Brauch ganz schnell einen Rat - Dankeschön

  • So Ihr Lieben, ich bin "mal wieder da" ( komme auch in nächster Zeit wieder öfters hier vorbei :-)), aber erst einmal muss ich eine dringende Frage los werden.


    Ein Bekannter von mir hatte ein Verhältnis mit einer Frau die schwanger wurde. Hinzuzufügen wäre, dass sie mit einem (IHREM) Mann zusammen lebt und jetzt nicht weiß wer der KV ist ( mein Bekannter oder ihr "Mitbewohner"). Nun wurde das Kind letzte Woche geboren, und sie möchte NICHT den KV angeben (keine Ahnung warum nicht). Im übrigen: Mein Bekannter würde für das Kind aufkommen bzw. auch seine Rechte und Pflichen wahrnehmen wollen, wenn er denn der Vater wäre.


    Nun meine Frage/Fragen:


    Muss sie den KV angeben? Wenn sie es nicht tun, welche Konsequenzen hat das für sie? Hat mein Bekannter überhaupt eine Möglichkeit einen Vaterschaftstest machen zu lassen, wenn die KM nicht möchte? Da sie IHREM MANN fremd gegangen ist, verweigert sie natürlich jegliche Mitarbeit, um es vor Ihrem Mann nicht auffliegen zu lassen.


    Für Eure Ratschläge, Tipps usw. jetzt schon vielen lieben Dank.


    Silke

    :amok: :amok: Out of controll :amok: :amok:


    :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh

  • Die rechtliche Situation ist eigentlich sehr einfach: Bei in der Ehe geborenen Kindern wird vorausgesetzt, dass der Ehemann der Kindsvater ist. Somit erfolgt der Eintrag als KV quasi automatisch. Der Ehemann hat m.W. ein halbes Jahr die Möglichkeit, gegen diesen Eintrag anzugehen. Macht er dies, dann erst beginnt die ganze Leier mit offizieller Feststellung, wer denn nun der tatsächliche KV ist.
    Dein Bekannter hat eigentlich nur die Möglichkeit, den Ehemann zu informieren - und damit eine Lawine loszutreten. Alternativ könnte er hingehen und eine Klage einreichen. Ob ein Gericht jedoch Mutter, Kind und Ehemann dazu zwingt, einen Gentest durchführern zu lassen, ist fraglich.


    Problem ist, dass der Bekannte die Sache ja schon als Verdacht "um die Häuser trägt". Eine schwierige Situation.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oh, sorry, ich vergaß zu erwähnen, dass die KM mit Ihrem Lebensgefährten NICHT verheiratet ist. Gilt da das gleiche Recht wie bei verheirateten?

    :amok: :amok: Out of controll :amok: :amok:


    :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh

  • Hey


    Brenzlige Geschichte...
    Volleybap hat da schon recht...


    Aber ich meine für den Mann der Dame ist nach erlangen der Kenntnis das es sich evtl. nicht um sein Kind handelt, 2 Jahre Zeit gegen die Sache anzugehen...
    Sofern erir Ehemann ist (oder auch nur Partner, dann aber wird er meine ich nicht automatisch eingetragen), kann er bzw. wird er ja ersmtal davon ausgehen das es sein Kind ist, aber irgendwann erfährt er eben evtl. vom anderen etwas, oder aber er entdeckt mit den Jahren gewisse optische Unterschiede u wird mißtrauisch..
    Wenn er das dann bekannt gibt kann er die Vaterschaft anzweifeln, u ab dann meine ich läuft die 2 Jahresfrist..
    Es muß ihm ja erst Bekannt werden das er evtl. nicht der Vater ist..


    Und wenn dann die Mutter den wirklichen Vater preis gibt, weil der Ehemann/Partner nun evtl definitiv nicht der Vater ist u kein KU zahlen wird u muß, dann wird es für den Bekannten problematisch..denn er könnte in Regress genommen werden..



    Muss sie den KV angeben?


    Sie muß nicht..nur während einer Ehe ist eben wie schon es gesagt wurde der Ehemann der rechtliche Vater..



    Wenn sie es nicht tun, welche Konsequenzen hat das für sie?


    Wenn kein Vater angegeben wird, kann sie auch von niemandem KU fordern, es gibt keinen leiblichen Vater u kann auch keinen zweiten sorgeberechtigen geben...ausser das Kind wird adoptiert...



    Hat mein Bekannter überhaupt eine Möglichkeit einen Vaterschaftstest machen zu lassen, wenn die KM nicht möchte?


    ..wenn sie nicht möchte wirds schwer..aber ob es nun unmöglich ist, ehrlich gesagt kein Plan .. ;)



    Nur wenn es wirklich ein Kuckuckskind ist, wird das der Ehemann/Partner eh irgendwann vermutlich merken..oftmals fällt es später eh auf..oder es kommt raus..


    Gruß
    Jens

  • Na das schon was anderes...dann wird ihr Partner (oder was auch immer er ist) nicht als Vater eingetragen sofern sie ihn nicht als Vater angibt!


    (nur ob er sich dann nicht dabei auch was denkt?)

  • @All


    Vielen lieben Dank für die Antworten, dann werd ich das mal meinem Bekannten so weitergeben :-).

    :amok: :amok: Out of controll :amok: :amok:


    :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh