Müssen wir zwingend die Steuerklassen wechseln bei Trennung???

  • Hallo.
    Es tun sich für mich als Trennungs-Neuling Hunderte Fragen auf:Also immerhin konnten mein zukünftiger Ex-Mann und ich uns darauf einigen ohne finanzellen Ruin aus dieser Geschicht heraus gehen zu wollen.Er möchte also unsere Steuerklassen 3/5 beibehalten,weil wir uns dabei in der gesamtsumme am besten stehen.Doch ist es wirklich das beste?Mir ist nicht klar,was da sonst noch alles dran hängt. Wie ist das mit Ummeldung,wenn er in seine neue Wohnung zieht ? Muß er sich ummelden? Er stellt sich das alles sehr einfach vor-bzw überlässt es mir mich darum zu kümmern.Und ich möchte mein Schäfchen im trockenen haben. Oh Mann,eigentlich habe ich mein Leben im Griff-nur im Moment gerade nicht- ich hab das Gefühl ich weiß garnichts mehr.Und ich habe nicht die geringste Vorstellung was da noch kommt.
    Hilfe!! Chris71

    Liebe heißtloslassen können
    An etwas festhalten bedeutet die Unterdrückung jeglicher Eigenschaften, welche die Liebe mit sich bringt u. das Entfernen von sich selbst!!(K.Kracht)

  • Hallo Chris,


    meistens ist das Ziel der Trennung eine Scheidung. Spätestens da bekommt Ihr beide neue Steuerklassen.


    Ansonsten wäre ich vorsichtig - NOCH ist er kooperativ, aber wer weiß wie lange??? Sowas kann ich ändern im Laufe der Schlammschlacht.


    Ich in meinem Fall war froh, dass ich die Steuerklassen geändert hatte.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Nach einer Trennung muss man die Steuerklasse zum Beginn des nächsten Kalenderjahres ändern.
    Die neue Steuerklasse muss man also immer ab dem 1. Januar haben, der auf die Trennung folgt.


    Wenn er in eine neue Wohnung zieht, muss er sich auch ummelden, innerhalb einer bestimmten Frist.

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meine Tastatur.


    :D

  • Ich kenn mich da nicht super aus, aber eins fällt mir auf:
    Er 3, du 5 => war hat denn da weniger Abzüge? dein Mann, also bleibt ihm mehr übrich => vorsicht: wie Sophina schon schrieb.


    Spätestens beim Geld wirds schwierig.
    (Ausnahmen bestätigen die Regel)


    Liebe grüße und viel Kraft
    Finegirl


    PS: Sortier dich, lass dich beraten und organisiere deinen Teil. Da kommt genug auf dich zu.

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Hallo an alle!
    Danke für die Infos-aber so einfach ist es nicht:Da wir den gleichen Arbeitgeber haben habe ich testabrechnungen machen lassen:er bekäme 500 € weniger und ich nur 150€ mehr.Ziemlich ungerecht.Und es hängt noch ein Haus mit allem drum und dran mit drin-das wir auch (erstmal) erhalten wollen.Also brauchen wir das Geld-zumal ja nun noch seine eigene Bude dazu kommt(übrigens 2 Strassen weiter)Klar kann mir niemand sagen wie es sich noch entwickelt,vor allen Dingen wenn die Neue noch mitmischen will.Aber z Z stellt er auch seine Kinder ganz nach oben-er fragt fast täglich an ob er mich entlasten kann ob er sie abholen solletc.Er wollte sogar Heiligabend mit uns verbringen-doch den Zahn habe ich ihm gezogen(zusammen mit der Mediatorin von der Beratungsstelle)-denn unser Sohn hatte auf dem wunschzettel stehen:Papa solle wieder nach Hause kommen-für immer.... Jetz will der arme Mann arbeiten gehen.Ihm ist -glaub ich- die ganze Tragweite seiner Entscheidung nicht bewußt.Schade das man nicht irgendwo eine Gehirnwäsche buchen kann-oder eine vorrübergehende Stilllegung gewisser männlicher Körperteile....Ach ja und er möchte auch,das ich die Finanzen weiterführe wie all die Jahre.... Ich weiß nicht---ich bin wie benebelt...Hört das bald auf????Kann ich dann wieder klar denken??? Gruß Chris

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  • Guten Morgen,


    habt ihr euch jetzt ganz getrennt oder nur vorübergehend?


    Bei einer endgültigen Trennung sollten ihr alles trennen. Zu einem bestimmten Zeitpunkt müsst ihr die Steuerklassen verändern. Eine endgültige Trennung ist nun mal mit Konsequenzen verbunden.


    Mir kommt es nur so vor, als ob er das für ihn angenehme behalten will...

