Scheidung ohne Versorgungsausgleich?

  • Hallo zusammen,



    wie das immer so ist. Nach Hause kommen, in den Briefkasten schauen, Werbung wegwerfen über die Post lesen. Brief vom Anwalt ist immer spannend, also aufmachen.


    Ergebnis: Am Donnerstag ist Termin für die Scheidung (Ladung hab ich schon länger), ABER die Gegenseite hat bei der Rentenstelle noch nicht alles eingereicht. Lt. DRB, ca. noch 3 Monate. Kippt damit der gesamte Termin? Kann man sich auch ohne Versorgensausgleich scheiden lassen? Anwalt ist natürlich prompt nicht zu erreichen :hilfe :frag :ohnmacht: .


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Der Versorgungsausgleich KANN vom Scheidungsverfahren abgekoppelt werden. Muss aber bestimmt einer beantragen und begründen.

  • Der Versorgungsausgleich KANN vom Scheidungsverfahren abgekoppelt werden. Muss aber bestimmt einer beantragen und begründen.


    wurde bei mir so gemacht....da die "Gegenseite" nicht alle Unterlagen komplett hatte. Er hatte was vergessen, von dem ich wusste........


    LG
    Martina

  • Hey


    Richter können das auch schätzen - gern zuungunsten desjenigen der gemauert hat.


    Richter "können" zwar vieles..auch schätzen können sie...


    Aber wer weiß denn letztendlich ob er zu gunsten des jenigen schätzt der nicht gemauert hat?


    Er hat kaum die Untrlagen...u ein schätzen wäre ein schätzen..das bedeutet nicht das er richtig schätzt...


    Mit schätzen ist da nichts...


    Der Versorgungsausgleich ist ein Teil der zum Scheidungsverfahren gehört..
    Evtl. kann es abgetrennt werden, das stimmt..ob das nun noch im Termin geschehen kann entzieht sich meiner Kenntnis..möglich, kann aber auch passieren, das es vertagt wird..alles ist möglich..


    Denke da sollte der RA reagieren jetzt vorher noch..


    Gruß
    Jens

  • Ach Jens,


    Richter haben Erfahreungen, die können zum Beispiel auch die Ex befragen und bei sowas schlagen die gerne einen Dummbeutelsicherheitsbonus oben drauf, die Drohung wirkt meist fix. Ebenso wie eine Drohung die Gerichts- und Anwaltskosten weitehend ihm anzulasten. Aber abwarten, vorher können sie auch Zwangsgelder verhengen und und und.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Hey


    vorher können sie auch Zwangsgelder verhengen und und und.


    Und genau das wirkt, die Zwangsgelder...
    Und das kann ein teurer Spaß dann werden..


    Aber über den Versorgungsausgleich wird er kaum urteilen, oder eine Summe benennen, denn das Urteil wäre dann ohne weiteres angehbar..


    Gruß
    Jens

  • Und das Ende vom Lied ist, dass überhaupt noch keine Termin für die Scheidung feststeht. Die entsprechende Richterin, hat heute nur gesagt:" Den Termin haben wir noch nicht, da noch keine Unterlagen zum Rentenverlauf der Gegenseite vorliegen."


    - nix mit Zwangsgeld


    -nix mit vom Verfahren trennen


    :( :( :( :( :( :(


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Hallo,


    ich hatte mit der Ladung zum Scheidungstermin gleichzeitig eine Ladung zum Versorgungsausgleich bekommen. 5 min. waren dafür anberaumt. Mein Ex hatte bis dato keinerlei Angaben zum Versorgungsausgleich gemacht, trotz verhängter Zwangsgelder u. angedrohter Zwangshaft. Er hat auch dem Richter erzählt, dass er absolut nicht mitwirken wird, selbst wenn er in Haft muss. Also wurde der Versorgungsausgleich abgetrennt, die Ehe 5 min. später geschieden. Mein hat RA hat nun den Ausschluss des Versorgungsausgleiches beantragt, denn ich müsste ggf. an meinen Ex Rentenanteile abtreten. Nun bin ich auf das Urteil gespannt. Entweder wird auf den Versorgungsausgleich verzichtet o. mein Ex wird zu einer Haftstrafe verurteilt.

  • Nur mal so zum Thema Versorgungsausgleich:


    Mein Ex Mann war in den letzten 15 Jahren in der Gastronomie selbständig.


