Unterhalt, Privatinsolvenz und mehr

  • Hallo Ihr Lieben




    Ich habe mir gedacht ich frage hier einfach mal um Rat bevor ich irgendwas dummes tue :rolleyes:


    Also der Erzeuger meiner Tochter hat mir ein paar nette Emails geschrieben in denen er mir mitteilt, das er keinerlei Kontakt zu dem Kind möchte, es nicht als seinens ansieht, keine Gefühle für das Kind hat usw. Und das mein Freund doch DAS KIND adoptieren soll und zwar umgehend.


    Habe ihm dann gesagt das sowas erst in Frage käme wenn wir geheiratet haben und nicht eher. Ich muss dazu sagen das mein Freund für die kleine der Papa ist und seit Geburt für sie da ist.


    Der Erzeuger hatte immer die Möglichkeit zu kommen. Meine Tür stand immer offen. Hatte er keinen Bock zu.


    Als ich mit ihm zusammen kam wusste ich das er eine Grosse Tochter hat und als ich von meiner SS erfuhr, sagte er mir das noch eine Frau ein Kind von ihm bekommen würde. Ich habe mich kurz danach getrennt. Also 3 Kinder bei 3 Frauen bzw mittlerweile ist das 4te unterwegs.


    Ich habe nun erfahren das er massig Schulden hat und das weiss das zumindest die Mutter der 2ten Tochter ihre Unterhalssachen zum RA gegeben hat.


    Er erzählte mir beim letzten mal das er eine Privatinsolvenz gemacht hat und ich frage mich ein paar Sachen....


    1. Geht das überhaupt bei Unterhaltsschulden ?


    2. Lohnt es sich dann trotzdem zum RA zu gehen damit ich vielleicht einen Titel erwirke ?


    3. Was passiert mit ihm bei den ganzen UH Schulden und er lebt von ALG2... muss er nicht jegliche Arbeit annehmen um den Unterhalt zu zahlen ? Kann man das irgendwie nachweisen lassen ?


    Dann Frage ich mich ob ich mit seinen Emails zum Jugendamt gehen soll, einfach damit die wissen was er da so schreibt.


    ( Darf ich die Emails hier veröffentlichen ? )


    Ich habe immer versucht neutral zu bleiben, habe ihm immer wieder geholfen wenn er am Boden war ( man war ich doof ). Hab ihm beim letzten mal geholfen ( da stand er schon auf der Strasse ) Hilfe von der Caritas anzunehmen, das mit dem Amt zu regeln usw + meine Seelische Unterstützung.


    Das Ende vom Lied war, als er alles sicher hatte, war ich die asozialste Tussi der Welt mit der er nix mehr zu tun haben will.


    Daraus habe ich nun gelernt... naja besser spät als nie.


    Also meine Frage.... was kann ich wegen dem Unterhalt tun ?


    Und würde die Mails auch gerne veröffentlichen wenn das geht damit man sieht was er so schreibt.




    LG


    Dragonheart

  • Hallo Dragonheart,


    Privatinsolvenz geht auch bei Unterhaltsschulden, die Zahlungsunfähigkeit muss vorliegen, was bei ihm mit ALG2 der Fall ist. :frag


    Die Frage ob es sich lohnt einen RA einzuschalten ist eine gute Frage. :hae:


    1) Die Eröffnung wird unter http://www.Insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht, Gläubiger können/sollen sich melden und sich in die Gläubigerliste eintragen lassen.


    2) Falls er sich Arbeit sucht wird er für die nächsten 6 J. (ab Eröffnung) gepfändet. Aber bei so vielen unterhaltspflichtigen Personen (mind. 4 Kinder) und evtl. eine Lebensgefährtin, die nicht berufstätig ist muss er schon sehr viel Einkommen haben.


    3) Bei der Vorgeschichte bin ich der Ansicht, die Gläubiger werden nichts bekommen. :troest


    4) Die Unterhaltsschulden, auch Unterhaltsvorschuss gehen mit in die Insolvenz.


    5) Natürlich müssen ALG2 Empfänger jeder Arbeit annehmen, aber wenn er „schwer“ oder „nicht“ vermittelbar ist....


    6) Auch während der Insolvenz muss er sich um Arbeit bemühen, der Treuhändler wird ihn schon auffordern, aber mehr auch nicht.
    :troest
    Gruß ErKe

  • Auf jeden Fall sind alle Schulden, die er nach Insolvenzeröffnung wieder macht pfändbar.


