Zwangsgeldandrohung, weil Kinder krank!!! Nun sind sie wieder krank-HILFE

  • Hallo!!!


    Folgendes Problem:
    Ich war mit meinen Kids über Weihnachten und Silvester im "Urlaub" bei meinen Eltern (zu mehr reichts finanziell leider nicht). Habe dem KV Bescheid gegeben- schriftlich über seine Mutter, weil wir nicht miteinander reden können. Geplant war, das er die Kids am 1.Feiertag holt und sie dann Abends wiederbringt.
    Nun war der Große aber krank, hatte über 40 Fieber und lag drei Tage im Bett und hat nur geschlafen... Er lauerte einen Tag lang bei meinen Eltern auf, hat sie belegt und beleidigt und das auf unterster Schiene. Die Kids lagen im Bett und haben geschlafen.


    Nun hat er eine Zwangsgeldandrohung gegen mich erwirkt- wenn ich mich noch einmal nicht an die vereinbarten Zeiten halte, muss ich 5000Euro Strafe zahlen :wow
    Jetzt sind die Kids wieder krank, sollen sich schonen und haben wieder hohes Fieber. Er kann sie ja sehen, aber ich möchte, das sie wenigstens zu Hause Mittagsschlaf machen (bei ihm gibts kein Mittagsschlaf, da wird TV geguckt... :hae: )


    Mich regt das so auf! Er pocht auf all seine Rechte, geht aber KEINER EINZIGEN Pflicht nach. Er hat schonmal einen Umgang verschoben, weil er am U-Tag bei seiner Schnalle war und keine Zeit hatte. Ein anderes Mal hat er die Kids vergessen, aus der KiTa abzuholen, weil er noch im Suff im Bett lag :nawarte: Muss ich mir echt alles gefallen lassen??? Ich reiß mir den Arsch auf, geh arbeiten, tu echt alles für die zwei Mäuse, damits ihnen an nichts fehlt und der? Der hängt den ganzen Tag faul rum, kriegt sein Arsch nicht hoch und vertrödelt sein Geld beim Saufen :amok:


    Wo bleibt denn hier die Gerechtigkeit?
    Habt ihr Ideen oder Ratschläge???


    LG

  • Lass dir ein Attest vom Kinderarzt ausstellen, welches du ihm dann an ihn weiterleitest.
    Der Antrag auf Zwangsgeld dürfte sich dann damit erledigt haben.

  • Lass dir ein Attest vom Kinderarzt ausstellen, welches du ihm dann an ihn weiterleitest.
    Der Antrag auf Zwangsgeld dürfte sich dann damit erledigt haben.



    Hab ich doch und hatte ich auch zu Weihnachten, wo die Kids beim Notdienst waren! Er meinte nur "das kann ja sonstwer geschrieben haben, da steht ja nichtmal ne Diagnose drauf" :wand

  • Wär auch meine Antwort gewesen!! Muss gar keine Diagnose draufstehen, weil das gar nicht üblich ist. Lass ihn reden, ist doch lächerlich. Mit dem Atest so wie du es hast bist du auf der sicheren Seite wegen dem Zwangsgeld.

  • Wenn er eine Zwangsgeldandrohung gegen Dich erwirkt hast, bist Du vom Gericht zur Sache gehört worden. Du hättest die Möglichkeit gehabt, darzulegen und zu beweisen, weshalb der Kontakt der Kinder zum KV nicht möglich war. Deine Argumentation und die Beweise scheinen das Gericht nicht überzeugt zu haben.


    Entsprechend ist Dir nur zu raten, den Kontakt zu den Kindern zu ermöglichen, wie es vom Gericht festgelegt ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hat er dir gegenüber mit dem Zwangsgeldantrag gedroht oder hat er schon einen gestellt und es gibt darüber einen Beschluss?


