel um kommende Umgänge einzuhalten ........


    "Aufgrund der finanziellen Situation der Kindsmutter ist die Festsetzung
    eines Zwangsgeldes zur Einhaltung des Umgangsrecht nicht angemessen".



    und da sie dem kv nicht dem umgang verwehrt hat und angeboten hat zu den kindern zu kommen ist es *nicht angemessen* und zählt nicht ....


    leider geben sich viele mit der entscheidung eines richters zu schnell ab ...


  • da würd ich sofort den Ra konultieren und vors OBLG gehen .........


    der thread ist von februar 2009. ich glaube kaum, dass da jetzt, 25 monate später, noch rechtsmittel möglich sind.

  • sorry für die tippfehler *schäm* :-)



    ebend schauen was ein sehr guter Ra dazu sagt und wenn es geht zum gericht ......


    und das mit dem *zwangsgeld ....... nicht angemessen ist vor ca 7 wochen bei einer bekannten gefallen .....da hat sich der KV auch mega aufgeregt weil am umgangstag die zwillinge (4) brechend und mit durchfall und das im min tackt nicht mitgegeben wurden .(4 std bahn fahrt hin und 4 std zurück).. die bekannte aber ihm gesagt hat das er gerne kommen könne..*auch sich davon zu überzeugen das es so ist* peng und dann kam auch das mit dem zwangsgeld ect........


    und raus kam das die KM recht bekamm sie hat den umgang nicht verhindert sie hat zum wohle der kinder gehandelt.......




    ich würd mich ja hier nicht äußern wenn ich den fallsozusagen gerade erst miterlebt hätte... ich bin selber rat suchende und bin für jeden rat dankbar ich will den vätern auch nichts böses es gibt solche und solche genau so wie es Mütter gibt und Mütter die krass sind von daher......man darf nicht aufgeben vor allem wenn man zu unrecht angehalten wird mit sochen dingen...... wer aufgibt hat verloren .....

  • grins und dann wird wieder vorgetragen frauen sind multitaskingfähig...hihi...mach nicht zuviele tasks im multi