!!! dringend Hilfe für alleinerziehende Mutter gesucht!!!

  • Hallo und guten abend zusammen.
    Ich (m, 41J) möchte mich kurz vorstellen.
    ICH bin nicht alleinerziehend und habe auch kein Kind.
    Eine sehr gute Freundin (30J, ich kenn sie seit 16Jahre) und ihr 3,5 Jahre alter Sohn brauchen Hilfe.
    Es geht um folgendes:
    Sie hat Ende 2004 jemand kennen gelernt.Frühjahr 2005 war sie schwanger.Hochzeit war im Sommer geplant. 3Tage vorher abgesagt weil, KV abgehauen. 1Monat vor der Geburt kam er wieder und hat sie 3 Monate nach der Geburt wieder sitzen gelassen.
    Ich bin
    dann mit Ihr und dem Kleinen von Behörde zu Behörde. Kurz bevor alles durch war....richtig!! kam KV wieder zurück.Er ist danach noch 2x weg und nachdem letzten Mal (2007) hat er sie in einer 85m² und 850€ teuren Wohnung sitzen gelassen. Hat auf nichts reagiert,email, sms, anrufe priv und gesch.Ich bin dann so weit es meine Zeit zugelassen hat wieder mit auf die Ämter.Sie hat nichts bekommen, weil er zu viel verdiente. Ich habe mich zu dem Zeitpunkt von meiner lanjährigen Freundin getrennt. Die KM hat mir dann geholfen Wohnungen zu suchen. Sie selber bekam ja keine ohne Arbeit und Geld. Es war eine dabei die habe ich ihr dann überlassen. Habe alles mit dem Vermieter geklärt.
    Nov 2007 kamen wir dann zusammen.Im Juni 2008, man glaubt es kaum, kam?? der KV wieder zurück und ich mußte ausziehen.
    Manch einer sagt jetzt bestimmt was will der denn jetzt noch von Ihr?? Ich liebe sie halt immer noch.
    So jetzt zum Hauptteil: KV hat KM die ganze Zeit drangsaliert und psychisch fertig gemacht.Er hat den Sohn nur benutz um zu ihr zurück zukommen.Sie waren aber nicht zusammen. Nur WG, ertmal gucken wie es läuft.als es immer schlimmer wurde und er trotz mehrmaliger Aufforderung nicht ausgezogen ist, ist sie am Di vor Sylvester mit dem Sohn zu Ihren Eltern.Sie geht nur zurück in IHRE Wohnung, wenn er ausgezogen ist.
    Gestern war es soweit!! Er ist draußen, und sie hat kein Geld!?


    Ich will morgen mit Ihr auf die Behörden, da sie beim letzten Mal ziemlich runter gemacht wurde!!!
    Die Fakten:
    KM Verdienst: 500€-600€ Netto bei 18,ungrad Std in der Woche
    Kindergeld: 154€?
    Unterhalt f. K: 199€
    Wohnung KM: 400€
    NK: 100€


    bleibt zum leben (handy,telef und i.net, strom, versicherungen,lebensmittel)
    ~ 350€!!
    Der Sohn ist vormittags im KiGa.
    Das ist ein bischen dürftig.Jetzt die Fragen:
    Was kann sie alles beantragen??
    Wo kann sie es beantragen??
    in welcher Reihenfolge die Ämter abklappern??
    Was steht Ihr zu??


    Ich hab hier gestern abend schon bischen gestöbert. auch im Leitfaden.
    wie sieht es aus mit Elterngeld und Kinderzuschuß??. ich weiß das hat sie nie beantragt. kann sie das rückwirkend beantragen??


    Ich hoffe es hat jemand bis hierher durch gehalten :D und weiß auch Antworten.


    Vielen lieben Dank im vorraus!!
    Euer timehunter67

  • bis man da mal durchblickt :hae::lach *spaß*


    also handy und inet galube ich, sind luxus und müssen ja nicht sein
    und einige haben sicher noch bissel weniger und müssen auch über die runden kommen.
    sie soll zur arge gehen - die sind doch nun immer für sowas zuständig


    huch so ne ähnliche frage hab ich grade noch entdeckt


    schau mal hier Klick mich

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

    Einmal editiert, zuletzt von curly1677 ()

  • hallo,


    sie kann auf alle fälle beim jugendamt hilfe beantragen, und zwar zur übernahme der betreuungskosten für kiga.


    dann würde ich ihr bzw. euch empfehlen, einfach mal zur stadt bzw. bürgeramt zu gehen und sich eine art "wegweiser" zu holen, was wo wann und wie am besten zu beantragen ist. das habe ich auch gemacht, weil ich halt niemanden hatte, der sich damit ausgekannt hat. gsd war dort im sozialamt eine sehr nette frau, die mir genau eine liste gemacht hat, welche stellen ich mit welchen infos zuerst "füttern" muß und auf welche gelder ich anspruch habe.


    das wird klappen, sie muß nur hartnäckig bleiben, bei den ämtern.... :brille


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Jugendamt für Kinderbetreuungskosten (Kiga), fällt mir so spontan ein.
    evtl. Wohngeld für's Kind, das wird über dem Satz liegen und kein Hartz IV bekommen
    ergänzendes Hartz IV für sie, oder Wohngeld und Kinderzuschuß.
    Mehr fällt mir jetzt auch nicht ein.
    Sie könnte sich auch an eine caritative Einrichtung (Caritas, Diakonie, pro familia...) wenden,
    die kennen sich da aus und helfen ihr auch weiter.