    Ich habe in diesem Familienbetrieb mitgearbeitet - obwohl ich tausendmal darum gebeten hatte mich doch bitte so anzumelden, hat er das nicht gemacht.
    "Sein Steuerberater hielt das nicht für notwendig"


    Nun läuft der Versorgungsausgleich und ich fiel aus allen Wolken - der Herr hat 15 Jahre lang Null in die Rentenkasse eingezahlt.


    Da ich früher als er in Arbeit war, die Kindererziehungszeiten habe und auch nach der Trennung wieder in Arbeit war ..... werde ich ihm was von meiner
    kargen Rente abtreten müssen.


    Hab ich vermutlich verdient - ich war ja auch blöde!


    Er zahlt keinen Unterhalt, arbeitet nicht und bekommt später auch noch Anteile meiner Rente.


    Also, mir wäre eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich auch lieber gewesen :kopf

  • Es gibt keinen Termin für Scheidung ohne das der Versorgungsausgleich geklärt ist.
    Abtrennung gibt es nur in besonderes begründeten Fällen.
    In meinem Fall war es die Schwangerschaft der Ex-Frau. Die Berechnung hätte noch länger gedauert und ich wäre dann automatisch der Vater gewesen. Ist aber auch kein ausreichender Grund. Sie hat dann gesagt das sie wegen Kind Heiraten möchte um dann nicht Unehelich zu sein.
    Somit Abtrennung und Scheidung.

  • Ich wurde auch ohne Versorgungsausgleich Gescheiden das ist nun über 4 Jahre her.
    Weil er seine Unterlagen nciht komplett hatte.
    Kann er auch nach Jahren noch Versorgungsausgleich anerkennen lassen????
    Vermutlich würde ich auch zahlen müssen. ;Meinte damals der Richter aber nciht wieviel?

  • Mein Trennungsjahr ist seid August 2009 erledigt.
    Mein Versorgungsausgleich war Anfang November 2009 fix und fertig.
    Das Gericht drohte meiner EX im Dezember 2009 zwangsgeld an wenn sie nicht das VH oder VA Blatt eingereicht.
    Das wurde am 21.12.2009 dann auch gemacht.
    Jetzt hab ich nichts mehr gehört davon!! Und der Januar ist fast rum.
    Mich ärgert das ungemein da ich dieses leidige Thema endlich abschließen will.
    Jetzt hab ich mit meinem Anwalt besprochen das er den Vorsorgungsausgleich von der Scheidung ausklammern soll.
    Er will nun einen entsprechenden Antrag stellen.


    Wie seht ihr die Wahrscheinlichkeit das der Antrag durch geht? ?(?(?(

  • Welche Gründe soll es geben?
    Wird nur in besonderen begründeten Fällen gemacht.
    Du hast Durch das Verfahren keine negativen Auswirkungen außer das es nervig ist.
    Wenn eine Verlängerung negative Auswirkungen hätte (sie mein Beitrag oben) dann wäre das ein Grund. Entscheidet aber Richter.

  • Bei uns gab es keinen Versorgungsausgleich, da ich 10 Jahre lang die Familie ernährt hatte (auch meinen Ex, der irgendwie immer nicht arbeiten konnte, und auch keine Ansprüche auf ALG hatte). Ich zitiere:;


    "Die Parteien vereinbaren im Rahmen der mündlichen Verhandlung einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Dieser konnte familiengerichtlich genehmigt werden, weil die Antragstellerin (ich) - welche nach den Angaben mehr Versorgungsausglichsanwartschaften erworben hat - während der Ehezeit durch eigene Verdienste wesentlich zum Familienunterhalt beigetragen hat.


    Da der Ausschluss des VA somit unter Berücksichtigung der ehelichen Lastenverteilung gerecht erschien, konnte dieser gemäß § 1587 o A 2 BGB familiegerichtlich genehmigt werden".


    So kann das gehen.


    Grüße
    sonnenaufgang

  • Den Ausschluss gibt es immer und muss aber bei einem Notar gemacht werden. Nicht immer stimmt der Richter dem aber zu und kann ihn auch ablehnen. Wenn der Richter dies vorher bekannt gibt das er Zustimmen würde dann wird es billig. Kostet nur Notar und der ca: 60€

  • Bei uns war nichts mit Notar. Mein Anwalt hat während der mündlichen Scheidungsverhandlung den Ausschluss beantragt, die Richterin hat dem zugestimmt und so begründet wie ichs aus meinem Urteil zitiert habe.


    Gruß
    sonnenaufgang