Avatarbilder und das Urheberrecht

  • Für die Avatarbilder (und sonstige Bilder im Internet) gilt - wie für Texte - das Urheberrecht.
    So schön und lustig manche Bilder sind - alles, was ich nicht selbst geschaffen habe, hat einen anderen "Urheber". Und der hat die Rechte an dem vom ihm gefertigten Bild. Wer also ein solches Bild als seinen Avatar lädt, sollte tunlichst entweder persönlich die Rechtefrage klären (Meldung an VG Bild, schriftliche Freigabe der Rechteinhaber einholen), oder doch besser ein eigenes Bild aussuchen oder ein "gemeinfreies".


    Um es andersherum zu sagen: Es gibt eine bestimmte Klientel von Rechtsanwälten, die sich eine Menge Geld mit Abmahnungen verdienen, wenn sie solche Rechtsverstöße entdecken und anmahnen. Die surfen durchs Netz und suchen bestimmte Texte oder Bilder. In Regress genommen wird zuerst einmal der Forenbetreiber. ...


    Lange Rede, kurzer Sinn: versichert Euch bitte, dass auch bei den Bildern alles seine Ordnung hat. Im Zweifel lieber nichts einstellen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für den Hinweis, ich habe mal schnell mein Avatar geändert - das alte Bild hatte ich irgendwo aus dem Netz.
    Nicht, dass es noch Ärger gibt.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Lange Rede, kurzer Sinn: versichert Euch bitte, dass auch bei den Bildern alles seine Ordnung hat. Im Zweifel lieber nichts einstellen ...


    Als Tip dazu : Man man bei google "Lizenzfreie Bilder kostenlos" eingeben. Dort erhält man viele Links mit teilweisen kostenlosen Bildern. Aus diesen kann man dann DAS Avatarbild erstellen. ;)

  • Hm - da man von den Smilieseiten offiziell die Bilder nehmen darf, kann ich doch davon ausgehen, dass das dann o.k. ist...? :Hm

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Hm - da man von den Smilieseiten offiziell die Bilder nehmen darf, kann ich doch davon ausgehen, dass das dann o.k. ist...? :Hm


    Da liegt, wie Mela es schon schreibt an den Lizenzbedingungen. Die sollte man sich durchlesen. Es gibt das zu viel Unterschiede was dies betrifft.



    Viele Grüsse.



    Czeltik.

  • Jo, ein wichtiger Hinweis! :daumen


    Nicht nur der Bildautor ist wichtig, auch, ob durch die Abbildung Persönlichkeitsrechte verletzt sein könnten. *


    Ich habe für meine Aufnahme den Selbstausöser an meiner Uraltkamera betätigt und später das Dia gescannt und per Bildbearbeitung verfremdet ....


    Ich erlaube mir, mein verfremdetes Abbild hier zu zeigen



    LG Cobra

  • @ ALL


    Übel wäre, wenn das Bild mit dem eigenen Konterfei von der/dem Ex fotografiert wurde.


    Persönlichkeitsrechte beim Abgebildeten - also bei Dir.


    Bildautor jedoch .... tja .....das könnte Ärger geben .... nur mal so zum drüber nachdenken ....


    (So Bilder sind nur für privat - oder für die Tonne)


    Heute wurde ein Verfahren in Bad Waldsee eingestellt, wo der Hundebsitzer das Recht am Bild seines Wauwaus in Anspruch nehmen wollte.


    Es wurde zum Glück nicht entschieden, man konnte sich so einigen - es wäre wohl die erste Entscheidung dieser Art geworden...


    Die Welt ist verrückt.


    LG Cobra

  • Ich bin da auf der sicheren Seite: Das Bild hab ich damals selbst fotografiert, auch die Pflanze war zu der Zeit meine. Allerdings ist auf dem Originalbild mehr zu sehen. ;)

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • von mir fotografiert


    ..wenn wir denn schon mal dabei sind...: ...wichtig dabei ist, das du entweder das ASR hast, oder du die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigen hast, das Bild veröffentlichen zu dürfen!! :tuedelue:pfeif

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Nein, dazu braucht man nicht die Zustimmung des Mitsorgeberechtigten.
    Diskutieren könnte(!) man das bei gewerblichen Aufnahmen. Aber selbst da sehe ich ein Recht des anderen Sorgeberechtigten nicht, Einspruch zu erheben, solange die Bildveröffentlichung nicht in einem Zusammenhang mit "Geschmäckle" steht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, dazu braucht man nicht die Zustimmung des Mitsorgeberechtigten.


    Oh doch!!



    Bilder vom gemeinsamen Kind zu veröffentlichen ohne die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten kann nach Hinten los gehen..


    Entweder besteht ASR, oder aber es muß vom anderen SR-Inhaber der Veröffentlichung zugestimmt werden..


    Das hat u.a. was mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes zu tun (auch: Das Recht am eigenen Bild), und wer "wacht" darüber? ..die SORGEBERECHTIGTEN..!! (und ab dem 14LJ muß der Veröffentlichung des Bildes auch das Kind zustimmen)


    Widerspricht also ein SR-Inhaber der Veröffentlichung (o hat eben sein Einverständnis nicht gegeben) dann gibbet Probleme wenn der andere es dann doch veröffentlicht..u das hat nichts mit einer eventuellen gewerblichen Aufnahme zu tun! (u auch für einen Forumsbetreiber könnte das zu Ärger führen, bzw. muß er notfalls tätig werden!)


    Mag der ein oder andere nicht wahr haben, ist aber so!!


    Man muß dieses Recht nicht sehen, Fakt ist aber, es besteht dieses Recht!!!



    Grundlage ausserdem u.a. das: KunstUrhG (sowei auch das GG .. usw.)



    Gruß
    Jens



    *edit


    ..und widerspricht der andere Sorgeberechtigte der Veröffentlichung, bedarf es hierfür keiner sonderlichen Gründe des widersprechenden Sorgeberechtigten!!!

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • ich habe das alleinige Sorgerecht
    und ich veröffentliche auch nur Bilder von meinen Kindern bis zu einem gewissen Alter, danach nicht mehr

  • Sorry, Jens. Deiner Argumentation kann ich da nicht zustimmen. Wenn hier ein Sorgeberechtigter das von ihm aufgenommene Bild seines Kindes als Avatar veröffentlicht, sehe ich kein Mitspracherecht des anderen Sorgeberechtigten.
    Wir reden hier, wohlgemerkt, nicht von gewerblicher Nutzung. Und mir ist kein Fall bekannt, wo es juristisch bei der o.a. Konstellation zu einem entsprechenden Gerichtsentscheid gekommen wäre. Ich bin aber auch erst seit 20 Jahren im Geschäft ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey


    Vielleicht ignorierst du diese Gerichtsentscheide ja auch einfach nur. ;)


    Es ist völlig egal, ob der SR-Berechtigte das Bild selber gemacht hat oder ein Fotograf oder evtl. das Kind selber .. genauso ist es völlig egal ob es gewerblich genutzt wird, oder einfach nur privat veröffentlicht wird...der andere Sorgerechtsinhaber MUß der veröffentlich zustimmen...tut er es nicht u das Bild wird dennoch veröffentlich kann er auf Enfernung des Bildes bestehen, auf Unterlassung, Herausgabe des Bildes, etc. bestehen u das notfalls auch gerichtlich durchsetzen ...



    Auch wenn du 20J im "Geschäft" bist u dir das noch nicht unter gekommen ist, heißt es dennoch nicht das meine Aussage falsch ist und das es rechtlich nicht genau so aussieht!



    Gruß
    Jens


    P.S. außerdem ist das keine Argumentation von mir, sondern es ist einfach die Wiedergabe der rechtlichen Situation.


    *edit


    ...und das ganze ist gar mit einer FS bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bewährt...

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Ähm, ja. Bedauerlicherweise habe ich jetzt keine Zeit, hier weiter zu schreiben. Ich muss ein halbes Dutzend Mütter und Väter im Knast besuchen gehen, die dummerweise ein Bild ihres Kindes veröffentlicht haben. Anschließend kündige ich die Verträge mit den Advokaten meines Arbeitsgebers, um danach noch mal an die Uni zu gehen und Nachhilfe in Sachen Urheberrecht zu nehmen. Verflixt, dabei wollte ich heute was ganz anderes machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • und Nachhilfe in Sachen Urheberrecht zu nehmen


    Tja blöd nur, das dich das kein Stück weiter bringen wird...


    Denn das hat nicht allein was mit dem Urheberrecht zu tun (ansich fast gar nichts) ..



    Ich weiß ist schwer auch Fehler ein zu gestehen, fällt jedem schwer... aber man sollte sich grad in bestimmten "Positionen" versichern das man Recht hat u notfalls auch den Fehler erkennen u eingestehen... ;)



    Auch ein kind ist eine Person u hat ab Geburt Persönlickeitsrechte..u das auch Recht am eigenen Bild..vertreten wird ein minderjähriges Kind immer durch die SorgeberechtigtEN ... u da entscheidne BEIDE SR-berechtigte..



    Nun gut, Anschrift wurde genannt, die Hausnummern kann ich gern auch nennen, allerdings kann man die sich auch selber suchen, is nicht schwer..oder mal den Advokat fragen..



    Ansonsten muß man das mit dem Urheberrecht ja auch nicht so genau nehmen ;)

  • @ Jens,


    zitiere doch bitte nur eines dieser Gerichtsurteile, damit wir Hobbyjuristen nicht ganz dumm sterben müssen ...


    LG Cobra

  • :crazy


    ich komme gerade vom Wieverfostelovend feiern zurück und bin ein wenig überfordert :hae: Auf dem einen Bild bin ICH zusehen mit Trommel, aber nicht von mir selber Fotografiert....Auf dem aktuellen Bild ist mein Junior zu sehen ( von mir gemacht, geschminkt und angezogen :D ) aber von der Presse fotografiert. Ich habe das Bild aus der Zeitung...


    Bevor es irgendwelche Schwierigkeiten gibt, hätte ich gerne gewußt, ob ich eines der beiden Bilder verwenden darf ohne rechtliche Schritte befürchten zu müssen :hae:



    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...