  • Zur Steuerklasse: Wechselt er die Steuerklasse nicht ab 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres, ist das eine Steuerhinterziehung und somit strafbar, wenn man erwischt wird. Man kann sich das nicht aussuchen. Tatsache ist, dass dadurch jede Menge Kohle dem Staat zufließt, die ihr bestens gebrauchen könnt. Finanzielle Einbußen sind da leider unvermeidbar. Bei uns waren das glatt mal eben 500 Euro im Monat, die flöten gingen.


    Wenn er z.B. am 31.12.08 auszieht und sich ummeldet, muss er ab 1.1.09 in Steuerklasse I. Zieht er am 2.1.09 erst aus und meldet sich um, muss er ab 1.1.2010 in SteuerklasseI.


    Was die Ummeldung betrifft: Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung raten, die Trennung so komplett wie möglich zu machen, und das möglichst schnell. Es ist wahrlich nichts Dolles, wenn noch monatelang täglich Post für den Ex ins Haus flattert, man sie rumfliegen hat, bis er nach 2 Wochen die Kids zum WE abholt. Dauernd Leute für ihn anrufen.....er also im Grunde nicht mehr da ist, aber doch noch. Das ist ein Zustand, der auf Dauer einen Neubeginn ganz schön erschweren kann, das kostet sehr viel Kraft, die man an anderer Stelle brauchen würde. Besonders ätzend wird es, wenn man sich nicht mehr gut versteht.


    - Konten trennen, sofern nicht schon geschehen und den Zugriff des Partners sperren lassen, weil ------>
    -solange ihr noch nicht geschieden seid, haftet der Ehepartner für den finanziellen Mist, den der andere vielleicht baut, mit. Ist gut, wenn man dann nachweisen kann, dass man auf das Konto des Anderen keinen Zugriff hatte.


    Es gibt sooo vieles zu beachten, und ich kann dir nur dringend empfehlen, dir bereits jetzt einen Anwalt für Familienrecht zu nehmen. Es ist sehr wichtig, dass du über alles gut informiert bist. Was du dann draus machst und wie du was handhabst, ist was anderes. Aber du solltest gut informiert sein darüber, was in welchem Fall auf dich zukommen kann.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Ich kann mich Varecia nur anschließen! Der Wechsel der Steuerklasse ist zwingend! Mein Ex war auch stinksauer auf mich, weil ich das angeleiert hatte (hast Du eventuell Anspruch auf Klasse 2?) und erst seine Anwältin konnte ihm den Zahn ziehen, dass "man das ja nicht unbedingt machen müsse" - wie ihm wohl irgendeine "wohlmeinende Quelle" ins Ohr geflüstert hatte. Und - bei ihm war das sicher noch ein bisschen mehr als 500 Euro, weil er wirklich sauer war, und auch der Unterhalt danach gleich um einiges gesunken ist! Dafür hat er 6 Wochen nach Scheidung wieder geheiratet, hat aber vor der Scheidung dafür gesorgt, dass der Unterhalt, der - noch vom Gehalt Klasse 1 dafür errechnet wurde - auch nach Scheidung festgeschrieben wurde. (Scheidungsfolgenvertrag)
    Ansonsten, Ummelden muss sein, gibt auch Ärger mit den Behörden, wenn nicht.
    Auch wenn es schmerzt, die Trennung sollte wirklich so komplett sein, wie möglich, das Einvernehmen ging bei uns nur bis kurz nach seinem Auszug und danach hat mein Ex absolut nichts ausgelassen, was er an Dreck, und Steinen in meinen Weg werfen konnte! Da braucht dann nur noch eine neue Liebe auftauchen und schon tut jeder Cent weh, der nicht in den eigenen Geldbeutel fließt, selbst wenn es Unterhalt für Kinder ist! Ich wünsche Dir, dass es ohne das alles abgeht - aber das geht leider in den seltensten Fällen so ab!
    Auch der Rat mit Anwalt ist nicht schlecht, das alles ist so kompliziert, alleine steigt man gar nicht wirklich so durch und es gibt so einiges, was anfällt!