    Laß dich auf jeden Fall irgendwo beraten.


    Mein Ex ist auch insolvent und ich bekomme dennoch einen Titel :nawarte:


    Ob ich das Geld allerdings jemals sehe, steht auf einem anderen Blatt. :motz:

  • Hi,


    zu bemerken wäre noch:


    • KU geht vor allen anderen Schulden (Titel muß vorliegen)
    • wird der nichtzahlende ET mal unterhaltsbedürftig, dann ist bei dem/die Kind(er) nix mehr zu holen, weil er da seinen U-pflichten nicht nachkam. Dies sollte man bedenken...im Moment zwar ein schwacher Trost, aber man/frau weiß ja nie
    • Der KU-U-Titel hat 30 Jahre Gültigkeit, und kann, sollte der Nichtzahler mal zu Geld kommen, immer wieder eingefordert werden. Viele denken nämlich, nach einer Insolvenz wären sie raus aus dem Schneider !

    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo,


    natürlich sind alle Schulden nach der Insolvenz pfändbar, aber erst nach Ablauf der 6 Jahre.


    Falls ihm der Treuhändler nachweist, dass er sich nicht um Arbeit bemüht, oder evtl. einer seiner Gläubiger das könnte, oder, dass er vorsätzlich Schulden macht, evtl. Betrug, wird ihm die Restschuldbefreiung versagt.


    Außerdem muss er jede Tätigkeit bei dem Treuhändler anzeigen. Ein 400 € Job, das nicht angezeigt wurde, würde auch zu Versagung führen, aber das macht ihn doch nicht zahlungsfähig/zahlungswillig.


    Die Zahlungsunwilligkeit liegt an der Einstellung des Herrn.


    Natürlich soll sich Dragonheart einen Titel holen und sich in die Gläubigerliste eintragen, der Mensch könnte ja in der Lotto gewinnen oder Erben (50% steht dem Treuhändler zu)...


    Ich habe beruflich viel mit Insolvenz zu tun...
    Gruß ErKe

  • Hi,


    noch ein Hinweis, den ich sehr interessant finde ...


    Beschluss des OLG Koblenz vom 29.11.2004 7 UF 900/04 OLGR Koblenz 2005, 251






    Ergo, der pfändbare Betrag kann sogar,NUR für den KU, erniedrigt werden !!!


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Vielen Dank für eure wirklich sehr interessanten Antworten.


    Ich werde dann nächste Woche mal zum Jugendamt gehen und mich da noch weiter beraten lassen und dann die Erforderlichen Schritte einleiten.


    Eine Frage habe ich noch.


    Er hat damals die Vaterschaft anerkannt und nun will er doch einen Test. Soll er ruhig machen da ich kein Betthüpfer bin :amok: und die kleine aussieht wie er und ich natürlich weiss das er der Erzeuger ist. :kopf


    Soll ich damit warten bis er den gemacht hat ? Oder ruhig schon vorher ?


    Ansonsten danke ich euch wirklich. Ihr glaubt garnicht was ihr mir geholfen habt :)


    Liebe Grüße


    Dragonheart

  • ... nach einer Restschuldbefreiung sind die Schulden gelöscht.
    Oder ist das bei Unterhaltsschulden anders?
    Dann müsste man ja kein Insolvenzverfahren machen, wenn man nicht die Chance hätte Die Schulden los zu werden. :hae:

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Hi,


    da KU auch eine Straftat ist, kann dies aus der Inso.-Masse rausfallen, bzw. vom Richter rausgenommen werden. Ist also eine richterliche Entscheidung.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hey


    Warum so kompliziert?!
    Hier wurden leider einige nicht ganz richtige Antworten zur Inso gegeben!




    @Dragonheart79



    Zitat

    Er erzählte mir beim letzten mal das er eine Privatinsolvenz gemacht hat und ich frage mich ein paar Sachen....


    1. Geht das überhaupt bei Unterhaltsschulden ?


    Natürlich geht das auch, er kann in die Inso gehen, auch wenn er Unterhaltsschulden hat, und auch diese Unterhaltsschulden gehen mit in die Inso, bzw. sind dann nach der Wohlverhaltesphase "weg"..
    Sie hindern also weder in das Verfahren einzutreten, noch das die Restschuld nach der Wohlverhaltensphase u der Restschuldbefreiung "gelöscht" werden, inklusive natürlich der Unterhaltsschulden selbst.
    Es ist dabei außerdem auch völlig egal, ob er leistungsfähig war oder nicht u auch ob er das jetzt ist oder nicht..es sind Schulden u die fleissen mit in die Inso..wieso u weshalb die entstanden sind ist egal dabei, außer es sind Schulden aus strafbaren Handlungen.




