notwendige Behandlungen erzwingen?

  • Was haltet Ihr von Eltern, die ihren Kindern lebenswichtige medizinische Maßnahmen verweigern, z.B. aus Glaubensgründen?


    Ich bin der Meinung, das in so einem Fall grundsätzlich die Behandlung per Gerichtsbeschluß erfolgen sollte.
    Es ist doch zum Wohle des Kindes.
    Und nur weil die Eltern an etwas glauben, können sie es den Kindern doch nicht aufzwingen.


    Ich z.B. versuche meine Jungs"auf den Rechten Weg zu führen ;) " auch wenn ich es dem alten Herrn da oben nicht verzeihen kann, das er mir meine Tochter genommen hat.
    Ich würde ihnen aber niemals vorschreiben, woran sie glauben sollen.

  • Da fällt mir spontan als Beispiel das Verweigern von Bluttransfusionen bei den Zeugen Jehovas ein. Eine solche lebensrettende Maßnahme sollte auf jeden Fall erzwungen werden, wenns um ein Kind geht!!!!!!!!!!!!!!! Wenn ein Erwachsener meint, er möchte drauf verzichten und lieber sterben, dann ist das seine Sache.... :radab

  • Ich bin auch der Meinung, das wenn Erwachsene keine Bluttransfusionen o.ä. wollen - ist es ihr Ding.
    Sobald aber Kinder betroffen sind, muß dann eben auch gegen den Willen der Eltern entschieden werden.
    Bei Zeugen Jehovas oder der Krebsjunge, wo die Eltern auf so einen Scharlatan reingefallen sind.


    LG Conny

  • Das mit dem Glauben verstehe ich sowieso nicht. Warum machen die Ärzte nicht einfach... sie sind doch VERPFLICHTET zu helfen, wenn eine Krankheit festgestellt wird, die zum Tode führen kann/wird, wenn sie nicht "richtig" behandelt wird. Sonst machen sich die Ärzte doch wegen Fahrlässiger Tötung bzw. unterlassener Hilfeleistung strafbar oder sehe ich das falsch?


    Also ich finde schon, dass die Leute an den/das glauben dürfen sollen, was sie meinen, aber sowas wie Bluttransfusionen boykottieren usw. wenn man sie doch braucht... Lieber lassen die ihre "Jünger" verrecken oder wie?


    In so einem Fall bin ich für eine erzwungene Behandlung... vorallem bei Minderjährigen.

  • Zitat

    Original von Sunny
    Das mit dem Glauben verstehe ich sowieso nicht. Warum machen die Ärzte nicht einfach... sie sind doch VERPFLICHTET zu helfen, wenn eine Krankheit festgestellt wird, die zum Tode führen kann/wird, wenn sie nicht "richtig" behandelt wird. Sonst machen sich die Ärzte doch wegen Fahrlässiger Tötung bzw. unterlassener Hilfeleistung strafbar oder sehe ich das falsch?


    Nee, es ist wohl echt so, daß GEGEN den Willen des Patienten nix gemacht werden darf :frag

  • @ Mela


    Na, das mit der Glasscherbe und dem Arzt im fremden Land ist ja dann auch noch was anderes.



    @Leeloo


    Es ist ja aber garnicht der Wille des Patienten, sondern der der Eltern :kopf




    @ all


    Aber eben generell müßten die Ärzte sich durchsetzen, wenn es um Leben und Tod von Kindern geht. Die können sich ja selbst noch nicht wehren.
    Die sterben dann, nur weil die Eltern mit ihrem Glauben oder wie auch immer alles ablehnen.
    Furchtbar!!

  • Zitat

    Original von Leipzigerin
    @Leeloo


    Es ist ja aber garnicht der Wille des Patienten, sondern der der Eltern :kopf


    Die leider Gottes über sowas entscheiden können, wenn das Kind noch nicht volljährig ist. Das ist nunmal so.


    Ich denke auch, hierzulande wird es genauso sein, wie Mela sagt.

  • Bei sowas wie z. B. mit der Glasscherbe schon, aber wenn es wirklich ums Leben geht... darum gehts ja.

  • Ja, ich weiß, was Du meinst, sunny. Aber solange der, um den es geht, oder eben die Erziehungsberechtigten einer solchen Behandlung NICHT zustimmen, DÜRFEN Ärzte sich darüber NICHT hinwegsetzen. In Ordnung ist das absolut nicht, aber so siehts aus, denk ich.

  • Na aber das ist ja im Grunde Sterbehilfe und die ist in wiederum Deutschland verboten...Zumindest wäre das ein Widerspruch in sich oder nicht? Deswegen sage ich ja, wenn jemand droht zu sterben, MÜSSEN die Ärzte helfen, auch wenn jemand sagt, dass die es nicht machen sollen. Sie MÜSSEN helfen, zumindest ist das mein letzter Wissenstand.

    Einmal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • Hm... Echt ne gute Frage. Aber ich meine, wenn jemand bei voller geistiger Zurechnungsfähigkeit sagt, ich WILL diese Behandlung NICHT, dann dürfen die nix machen :frag..

  • @all
    ich denke, das in so einem Fall per Notendscheid dem JA die Entscheidung zur Behandlung übertragen wird.
    Aber das kann ja auch dauern, bis ein zuständiger Richter gefunden wird; gerade Nachts oder am WoE/Feiertage, in dem Fall könnte die Behandlung dann zu spät erfolgen und die "lieben" Eltern sind dann womöglich "nur" wegen unterlassung dran :wand


    Den Ärzten kann bei unserer Rechtslage (glaube ich) keiner an die Karre fahren, da die sich ja dem Willen der Eltern beugen müssen.
    Was ich aber am wenigsten verstehe, sind die Eltern, die ihren Glauben vor das Wohl ihrer Kinder stellen.


    Ganz konsequent würde ich sagen, das nach solch einem Fall den Eltern das Sorgerecht entzogen werden sollte, da es ja nicht gesagt ist, das ein Kind nur einmal in eine lebensgefährliche Situation kommt... und was dann :frag
    Die ganze Maschinerie von vorne??? :wand

  • Genauso schätze ich die Lage auch ein. Mir fehlten nur die richtigen Worte, es zu umschreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Leeloo ()