    I keep telling you hard luck woman - You ain't a hard luck woman
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    (Garth Brooks + Kiss)

    Einmal editiert, zuletzt von zwergmonster ()

  • Ach ja was ich vergessen habe:
    KM war bis vor dem Mutterschutz NIE arbeitslos, und hat immer Vollzeit gearbeitet.
    wenn sie aber ALG 2 beantragt, wird doch wieder ein Teil von dem was sie verdient abgezogen?!
    ProFamilia ( wir wohnen in Mannheim) hat ihr damals garnicht geholfen!!!! die haben gesagt: Da, das sind formulare und mach mal!! und auf dem Sozialamt (ARGE) wurde sie dumm angemacht ob sie ihren Stecher nicht wieder auf genommen hat,weil dann bräuchten sie nicht zahlen. OBERHAMMER.
    sowas kann man zu keiner Frau sagen die mit ihrem 2jährigem Sohn fix und fertig vor einem sitzt!!!

  • Ich weiß jetzt nicht, womit sie besser fahren würde,
    ergänzendes Hartz VI oder Wohngeld und Kinderzuschuß
    da kenn ich mich nicht so gut aus.
    aber das ergänzende Hartz IV ist nicht normales Hartz IV.
    Das sind 2 verschiedene Dinge.
    Ach ja, beim VDK kann sie sich auch helfen lassen.
    Das kostet zwar dann Jahresbeitrag, aber die helfen bei so ziemlich allem, was mal sein kann.

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  • Berechnung der Anrechnung des Verdienstes bei ALG 2:


    grundfreibetrag: 100 Euro
    Freibetrag1: 20 % von 100,01 bis 800 Euro
    Freibetrag2: 10 % von 800,01 bis 1200 Euro (ohne Kind, mit mind. einem Kind bis 1500 Euro)


    Vom Bruttogehalt werden die Freibeträge berechnet und vom Netto abgezogen.


    Beispiel:


    800 brutto
    600 Netto


    Grundfreibetrag 100 Euro
    20 % von 100,01 bis 800 Euro: 140 Euro


    Gesamtfreibetrag. 240 Euro


    Der wird vom Netto abgezogen: 600 - 240 Euro = 360 Euro anrechenbares Einkommen




    Bedarf der BG hier:


    351 Regellesitung Mutter
    126 Euro Alleinerziehendenzuschlag (Kinder bis 7 Jahre 36 % der Regelleistung)
    250 Kosten der Unterkunft


    Bedarf Mutter: 727 Euro


    211 Euro Regelleistung Kind bis 14 Jahre
    250 Euro Kosten der Unterkunft


    Bedarf Kind: 461 Euro



    Einkommen Mutter: (hier nur carca, weil keine korrekten zahlen)


    ca 700 brutto
    500 netto


    100 Euro Grundfreibetrag
    20 % von 600 Euro = 120 Euro


    500 - 220 Euro = 280 Euro


    Bedarf Mutter: 727 Euro
    anrechenbares Einkommen der Mutter: 280 Euro
    ALG 2: 447 Euro



    Einkommen Kind:


    154 Euro Kindergeld
    199 Euro Unterhalt


    Gesamteinkommen Kind: 353 Euro
    Bedarf:461 Euro


    Sozialgeld: 108 Euro


    Gesamtanspruch der BG: ca. 520 Euro


    Für das Kind kann evtl. Wohngeld beantragt werden.


    Diese Berechnung gilt bei einem angenommenen Bruttogehalt von 700 Euro und Netto 5oo Euro.
    Mit den genauen Zahlen, kann ich es auch genau ausrechnen.
    Ohne Gewähr.





    Zitat

    aber das ergänzende Hartz IV ist nicht normales Hartz IV.

    Das ergänzende Hartz 4 ist genau das gleiche Hartz 4, es werden lediglich Freibeträge berücksichtigt.
    Die Bedarfe sind die Gleichen.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

    Einmal editiert, zuletzt von shawnee ()

  • Zum Kinderzuschlag:


    Das Einkommen des Kindes wird auf den höchstmöglichen Kinderzuschlag angerechnet.


    Der höchstmögliche Zuschlag ist 140 Euro
    Das Kind hat Einkommen von 199 Euro Unterhalt.


    Das übersteigt den Zuschlag, daher hat das Kind keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.


    Quelle:

    Bröschüre des Bundesministeriums für Familien


    Siehe Seite 9, wie wirken sich Einkommen des Kindes aus.
    Dort sind auch Beispiele.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)