    Zitat

    2. Lohnt es sich dann trotzdem zum RA zu gehen damit ich vielleicht einen Titel erwirke ?


    Jein! Einen Titel kann man auch erwirken, wenn der Erzeuger (auch Vater genannt) deines Erzeugnisses (auch Kind genannt) in der Inso ist.


    Aber sehen wir es doch mal realistisch. Er hat demnach 4 Kinder, Schulden eh wohl genug, wobei die ohne Belang sind, u lebt derzeit von ALG2 ..
    Heißt also, einen Titel kann es eh nur geben, wenn er leistungsfähig ist, u das ist er derzeit eh nicht, weil er ALG2 bezieht.


    Leistugnsfähig wird, er evtl. auch mit Job nur im geringen Maß sein, siche rlohnt dann ein Titel..der aber ist eben erst erstellbar, wenn er leistungsfähig ist..


    Allerdings lohnt auch jetzt eben ein Gang zum RA, um die Unterhaltsansprüche geltend zu machen..als auch um z.B. seine Bemühungen nach der Suche eines neuen Jobs nachweisen zu lassen...




    Zitat

    3. Was passiert mit ihm bei den ganzen UH Schulden und er lebt von ALG2... muss er nicht jegliche Arbeit annehmen um den Unterhalt zu zahlen ? Kann man das irgendwie nachweisen lassen ?


    Siehe die vorherrigen Aussagen..


    Und die UH-Schulden, die vor der Eröffnung des Inso-Verfahrens aufgelaufen sind, fallen dann mit in das Verfahren, u werden dann gegebenenfalls dann erlassen..
    Sicher, eine Rückzahlung ist nicht ausgeschlossen in der Wohlverhaltensphase, aber dazu muß Masse da sein, die an ALLE gläubiger Verteilt wird.




    Zusanmmenschließend gesagt:
    UH-Schulden, hemmen weder die Inso, sie fallen sogar in sie u werden nach Ablauf erlassen..sie können zwar getilgt werden während des Inso, aber die Wahrscheinlichkeit ist gering.
    Aktueller Unterhalt für alle seine Kids ginge eh vor, ergo würde vermutlich nichts für Schuldentilgung übrig bleiben.


    ABER, wäre er leistungsfähig, auch nur geringen KU zu lesiten, sollte das tituliert werden, neue Schulden kann er sich nämlich absolut nicht leisten im Inso-Verfahren..neue Schulden die während des Verfahrens entstehen, werden nicht erst nach Ablauf der Inso fällig, sondern, treten neue auf, ist die Inso den Bach runter..
    Denn während einer neuen Inso, dürfen keine neuen Schulden gemacht werden!!!!!


    Drum ja die Wohlverhaltensphase! ..in der KEINE neue Schulden entstehen dürfen..u mit Titel, wäre dann eine Pfändung möglich, u somit gar umgehen die Inso für ihn gelaufen..



    Alerdings, wenn er wirklich in das Insolvenzverfehren eingetreten sein sollte, dann müßtest du, sofern er bei dir Schulden hat, davon Kenntnis genommen haben, denn er müßte ansich mit dir versucht haben, schriftlich, eine Einigung zu erzielen..eben einen aussergerichtlichen Einigungsversuch.
    Hat er das nicht gemacht, u sollte, dennoch das Verfahren eröffnet worden sein, so wird es Zeit das herauszufinden, denn du kannst hier dann immernoch deine Ansprüche geltend machen..(was dann aber nicht unbedingt daran hindert, das das Verfahren dennoch anläuft)



    Zitat

    Dann Frage ich mich ob ich mit seinen Emails zum Jugendamt gehen soll, einfach damit die wissen was er da so schreibt.


    ( Darf ich die Emails hier veröffentlichen ? )


    Beides lass bloß sein!!!!


    auch besonders es hier einzustellen..


    Beides bringt dir nur massiv Ärger, wenn es raus kommt.
    (u es ändert eh nichts an den Tatsachen)




    ErKe


    Sorry, aber wenn du beruflich mit Inso zu tun hast, dann soltest du wissen das da einiges so nicht stimmt was du da sagst.