  • Hallo! Ich denke ihr habt Recht-natürlich habt ihr Recht- ihr sprecht ja aus Erfahrung.Ich glaube halt immer noch an das Gute im Menschen-und kann nur schwer verstehen was da jetzt passiert.Ich frage mich auch ist das wirklich der Mann mit dem ich die letzten 14 Jahre verbracht habe??Habe ich mich so geirrt-oder verändert er sich so plötzlich??Aber es scheint ja schon los zu gehen:Er hat Freunden erzählt,das ich ihn mit den Kindern erpressen will und unter Druck setzte. Und er macht voll einen auf leidend.Also muß ich wieder die Aktivität ergreifen-das möchte ich ihm eigentlich nicht abnehmen-doch er ist gegangen.Und es scheint eindeutig besser zu sein wenn man bzw Frau das Ruder selbst in der Hand hat.Hat er mich doch gestern gefragt ob ich einen Anderen habe-weil ich mich so verändere und so selbstbewußt bin... Und er würde sich so klein vorkommen...Er möchte sich wohl eine Hintertür aufhalten und ich weiß nicht ob ich sie besser zumachen sollAlso werde ich das unvermeindliche in Angriff nehmen.Er möchte auch seine sachen nicht holen ausser einem Schrank will er nix mitnehmen.Kann Mann mir das mal erklären ????Und ich würde jetzt gerne grundrenovieren-doch so wie ich das sehe fehlt mir dazu das Geld... OK WER SICH AUF DAS SCHLIMMSTE GEFASST MACHT ÜBERWINDET DIE ANGST DAVOR-UND KANN WIEDER KLAR DENKEN....Es ist gut ,dasss ich hier gelandet bin danke Chris

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  • Hey Chris, willkommen im Club!!! :troest
    Wenn das jetzt schon so los geht, obwohl eigentlich noch gar nix passiert ist und wo er auch noch gegangen ist, kann ich Dir nur raten, so schnell wie Du kannst "aufzuräumen". Also alles finanzielle zu trennen, Besuchszeiten für die Kinder schonmal grob festzulegen, etc. Beeil Dich, so lange die Schlammschlacht noch nicht angefangen hat!

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  • Ich glaube halt immer noch an das Gute im Menschen-und kann nur schwer verstehen was da jetzt passiert.Ich frage mich auch ist das wirklich der Mann mit dem ich die letzten 14 Jahre verbracht habe??Habe ich mich so geirrt-oder verändert er sich so plötzlich??Aber es scheint ja schon los zu gehen:Er hat Freunden erzählt,das ich ihn mit den Kindern erpressen will und unter Druck setzte. Und er macht voll einen auf leidend.

    Kommt mir alles sehr bekannt vor! Mein Ex ist auch gegangen, hat erst einmal gemeint, er müsste allein sein, und wollte etwas später zusammen mit mir eine Paar-Therapie machen. Als der Zeitpunkt, den er im Auge hatte, da war, war schon lange keine Rede mehr davon, im Gegenteil, da war schon klar, dass seine Affäre der Grund für die Trennung war (ist jetzt zu kompliziert, um alles zu erklären). Aber nachdem ich hinter den wahren Grund gekommen war, war plötzlich von einvernehmlicher Trennung keine Rede mehr und alles, was bis dahin so gekommen war, das war seine Hintertür. An Deiner Stelle - mach die Türe erst mal zu, absperren, sprich, weitere Konsequenzen ziehen, kannst Du später dann immer noch.
    Ich wollte z. B. eigentlich nicht selbst die Scheidung einreichen, er selbst sprach auch lange davon, keine Scheidung zu wollen. Gemacht habe ich es dann im Endeffekt doch selbst, noch vor Ablauf des Trennungsjahres, denn er hat angefangen, Forderungen zu stellen (Zugewinnausgleich) und gleichzeitig auch angefangen, seine Konten aufzulösen und Sachwerte zu verscherbeln ... Mein Anwältin hat mir dann dringend zu diesem Schritt geraten, damit wir ein Datum haben, zu dem bestimmte Dinge noch vorhanden sind!
    Ich kannte meinen Ex zu dem Zeitpunkt auch über 20 Jahre und grade weil ich dann doch die rosa Brille absetzte, erkannte ich ihn und durchschaute auch so einiges! Leider verändern sich die Verhältnisse manchmal rapide!
    Wenn Du noch Hoffnung hast, alles kann man rückgängig machen, sogar eine erfolgte Scheidung, aber wenn man sich einmal über den Tisch hat ziehen lassen, dann hilft sehr oft nichts mehr!

  • Hallo!


    Wenn einer der beiden Partner auszieht und sich ummeldet, dann werden meist automtisch fürs neue Jahr die Steuerklassen geändert.