    Ja es gibt schon einen Beschluss darüber. Meine Anwältin hat auch dargelegt, warum weshalb wieso, aber irgendwie interessiert die Richterin das nicht.
    Ich wurde auch damals nicht wegen dem Umgang befragt :frag
    Da wurden Sachen beschlossen, mit denen ich überhaupt nicht einverstanden war- wie zum Beispiel die Zeit, wo er die Kids zurückbringen soll... Unser gesamter Rhytmus ist im Arsch wegen einem einzigen Tag :wand


    Ich bleib ja echt lange ruhig, aber so langsam platze ich!!!
    Das ganze hat mit Kindeswohl nichts mehr zu tun... :hae:

  • Hallole


    vielleicht solltest du Deiner Anwältin etwas genauer zuhören, was sie zu den Folgen dieser Beschlüsse sagt. Ansonsten interview sie dazu.


    Wenn das Gericht einen Beschluss fasst, dann ist Deine Befindlichkeit relativ egal, dann hast Du bereits den Eindruck hinterlassen, hier zu blockieren ...


    Schau, dass Du kooperierst und Beschlüsse umsetzt. Und zwar buchstabengenau!! Ein Gericht fragt nicht, ob Dir das gefällt. Wenn dir das nicht passt, dann fechte den Beschluss an. Platzen macht Sauerei - und hilft niemand.


    Wenn ihr als Eltern nicht in der Lage seid, euch einvernehmlich zu einigen, muss Papa Staat euch diese Entscheidung abnehmen, und der versteht keinen Spass Wenn Du meinst, da platzen zu müssen und nach eigenem Kopf zu handeln, dann viel Spass.


    Wach auf.


    LG Cobra

    2 Mal editiert, zuletzt von cobra ()

  • [quote='Zwiebel',index.php?page=Thread&postID=250179#post250179]
    Das ganze hat mit Kindeswohl nichts mehr zu tun... :hae:



    Richtig. Darum ist Dir dringend zu raten, sich an Gerichtsentscheidungen zu halten, die Dich ja nichts kosten außer der Anerkennung, dass der Kindsvater regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern haben darf.
    Denn Kindswohl ist nicht, wenn Du - wie es für das Gericht offensichtlich war - den Kontakt einschränkst und verweigerst. Um es deutlich zu sagen: Die Verhängung einer so hohen Zwangsgeldandrohung in einem Familienverfahren - bei gleichzeitigem verpflichtenden Angebot des Gerichts auf eine gütliche Einigung - kommt nur zustande, wenn dem Gericht deutlich geworden ist, dass Du wiederholt und in voller Absicht notorisch den Umgang der Kinder mit dem KV verweigert hast und Dich willens gezeigt hast, dies auch in Zukunft so zu handhaben ("Uneinsichtigkeit").

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Noch eine Frage: sind denn alle Kinder immer zur gleichen Zeit krankgewesen oder nur eins?
    Und wenn nur eins, warum muss dann deiner Meinung nach der Umgang ganz ausfallen?

  • Sie hat doch geschrieben das er die Kids sehen kann. Und wenn sie krank sind (was ja durch das Attest bewiesen ist), kann man doch auch das Umgangswochenende verschieben und muß nicht gleich drauf beharren das es statt findet obwohl sie krank sind. Da muß man doch ned gleich mit Zwangsgeld drohen lassen und es zu einem Beschluss kommen lassen :hae:


    Aber versteh einer die Gerichte. Mütter die ihre Kids ned krank her geben bekommen ein Zwangsgeld angedroht und Väter die trotz Gerichtsbeschluss den Umgang nicht wahr nehmen passiert nichts, nach dem Motto man kann sie ja ned zwingen :radab

  • Ich darf jetzt also die nächsten Jahre kein Urlaub mehr machen??? Und meine Kinder sollen bitte nicht zum Umgangstag krank werden, nur weil der KV nicht in der Lage ist, sich vernünftig um kranke Kids zu kümmern... :wow


    Ich unterbinde keinen Umgangskontakt, das habe ich auch vor dem gerichtl. Beschluss nicht. Ich war die blöde, die den KV hinterhergerannt ist, damit er seine Kids mal besuchen kommt... Der Knaller hat sich 20min um die Kids gekümmert und ist dann auf MEINEM Sofa in MEINER Wohnung eingeschlafen und die Kinder hatten nen schnarchenden Vater zur Belustigung- ganz toll :dribbel


    Und auch jetzt werden sie in 6Std. Umgang von A nach B zu C gereicht, weil der werte Herr nicht in der Lage ist, sich um zwei Kleinkinder allein zu bemühen. Nee, da wird Süßkram ohne Ende reingestopft, im Beisein der Kids die Bude von 4RAUCHERN zu gequalmt (und das in ner zwei-Raum-Wohnung), die Kleine wird gewickelt, obwohl sie sauber ist (bzw. war... danke dafür) und kommt wund nach Hause.