    Und auch besonders, das neue Schulden in einem Insolvenzverfahren, diese kippen können, denn neue Schulden in einem laufenden Verfahren geht nicht, wofür sonst die Wohlverhaltensphase???
    Und wie erwähnt, ein Titel geht nur, wenn er leistungsfähig ist, ohne Leistungsfähigkeit kann (u darf) kein Titel erstellt werden!!
    Gepfändet werden kann er, bzw, darf er eh nicht, er muß innerhalb des Verfahrens die die zu verteilende Masse an den Insolventverwalter abführen (was in verschiedenster Art passieren kann) und der verteilt es unter den Gläubigern.
    Und auch werden nicht erst die gerichtskosten u der Inso-Verwalter gezahlt, der wird über PKH, als auch die Gerichtskosten gezahlt, fällig werden die erst nach Ablauf der Inso, u dann auch nur wenn er zahlen kann..evtl. auch nur in Raten, bis, ich weiß jetzt nicht mehr so genau, aber waren es nicht bis max 48 Monate danach, oder waren es nur 24?


    Also sorry, wenn du da so mit zu tun hast, solltest du dich da aber nochmal schlau machen!!



    Gruß
    Jens

  • Hey babbe!


    da KU auch eine Straftat ist, kann dies aus der Inso.-Masse rausfallen, bzw. vom Richter rausgenommen werden. Ist also eine richterliche Entscheidung.


    Ne du, das ist ja nun keine Straftat (was man eigentlich so empfinden kann, weil ok finde ich persönlich das so auch absolut nicht)


    Aber KU-Schulden, sind nicht Schulden die aus einer strafbahren Handlung heraus entstanden sind, wie z.B. Schulden, die aufgrund von Kreditkartenbetrug entstanden sind, die das Unternehmen, im Wege von Regressforderungen an den Gläubiger gestellt hat, die fallen dann nicht mit in die Inso.


    KU-Schulden (leider) tun das, die fallen sehr wohl in die Inso mit rein u werden schlimmstenfalles dann nach der Restschuldbefreiung erlassen. U das gilt auch für UVG-Schulden beim JA.



    Gruß
    Jens


  • Ich bin aufgrund der SChulden, die in der Ehe entstanden sind, selber in Verbraucherinsolvenz.


    Es ist so, das alle Schulden, die ich nach der Insolvenzeröffnung mache, wieder vollstreckbar sind.
    Das wäre ja toll, wenn ich nun Schulden machen könnte und ich müsst nicht dafür aufkommen.


    Kindesunterhalt ist auch in der Insolvenz pfändbar!

  • Hey


    pfändbar!


    Muß aber gepfändet werden, wars das mit der Inso...


    Drum nochmal, es dürfen weder neue Schulden gemacht werden, die nicht gezahlt werden, noch darf es zu einem Mahnbescheid kommen, u noch weniger zu einer Pfändung..dann war es das mit der Inso.


    Das alels geht in der Wohlverhaltensphase nicht!


    U passiert das kippt das Verfahren u die Schulden stehen wie eh u je da, u alle können loslegen zu pfänden, mahnen, den GV lso schicken usw. .. und mit einer neuen Inso ist essig in den nächsten 10 Jahren (u selbst dann meine ich ist das ohne weiteres auch nicht möglich, wenn das Inso-Gericht der Meinung ist, das hier Versagensgründe vorliegen, die Inos zu eröffnen, wird das auch nichts)


    Also wer in einer Inso ist, sollte mit Geld u Schulden nicht so leichtgläubig umgehen..


    Und zahlt man den KU nicht, der tituliert ist, u wird gefpändet ist der Ar*** ab!


    Gruß
    Jens

  • Sorry JensB2001,


    ich verstehe dich nicht ganz, es werden auch nach der Insolvenz bei dem Herrn Schulden entstehen (Unterhalt). Auch während der Insolvenz muss er für die Kinder Unterhalt leisten!! :winken:


    In die Insolvenz fallen nur die Schulden, die bis zum Tag der Eröffnung angefallen sind, auch KU und Leistungen vom Jugendamt (bitte Beitrag richtig lesen!).


    Unterhalt kann er jetzt, vor und auch nach der Insolvenz nicht zahlen, weil er ALG 2 bekommt. Oder seit ihr der Ansicht, dass der Herr seine Einstellung ändert?!