    Rein rechtlich ist es so, daß man das Recht hat sich gemeinsam veranlgen zu lassen und die Klassen zu wählen wie ein Ehepaar sobarl man einmal im Jahr einen Versöhnungversuch gemacht hat und versucht hat zusammenzuleben....
    Es ist auch so, daß sich immer nur derjenige strafbar macht, der eben druch die Nicht-Ummeldung einen Vorteil erlangt . Es muss z.b bei voherigen Klassen 4/4 auch gar nicht immer so sein, daß man schlechter fährt mit 1/2 . Bei mir z.b stehen sich beide besser dadurch . Und da wir uns besser stehen , also keine Steuern hinterzogen hätten, hätten wir uns auch bei einer Beibehaltung der Klassen4/4 eben nicht strafbar gemacht...Und bei uns hätte es keiner je gemerkt, da wir beide weiterhin im selben Haus wohnen....
    Ganz soooo einfach ist das alles eben nicht.....
    LG Laetitia

  • Rein rechtlich ist es so, daß man das Recht hat sich gemeinsam veranlgen zu lassen


    Die erste Steuererklärung ist sogar noch zwingend gemeinsam, meine Anwältin hat gesagt, er könnte sogar klagen, dass ich da mitmache! Allerdings danach geht es getrennt, nur wenn man selbst Unterhalt bekommt (nicht bei KU), dann kann Ex den steuerlich geltend machen, man selbst muss versteuern, bekommt das aber von ihm wieder zurück, und anscheinend lohnt sich das, weil bei uns sogar eine Steuervorauszahlung dafür festgesetzt wurde und Ex da kein Trara gemacht hat, als das klar wurde! Aber um das alles tatsächlich zu durchschauen, ist es gut, wenn man jemanden hat, der einen berät (Anwalt, Steuerberater, Lohnsteuerhilfe etc.)

  • Nöö - zwingend gemeinsam ist die erste Steuererklärung nicht in jedem Fall. Sondern nur dann wenn man eben mindestens einen Tag im Jahr zusammengelebt hat, darf man die gemeinsam machen - muss man aber nicht. Man kann sich nämlich auch als Noch-Ehepaar getrennt veranlagen lassen. Soll heißen: man macht zwar die Erklärung gemeinsam - aber wird schon getrennt veranlagt.... Das heißt es wird eben jeder für sich berechnet.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Ich gehe davon aus, dass man im Trennungsjahr erst einmal noch zusammen gelebt hat, sprich, sich nicht am 31.12. eines Jahres getrennt hat! Aber für das Trennungsjahr in dem man sich getrennt hat, hat mir meine Anwältin erklärt, wird man gemeinsam veranlagt! Da müssten schon sehr, sehr triftige Gründe vorliegen, dass nicht! Man kann sich, wenn man sich gut versteht, auch danach noch gemeinsam veranlagen lassen, dann muss man aber nicht mehr!

  • Hase - es ist grundsätzlich was anderes ob man getrennt veranlagt wird oder zusammen oder aber jeder ne eigene Steuererklärung abgeben muss. Das sind unterschiedliche Begriffe.... Und ich war zu dieser Thematik auch gerade beim Anwalt.... Nur hat der mir das anscheinend wirklich richtig und ausführlich erklärt.
    Nach dem Trennungsjahr muss genau genommen jeder seine vollständig eigene Steuererklärung abgeben....
    Sicher gibt man im Jahr der Trennung eine gemeinsame Erklräung ab ( sprich : man macht alles auf einem Formular)
    Und jetzt kommt das große "Aber": Wenn du schon jemals Steureformulare in der Hand hattest und sie selber ausgefüllt hast, dann weißt Du das man da auch als zusammenlebendes Ehepaar das keinerlei Trennungabsichten hegt, eben ankreuzen und wählen kann zwischen den beiden Veranlagungsarten: getrennt oder zusammen . Und das kann man natürlich immer wählen - auch im Trennungsjahr. Ob das sinnvoll ist, muss jeder selber für seinen Fall herausfinden , wozu gibts Steuertabellen im Netz und Steuerprogramme die sehr gut arbeiten. Aber das kann eben druchaus für einige sehr sinnvoll sein....
    Also nochmal: Der fachterminus "getrennt veranlagt " oder " gemeinsam veranlagt" meint etwas völlig anderes als die eigenständige Steuererklärung die jeder der Partner nach einer Trennung nur für sich abgeben muss... Und daher kann man eben immer ( auch während der Ehe) zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung wählen....
    Schau einfach mal in irgendeines der auch online überall verfügbaren Formulare der Steuererklärung...Übrigens hat mir das ein Steuerberater auch so erklärt, der sollte schon wisse wie es richtig ist , nicht wahr? Schhießlich ist das sein tägliches Brot....
    Und nein : es braucht auch keine trifftigen Gründe dafürt daß man weiterhin zusammen die Erklärung macht. Es reicht ein eintägiger Versöhnungsversuch der von beiden Parteien bestätigt wird. Ist steuerrechtlich nun mal so. ich habe bei meiner Anwältin nach solchen Details ganz genau gefragt ....
    Hier noch mal ein Link der ziemlich anschaulich erklärt was getrennte Veranlagung ist.
    http://www.familienhandbuch.de…es/a_Haushalt/s_1596.html
    Und hier einer der erklärt was Zusammeneranlagung ist :
    http://www.juraforum.de/lexikon/Zusammenveranlagung