Zuschuss zum Gehalt ??????????

  • Hallo


    ich habe mal eine Frage ich bin ja seit 10/07 alleinerziehend, Bin nun mit meinem Freund zusammengezogen ( er befindet sich auch in Scheidung).
    Ich gehe Teilzeit arbeiten und bekomme vom KV Unterhalt für meinen Sohn und habe noch einen Nebenjob, Geld reicht wie immer vorne und hinten nicht.


    Habe ich noch ANspruch auf irgendwelche Leistungen, obwohl ich nun nicht mehr alleine Wohne?


    Viell. könnt ihr mir ja ein Paar Tipps geben.


    Liebe Grüße


    Monique

  • Hallo monique,


    wie alt ist denn dein Sohn?
    Das Einzige was du aus meiner Sicht evtl. beantragen könntest ist die Erstattung der Kinderbetreuungskosten.


    Ansonsten fällt mir nicht ein.


    Liebe Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo


    der wird im Februar 6 Jahre alt, bezahle im Kiga nur das Essensgeld den Kindergartenbeitrag brauche ich nicht bezahlen.


    Ich hab auch die befürchtung das ich nichts zusätzliches Beantragen kann.


    LG


    Monique

  • In Abhängigkeit vom Einkommen deines Freundes könntet ihr Wohngeld bekommen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hey


    Das ganze hängt eh eher von deinem und teils auch seinem Einkommen ab..ob es hier noch Listungen gibt die beantragt werden können..und natürlich hängt es auch von den Ausgaben ab.


    Teilzeitjob, Nebentätigkeit KG u KU .. das sieht im ersten Moment nach genug Einkommen aus, muß aber nicht sein, drum versuch es vielleicht mal mit einem ALG2 Rechner, die vielfach im Net zu finden sind..
    Es könnte ja evtl. sein das dir noch ergänzend ALG2 zusteht, oder Wohngeld.


    Wenn der KV evtl. nicht entsprechend KU leisten kann, evtl. noch zusätzlich, bzw. ergänzend UVG.


    Gruß
    Jens