    Das Jugendamt wird weiterhin Unterhaltsvorschuss gewähren, bis der KV evtl. irgendwann selber zahlen kann. So entstehen neue Schulden, die mit der Restschuldbefreiung nichts zu tun haben. Das Jugendamt wird in der Zeit auch nicht Pfänden. Da der KV regelmäßig seine Zahlungsunfähigkeit belegen wird. Er ist ja leider nicht zahlungsunwillig, sondern -unfähig. Das ist der unterschied! :flenn


    Er ist im Leistungsbezug – ALG 2 – d. h. er ist nicht pfändbar, Gläubiger (nicht nur die Kinder), die in der Liste stehen und auch die anderen (die nicht in der Liste stehen, weil sie vergessen worden sind) gehen während der Insolvenz und auch danach leer aus. Und das in der ganzen Zeit, die er im Leistungsbezug ist!


    ALG2 ist nicht pfändbar! ALG2-Empfänger hat sogar bei laufender Pfändung das Recht sein Geld in voller Höhe bei der Bank auszahlen zu lassen. Die Banken dürfen das Geld (in den ersten 7 Tagen) dem ALG2-Empfänger nicht vorenthalten.


    Falls er Einsichtig ist und freiwillig 10 € (vom ALG2) pro Kind zahlt, wird das Familiengericht applaudieren und er wird ein Held :kopf (ist bei meiner Nachbarin der Fall, der hat aber 5 Kinder und gibt 50 € monatlich vom ALG2 ab).


    Oder seid ihr der Ansicht, dass er gleich Arbeit findet, nur weil er in der Insolvenz ist?
    Nein, er hat eine Ausrede mehr, „als der Arbeitgeber von der Insolvenz hörte, hat mich gleich abgelehnt.“


    Ein 400 € Job wird die Kinder auch nicht viel weiter bringen.


    Wo nichts ist, ist nichts.



    Bei vielen Insolnern entstehen auch während der Insolvenz neue Schulden, ja sogar Pfändungen.


    Falls es „Altschulden“ sind, die vor der Insolvenz Eröffnung entstanden sind, hat er Pfändungsschutz. Bei Neuschulden kann der Gläubiger das volle Programm durchziehen.


    Er wird nur nicht viel bekommen da die pfändbaren Gelder an den TH abgetreten sind.


    Die Restschuldbefreiung ist nur gefährdet, wenn es strittige Forderungen sind (Betrug). Das ist bei dem Mann nicht, er ist zahlungsunfähig und das ist auch nach der Inso kein Betrug!
    Falls einer seine Rechnung bei den Stadtwerken nicht zahlen kann?! Oder Tierarztkosten? Autoreparatur?


    Deswegen wird die Restschuldbefreiung nicht gleich versagt!
    Es gibt Ratenzahlung, etc., die kann er aus dem Selbsbehalt zahlen!


    Um die Mobilität des Schuldners zu erhalten, damit er zu Arbeit fahren kann, darf/kann der TH sogar Geld aus der Masse frei geben!
    Wenn Geld da ist wird der TH gleich aus der Masse bezahlt, das ist 100%. Erst dann die Schuldner. In der Schlussrechnung steht sogar die Höhe der Vergütung des TH und der Satz die Auslagen des TH werden aus der Masse...


    Ich habe jetzt nicht die Zeit Urteile und § zu suchen.
    Gruß ErKe

  • Hey


    Sorry ErKe aber da scheinst du wohl eher eindeutig einiges falsch zu verstehen! ..


    Ich versuche es nochmal aufzudröseln.



    Zitat

    ich verstehe dich nicht ganz, es werden auch nach der Insolvenz bei dem Herrn Schulden entstehen (Unterhalt). Auch während der Insolvenz muss er für die Kinder Unterhalt leisten!!


    Es ist klar, das er auch während der Inso KU zahlen muß ... sofern er LEISTUNGSFÄHIG ist!
    Er ist aber derzeit gar nicht leistungsfähig..das heißt er kann keinen KU zahlen..u da er deshlab wohl auch nicht zahlt, laufen aber auch keine Schulden auf..
    Wäre er leistungsfähig, müßte er zahlen, täte er es dann nicht würden Schulden entstehen, die er aber während der Inso nicht machen darf..


    Aber wie gesagt, er bezieht ALG2, das heißt er kann derzeit gar nicht leistungsfähig sein, also kann er keinen KU zahlen, u es fallen auch keine Schulden an..


    Bestünde allerdings ein Titel über KU, müßte er denn abändern lassen, u das vor der Inso, aber das wird man ihm sicher gesagt haben..



    Drum noch die Frage am Rande, ist KU tituliert????????????????




