Urlaubssperre während KIGA-Ferien!

  • Hallo,


    ich war schon lange nicht mehr hier, seit meinem Job hab ich auch nur noch wenig Zeit für den PC, da geht meine freie Zeit fast nur für Kind und Haushalt drauf.
    Dann also erstmal ein herzliches Hallo an alle die mich noch kennen! :winken:



    Leider muss ich mit einem Problem "angekrochen" kommen.
    Ich hab ein Problem mit meinem Chef, wir sollen bis Ende März und den ganzen April Vollzeit arbeiten,
    was auch eigentlich nicht das Problem ist, nur hat der KiGa die 16 KW. geschlossen, sind ja Osterferien.
    Kann der mir da jetzt dumm kommen, oder besser gesagt darf er das?
    Ich kann ja schlecht meinen Kleinen mitnehmen.
    Ich hatte letztes Jahr im Dezember die Urlaubsplanug für 2009 abgegeben,
    ein paar Tage danach fragte er ob ich in der 16. KW den Urlaub verschieben konnte
    da ein Kollege da auch Urlaub geplant hatte und er schon sooft getauscht hat,
    ich war total im Stress und sagte zu. :batsch


    Ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet den Urlaub in den Ferien zu gewähren? Ich bin mir nicht sicher wie da die Rechtslage ist.
    Wäre schön wenn ich ein paar Antworten bekommen könnte, da ich nachher auf die Arbeit muss, da werde ich das dann auch klären müssen.


    Vielen Dank schonmal,
    Susan

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Hallo Susan


    Das Problem kenne ich. Bei uns ist Feiertage und so auch Urlaubssperre (Einzelhandel halt). Ich hatte dann gefragt, ob ich die Tage nach den Feiertagen Urlaub haben könnte, weil meine Tochter da ja auch immer noch mal ein paar Tage KIGA Frei hat. Ging laut Chefin ja gar nicht und bla bla bla. Jetzt erfahre ich die Tage das eine Ältere Kollegin aber über Feiertage und nach Feiertagen Urlaub bekommen hat. Sie hat weder Kleinkinder, noch sonst was, und ist auch noch für eine Abteilung allein verantwortlich.


    Ob es da ein Gesetz für gibt weiß ich nicht, ich kenne das nur bei Schulkindern. Aber selbst wenn es ein Gesetz gibt weiß ich nicht ob ich es drauf anlegen würde. Würde ja irgendwie nur wieder Unruhe schaffen und nur noch mehr Ärger.


    Hast du die Möglichkeit dein Kind in der Zeit anders unterzubringen? Wünsche dir viel Glück das du eine Lösung findest.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Bei uns gibt es für die Kita-Schließzeiten einen Notdienst, d.h. eine Kita hat für die auf, die arbeiten müssen und ihr Kind nicht anderweitig unterbringen können.


    Wenn es das nicht bei euch gibt, würde ich beim JA wegen einer Alternative für die Woche anfragen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo Susan,


    schön, Dich wieder zu lesen!
    Ich würde auch zuerst mit dem Kiga sprechen, solche Fälle kennen die zur Genüge und haben auch Kontakte zu anderen Kindergarten, wenn es keine Notunterbringung in einem anderen Kiga gibt. D.h. es kostet die einen Anruf bei einem anderen Kiga und Dein Kind kann da eventuell untergebracht werden. Schildere Deinen ErzieherInnen einfach den Fall. Eventuell könntest Du im Notfall auch eine Praktikantin/Erzieherin fragen, ob sie Dir aushelfen können? Oder vielleicht gibt es bei Euch eine Kinderbetreuung in der Stadt, die vielleicht auf Kinder aufpassen, während die Eltern beim Einkaufen sind? Wir haben sowas und die nehmen in den Ferien viele Kinder auf. Vielleicht weiß auch der Kinderschutzbund mehr, auf jeden Fall bin ich sicher, dass Du Dein Kind unterbringst.
    Ich drücke Dir die Daumen!


    Alles Liebe
    Karin

    Phantasie ist etwas, was sich manche Menschen gar nicht vorstellen können.
    Gabriel Laub

  • Danke für die schnellen Antworten! Ich weiß ja noch nicht ob mein Chef sich querstellt, das werde ich heute Nachmittag erfahren. Dann werde ich mal sehen was ich tue. Das Dumme ist, ich lebe auf dem Land, da sind die Betreuungsmöglichkeiten nicht ganz so gut wie in einer Stadt. Der andere Kiga im Ort hat auch geschlossen :( Naja, erstmal abwarten.

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  • Hi Susan,


    Dich kenne ich noch nicht, bin zu neu hier :lach:lach:D


    Was sagt Dein Arbeitsvertrag zur Urlaubsregelung?


    LG aus dem Wilden Süden


    Cobra

  • Hallo Susan,


    wenn du keine Betreuungsmöglichkeiten hast, hilft dir auch das JA weiter.
    Ich würde anrufen und nachfragen.


    Liebe Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo Cobra :)



    Stimmt, wir kennen uns noch nicht....Lässt sich ja ändern ;)


    In meinem Vertrag steht nichts darüber, ist auch nur ein befristeter Vertrag über eine Teilzeitstelle, dieser wird aber wieder verlängert und danach kommt ein Festvertrag.
    Ist eine reine Sicherheitsmaßnahme und wird bei jedem Mitarbeiter so gehandhabt.


    Ich schau aber nachher im Filialhandbuch nach wie das dort geregelt ist. Danke.

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