Begutachtung bei MDK, was heißt das?

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich hab jetzt eine Antwort auf meinen Kurantrag erhalten. Sie lautet:
    Sehr geehrte Frau xy,
    Ihren Antrag blabla haben wir erhalten.
    Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, ist eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung notwendig (MDK) notwendig. Wir haben ein Gutachten per Aktenlage beim MDK beantragt.
    Sobald uns dieses Ergebnis vorliegt, werden wir über Ihren Antrag entscheiden und Sie dementsprechend informieren.


    Kann mir das jemand übersetzen? Bedeutet das irgendetwas Negatives, Positives, Garnichts?


    Fragende Grüße
    minimotte

  • Du gehst zum MDK oder Amtsarzt und der wird Dich und Dein/e Kid/s auf Grund des Kurantrages untersuchen und dann in einem Gutachten die Empfehlung Deines Hausdocs bestätigen oder revidieren, Edit: evtl. kann er auf eine ambulante Kur verweisen ...


    Mach Dich nicht kirre deswegen.


    Ich drück Dir ganz fest die Daumen!

    Einmal editiert, zuletzt von StudiMami ()

  • Dankefür die schnelle Antwort :blume


    "per Aktenlage" heißt also doch Begutachtung?


    LG minimotte

  • liebe minimotte,


    dorthin wird man eingeladen,damit ein unabhängiger arzt über deinen antrag entscheidet.die kk ist sich nicht sicher,ob du die kur auch brauchst.sehe ich positiv,da sonst gleich von der kk eine absage gekommen wäre.schildere deinen zustand,so,wie er ist-vielleicht sogar etwas schlimmer :pfeif:-) .drücke dir die daumen. :daumen:daumen


    lg corina

  • Per Aktenlage bedeutet keine Begutachtung. Die Ärztin schaut sich nur die medizinischen Unterlagen an und entscheidet dann. Eventl. kann dann eine Begutachtung, d.h. eine persönliche Untersuchung erfolgen.

  • Sofern du eine Ablehnung bekommst, kannst du natürlich Widerspruch einlegen.
    Auch kannst du Akteneinsicht verlangen. ;)

  • Nein, widerspruch ist immer möglich....Auch bei Begutachtung nach Aktenlage und auch bei persönlicher Begutachtung durch den MDK.......Aber vor dem Widerspruch sollte man das Gutachten des MDK bei der KK anfordern und sich darauf beziehen.... Man kann dann einfach besser argumentieren....
    Die KK muss einem das zur Verfügung stellen, man hat ein recht auf Akteneinsicht...

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Puh, da fallen Felsklumpen vom Herzen :schwitz


    :blume:blume Danke Euch , jetzt werd ich ruhiger schlafen und abwarten


    LG minimotte

  • Das bedeutet eigentlich nur, dass die KK die Unterlagen an den Medizinischen Dienst weitergeleitet hat. Dort liest sich ein Arzt die Unterlagen durch und entscheidet, ob Ihr kurbedürftig seid oder nicht. Die KK-Sachbearbeiter können so etwas ja nicht entscheiden, die sind ja nicht vom Fach.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Genau das selbe Schreiben hab ich auch bekommen. Jedoch kann ich das ganze nicht positiv bewerten. Habe schon einmal eine Kur beantragt und da kam exakt das selbe Schreiben von der Krankenkasse und ein paar Wochen später die Ablehnung :-(


    Aber heißen muss das natürlich nichts. Drück dir die Daumen, dass du ein positives Ergebnis bekommst.


    LG, Josy