    Zitat

    In die Insolvenz fallen nur die Schulden, die bis zum Tag der Eröffnung angefallen sind, auch KU und Leistungen vom Jugendamt (bitte Beitrag richtig lesen!).


    Jepp...sag ich doch!!


    Alles was nach Eröffnung des Verfahrens kommt, sind neue Schulden, die er aber nicht machen darf!


    U da gibts nichts zu deuten..




    Zitat

    Unterhalt kann er jetzt, vor und auch nach der Insolvenz nicht zahlen, weil er ALG 2 bekommt.


    Heißt, er ist nicht leistungsfähig, also fallen derzeit auch keine Unterhaltsschulden an!




    Zitat

    Oder seit ihr der Ansicht, dass der Herr seine Einstellung ändert?!


    Das wird er wohl müssen...sofern nicht dagegen spricht das er arbeitet, also sprich z.B. eine Erkrankung etc..


    Ansonsten werden ihm die Gläubiger, der Inso-Verwalter, das Gericht, du als die KU Verwalterin auf die Füsse treten...u er wird seine Inso in Gefahr bringen...




    Zitat

    Das Jugendamt wird weiterhin Unterhaltsvorschuss gewähren, bis der KV evtl. irgendwann selber zahlen kann. So entstehen neue Schulden, die mit der Restschuldbefreiung nichts zu tun haben.


    FALSCH !!!!


    Auch wenn das JA derzeit UVG zahlt, fallen diese nicht bei ihm als Schulden an, weil er ist derzeit NICHT LEISTUNGSFÄHIG!


    Das magst du vielleicht nicht wirklich verstehen, ist aber einfach so!


    Aber auch das JA wird ihm hier auf die Füsse treten, arbeiten zu gehen...
    Aber derzeit fallen da keine Schulden an!



    Zitat

    Das Jugendamt wird in der Zeit auch nicht Pfänden. Da der KV regelmäßig seine Zahlungsunfähigkeit belegen wird. Er ist ja leider nicht zahlungsunwillig, sondern -unfähig. Das ist der unterschied


    *kopfkratz
    Öhm..ja u was verstehst du jetzt ansich an meinen Antworten nicht?
    Du sagst doch es hier grad selber wie es ist..


    Nur eben das es auch nichts zu pfänden gibt, weil er nicht leistungsfähig ist, muß er derzeit auch die UVG-Leistung nicht zurück zahlen..weil nicht leistungsfähig!!




    Zitat

    d. h. er ist nicht pfändbar


    Es kann auch keiner pfänden, also von den alten Gläubigern, da die Inso läuft..


    Wenn Masse zu verteilen ist, wird das automatisch der Verwalter tun..pfänden können die Gläubiger jetzt auch nicht mehr..
    U es kann nicht nur nicht gepfändet werden weil er ALG2 bezieht..sondern weil er eben in der Inso ist..alerdings das eben nur die Gläubiger nicht, die im Verfahren sind..




    Zitat

    Und das in der ganzen Zeit, die er im Leistungsbezug ist!


    Aber glaubst du das er 7 Jahre noch im ALG2 Bezug bleiben wird??




    Zitat

    ALG2 ist nicht pfändbar! ALG2-Empfänger hat sogar bei laufender Pfändung das Recht sein Geld in voller Höhe bei der Bank auszahlen zu lassen. Die Banken dürfen das Geld (in den ersten 7 Tagen) dem ALG2-Empfänger nicht vorenthalten.


    Das stimmt...!!
    Würde er es aber nicht innerhalb der 7 Tage abheben, würde es an den gläubiger gehen...


    ABER..es kann so oder so derzeit nicht gepfändet werden, zumindest nicht von den alten Gläubigern..


    Ein neuer Gläubiger könnte das sehr wohl...
    Auch wenn er da erstmal kein Geld bekommen würde, aber die Inso wäre dann erledigt..




    Zitat

    Falls er Einsichtig ist und freiwillig 10 € (vom ALG2) pro Kind zahlt, wird das Familiengericht applaudieren und er wird ein Held (ist bei meiner Nachbarin der Fall, der hat aber 5 Kinder und gibt 50 € monatlich vom ALG2 ab).


    U selsbt das müßte er nichtmals..applaudieren wird da keiner..


    Vielmehr wird man ihm seeehr nahe legen, sich einen Job zu suchen!!!


    U wenn er das nicht tut, naja, dann kann das einige Konsequenzen haben für ihn..
    Und gleiches gilt eben für die Inso..