    Nee Sorry, den schuh zieh ich mir nicht an, das ich heir alles unterbinde...

  • (was ja durch das Attest bewiesen ist),


    Kein deutsches Familiengericht spricht eine Zwangsgeldandrohung aus, wenn die Kinder wirklich durch ein Attest belegt krank sind. So Banane sind die Richter nicht.
    Hier ist das Gericht zur Meinung gekommen, dass es eben nicht so der Fall war. Das "Attest" hat die Erkrankung nicht glaubhaft bewiesen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Noch eine Frage: sind denn alle Kinder immer zur gleichen Zeit krankgewesen oder nur eins?
    Und wenn nur eins, warum muss dann deiner Meinung nach der Umgang ganz ausfallen?


    Die Kids sind gerade mal 2 und 3Jahre alt. Bis jetzt waren sie immer zur gleichen Zeit krank (was auch gut so ist, kann nicht drei Wochen am Stück Kasse machen :krank: )
    Der Umgang zu Weihnachten fiel flach, da beide Kids im Bett lagen und den halben Tag schliefen. Diesmal will ich den Umgang doch nicht ausfallen lassen, sondern nur zeitlich einschränken...

  • Es geht nicht um den Schuh hier ...


    Du solltest Dir schleunigst den Schuh anziehen, den Dir das Gericht aufgebunden hat.


    Der KV ist verantwortlich für seinen Umgang mit den gemeinsamen Kids - halt dich da einfach raus, Du würdest auch nicht dulden, wenn er sich drum kümmert, wie Du mit den Kids umgehst.


    Akzeptier, was Dir aufgegeben ist zu akzeptieren - hast Du ein Problem damit?


    Dann fechte gefälligst den Beschluss an ... und mit Verlaub ... heul hier nicht rum!


    Lg Cobra

  • ... hattest du nu ein ordentliches Attest vom Kimnderarzt, also eine Krankschreibung für die Kinder oder nicht? Lag das dem gericht schriftlich vor?


    Ich verstehe deinen Ärger, aber irgendwie kapier ich noch nicht ganz, was da wie gelaufen ist.


    Wenn die Kinder jetzt wieder krank sind, warst du beim Arzt, hast du was schriftliches in der Hand? Du mußt ALLES schriftlich machen.


    Und sicherlich kannst du Urlaub machen, aber eben im Rahmen der Umgangsregelungen und wenn die davon tangiert sind, dann muß das neu ausgemacht werden, verbindlich, schriftlich, im schlimmsten Fall gerichtlich.



    @Cobra... im Prinzip deiner Meinung... :D Abber wenn nicht hier, wo soll sie denn mal Heulen, bzw ab :kotz ? :daumen

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Löwenherz sagte:


    @Cobra... im Prinzip deiner Meinung... :D Abber wenn nicht hier, wo soll sie denn mal Heulen, bzw ab :kotz ? :daumen


    @ Loewenherz


    Du hast Recht ... aber hier scheint alles Argumentieren wenig zu helfen. Die Ernsthaftigkeit der Lage wird ausgeblendet - ich sehe eine gewisse Bockigkeit, das Nötige einzusehen - Papa Staat versteht keinen Spass, wenn er nicht ernst genommen wird. Ausweinen ja - aber man sollte sich ruhig etwas sagen lassen, oder? Rate mir, aber rate mir, was ich hören wil??


    Falls ich nun übertrieben habe - sorry - wollte nicht verletzen :anbet bitte um Vergebung.



    LG Cobra

    Einmal editiert, zuletzt von cobra ()