    Er ist da jetzt nicht fein aus allem raus, absolut nicht, eher gar im Gegenteil..das er das jetzt gemacht hat ist eher zum Vorteil für dich...!!! Da sei dir sicher..
    Das wirst du vermutlich heute noch nicht merken, aber sicher bald...




    Zitat

    Oder seid ihr der Ansicht, dass er gleich Arbeit findet, nur weil er in der Insolvenz ist?


    Nein, natürlich nicht, aber jetzt sind da noch mehr Instanzen, die ihn drängen werden endlich wieder zu arbeiten..u tut er es nicht, hat er eben noch weitere Konsequenzen...


    Also das ganze ist einfach nur zum Vorteil ... (nicht für ihn, dessen ist er sich evtl. jetzt noch gar nicht bewußt)





    Zitat

    Bei vielen Insolnern entstehen auch während der Insolvenz neue Schulden, ja sogar Pfändungen.


    Falls es „Altschulden“ sind, die vor der Insolvenz Eröffnung entstanden sind, hat er Pfändungsschutz. Bei Neuschulden kann der Gläubiger das volle Programm durchziehen.


    Also nochmal!!!


    Ja, neue Gläubiger können dann das volle Programm durchziehen....Ergebnis ist aber dennoch das die Inso damit sich erledigt hat.


    Ergo, er darf u kann es sich nicht leisten neue Schulden zu machen!


    Ist so..du kannst natürlich auch dich über die Inso im entsprechenden Gesetz u allen Hinweisen dazu schlau machen, google is da dein Freund ;)


    Fakt ist, neue Schulden mit dem vollen Programm, bedeutet das die Inso sich erledigt hat...
    U eine neue ist dann auch erstmal nicht drin..



    Drum ja auch die Wohlverhaltensphase!!!!!!!!!!!




    Zitat

    Die Restschuldbefreiung ist nur gefährdet, wenn es strittige Forderungen sind (Betrug). Das ist bei dem Mann nicht, er ist zahlungsunfähig und das ist auch nach der Inso kein Betrug!
    Falls einer seine Rechnung bei den Stadtwerken nicht zahlen kann?! Oder Tierarztkosten? Autoreparatur?


    U hier jetzt auch nochmal!


    Das ist FALSCH !!!


    Wenn er nicht zahlt, oder zahlen kann, warum auch immer, u die Gläubiger, wie z.B. die Stadtwerke pfänden lassen, dann wars das mit der Inso...


    Er hat sich dann nicht wohlverhalten..


    U das sidn dann ja keine strittigen Forderungen..u Betrug ist es auch nicht...


    Das Verfahren ist damit erledigt!!!


    Schulden, Straftaten gehen in der Inso nicht.
    Wenn doch, dann wars das...


    U das müssen auch nciht nur Schulden sein die aus einem Betrug heraus entstanden sind, da reicht es schon, wenn er seinen Strom nicht zahlt u der Versorger pfändet, weil er nichts macht...


    Natürlich, wenn der Versorger, mit einer Ratenzahlung einverstanden ist, geht das, aber das müßte schon vor dem Versuch zu pfänden passieren...



    Also alles im allem, mach dich mal richtig schlau, was alles möglich ist in der Inso u was er sich absolut nicht leisten kann...


    Denn das was du darüber denkst ist größtenteils nicht richtig.



    Gruß
    Jens

  • Das mag ja alles stimmen was Jens da geschrieben hat, ich bin mit den Feinheiten des Insolvenzrechts nicht vertraut, kann nur meine persönlichen Erfahrungen hier einbringen.


    Mein Ex-Mann ist vor 6 Jahren in Konkurs gegangen, hat dann die Eidesstattliche Versicherung abgelegt. Seitdem lebt er von Sozialhilfe, bzw. AlgII und zahlt logischerweise auch keinen Kindesunterhalt. Für meine große Tochter bekam ich noch 1 1/2 Jahre Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt, bis sie 12 Jahre alt war.


    Es gab keinen Antrag auf Abänderung des Kindesunterhalts von seiner Seite, es scheint nicht so, als ob er sich im Insolvenzverfahren befindet. Ich habe so aus der Ferne betrachtet, nicht den Eindruck, daß von Seiten der Ämter Druck auf ihn ausgeübt wird, sich eine Arbeit zu suchen. Er scheint "in Frieden" gelassen zu werden. Zu einer Cousine meiner Tochter meinte er mal vor ein paar Wochen, daß er sich vorstellen könnte mal wieder Arbeiten zu gehen.


    Meine Tochter wollte damals, daß ich ihren Vater wegen Unterhaltspflichtverletzung verklage. Das wollte ich nicht, da ich der Ansicht war es bringt nichts außer Ärger und zusätzlichen Kosten. Außerdem wollte ich vermeiden, daß die Tochter den Vater anklagt. Eigentlich ging ich auch davon aus, daß das Sozialamt bzw. die Arge ihm Druck machen würden.


    Rückblickend gesehen war es wohl falsch ihn nicht zu verklagen.


    Ach ja, vor ca. 4 Jahren wollte das Landratsamt bei mir nachehelichen Unterhalt für ihn eintreiben. Zu der Zeit war meine Jüngste noch nicht mal ein Jahr alt und ich war schon wieder Arbeiten, damit ich meine Kinder und mich aus eigenen Mitteln ernähren kann.


    Also Dragonheart bereite Dich darauf vor, daß von seiner Seite nichts mehr kommt...


    LG, Carola

  • Hallo JensB2001,


    warum sollte er bei Neuschulden die RSB riskieren? Sofern er die (Neu-) Gläubiger aus dem unpfändbaren Einkommen bedient passiert gar nichts. Falls er auch die Neugläubiger nicht zahlen kann, dann stellt sich allerdings die Frage, ob ggf. ein weiteres Insolvenzverfahren beantragt wird. In der Literatur wird dies m.W. überwiegend abgelehnt und Rechtsprechung ist mir ad hoc nur vom AG Göttingen (zustimmend!) bekannt (AG Göttingen, Beschluss vom 5.10.2007, 74 IN 295/07).


    Die Versagung der RSB wegen neuer Schulden ist ein (weitverbreiteter) Irrtum, der manches Mal allerdings für durchaus sinnvolle Verhaltensweisen sorgt...


    Außerdem wer soll sich neben dem Schuldner stellen und überprüfen ob er sich tatsächlich um Arbeit bemüht?


    Ich kann 30 Bewerbungen täglich absenden und keinen Job bekommen.


    Anscheinend kennst dich mit Google aus, man/frau kann wirklich nützliche Tipps bekommen, um den Arbeitgeber gleich abzuschrecken. ;)
    Gruß ErKe

  • Hey ErKe


    Eigentlich hab ich ja nicht so die Lust jetzt google zu bemühen, aber ich mach es mal u suche mal ein paar Dinge kurz raus...


    U auch ein weiteres Insoverfahren geht nicht, man kann nich einVerfahren nach dem anderen laufen lassen..


    Das nächste Verfahren könnte man nur anstreben nach Ablauf von 10 J., nach der letzten Inso..



    Naja u das mit den Schulden, die nicht getilgt werden während eines laufenden Verfahrens, ist nunmal so, das es dann das Verfahren kippt, wofür wäre denn sonst auch u.a. die Wohlverhaltensphase da???
    Wohl kaum, das er mal eben so weiter macht u neue Schulden machen darf ohne behelligt zu werden, u das Verfahren nicht in Gefahr bringt..



    Dann sind da die Gläubiger die Bewerbungsnachweise fordern können, sowie die ARGE auch, u das wird sie ansich tun..inzwischen schließt man dort gern die Eingliederunsvereinbarungen ab, u da nimmt man auch die Bewerbungsbemühungen mit auf, wie die auszusehen haben, u wieviel usw. ...


    Gruß
    Jens

  • Hey




    Damit sind die Versagensgründe abschließend geregelt...


    Ergo, es stimmt, Neuschulden sind hier wirklich kein Problem..
    ausser für den Gläubiger, der eben die Inso abwarten muß um Erfolg mit Pfändungen zu haben, er kann natürlich auch vorher, aber ihm dürfte klar sein, das es nichts zu pfänden gibt...


    ErKe du hattest also recht...


    Wobei ich echt sagen muß, das das doch echt fürn Ar*** ist...


    Somit hat die Wohlverhaltensphase nur den Sinn:




    Zum erneuten INsolvenzverfahren hab ich jetzt nichts richtiges finden können auf die Schnelle...


    Aer auch die Sache, mit dem Unterhalt ist da jetzt auch noch nicht eindeutig...
    Wenn müßte es hier ja evtl. zu einer Verurteilung wegen einer Unterhaltspflichtverletzung kommen, wenn der Unterhaltsplichtige nicht zahlt, denn Pfänden u Unterhaltsschulden würden, dann ja auch die Restschuldbefreiung nicht gefährden..


    Gruß
    Jens