Zuschüsse trotz Berufstätigkeit?

  • Hallo, ich bin neu hier in diesem Forum und hab da mal ´ne Frage. Ich bin alleinerziehend und berufstätig. Aber nicht vollzeit. Ich arbeite 32 Std./Woche. Ich habe vor kurzem versucht den Kinderzuschlag zu bekommen, Fehlanzeige. Verdiene mit 1730 Brutto zuwenig :-(. Ich sollte daraufhin ALGII beantragen. Da bin ich gerade dabei, vermute aber das ich evtl. dafür zu viel verdiene. Das ist jetzt aber nicht meine Frage. Im März nächsten Jahres fährt mein Sohn auf Abschlußklassenfahrt um Skilaufen. Die Fahrt soll ca. 360 Euro kosten. Kann ich evtl. bei der Arge einen einmaligen Zuschuß beantragen a) für den Fall das ich ergänzendes ALGII bekomme b) auch wenn ich kein ergänzedes ALGII bekommen würde? Ich bekomme auch keinen Unterhalt für meinen Sohn. Also nur Gehalt und Kindergeld.
    Gruß Manuela

  • Hey


    Naja das hängt schon dennoch ein wenig vom Netto-Einkommen ab (Brutto is da eher unrelevant, damit kann keiner rechnen)..


    Solltest du ergänzend ALG2 bekommen, dann bekommst du auch eine einmaligen Zuschuß für die klassenfahrt...


    Liegst du gering drüber kannst du evtl auch einen zudschuss bekommen..Antrah lohnt sich hier auf jedenfall zu stellen..


    Du kannst aber auch zusehen das du evtl. vom förderverein der Schule etwas Unterstützung erhalten kannst..



    Solltest du allerdings derzeit Anspruch auf ergänzendes ALG2 haben, wird man dich aber dennoch auch auffordern, den KU fürs Kind geltend zu machen..was du sowierso solltest..denn wer kann da schon ansich drauf verzichten, siehst ja wie knapp es ist..



    Mit ein paar Daten u Zahlen, kann man auch grob selbst klären ob man Anspruch auf ALG2 hat...so ganz schwer ist das nicht..



    Gruß
    Jens

  • Danke für die Antwort. Mit KU meinst du bestimmt Kindesunterhalt. Das ist aber nicht ganz einfach. Ich habe damals Unterhaltsvorschuß bekommen, da der Vater nie oder kaum gezahlt hat. Es liefen Lohnpfändungen bei ihm. Dann kommt dazu das er damals geheiratet hat und nochmal 2 Kinder bekam. Er wurde dann noch krank und war über 1 Jahr krankgeschrieben. Irgendwas mit dem Rücken soviel ich weiß. Er bekam Krankengeld das wiederrum zu gering war um zu Pfänden. Inzwischen ist er wieder geschieden und man munkelt das er wieder heiraten wolle und die neue Freundin schwanger sein soll. Da kann ich aber nix zu sagen. Ist auch schon länger her das ich das gehört habe. Auf jeden Fall war er nach der Krankengeschichte arbeitslos und hat obendrein noch ein Alkoholproblem. Das Jugendamt war mir damals auch keine große Hilfe. sie hatten immer versucht die krankenkasse damals anzuschreiben wg. Pfändung und sagten auf meine Anfrage immer sie hätten keine Antwort bekommen. Bis ich mich dann mal beschwert habe, da konnten sie das plötzlich telefonisch bei der Krankenkasse regeln. Aber wie gesagt, das Krankengeld war zu gering wg. Selbstbehalt usw.
    Ich werde dann jetzt mal abwarten was bei meinem Antrag der Arge rauskommt und versuchen ob ich einen Zuschuß für die Fahrt bekomme.

  • Hallo,
    ich arbeite 18,75 Stunden die Woche,habe ca.850Euro netto und bekomme für nichts Zuschüsse!


    Lieben Gruß Petra

  • um klären zu können ob du einen bedarf hast oder der schon gedeckt ist durch lohn und kindergeld, müsstest du ein paar kleinigkeiten rausrücken:


    1. wieviel kinder hast du insgesamt und wie alt sind diese?


    2. wie hoch sind miete (kaltmiete plus nebenkosten)


    3. hast du extra kosten die i.s.d sgb2 absetzbar sind - wie teuer kfzversicherung, wieviel aufwendungen für benzin oder fahrtkosten um zur arbeit zu kommen etc.


    rein pauschal lässt es sich so sagen:


    bedarf: 351,- regelsatz + kdu


    211,- regelsatz kind + kdu = bedarf abzgl kindergeld und unterhalt als einkommen


    dies ist der bedarf der dir und dem kind zusteht plus mehrbedarf für alleinerziehende. dieser richtet sich nach alter und anzahl der kinder.


    zudem ist es unter umständen noch abhängig von der höhe der kdu, sprich ob sie im angemessenen rahmen liegen. ausgehend von einer miete von ca. 550 euro (annahme) und von einem nettogehalt von 1250 euro, verblieb ein restbedarf von 70 euro.


    stelle einfach den antrag auf aufstockende leistungen und du wirst sehen was dabei rumkommt oder ob etwas dabei rumkommt. ansonsten hast du noch immer die möglichkeit trotz geringverdienstes und ohne zahlungen von unterhalt zu bekommen, könnte es sein das dir kosten für die klassenfahrt unter umständen zumindest anteilig oder auf darlehen bewilligt werden.

  • Ich auch nicht.... :frag


    Und habe für 38,5 Std. 1700€ brutto....



    Es reicht zum Leben und für ein Auto und ein paar Extras hin und wieder sind auch drin....



    :wink

    Einmal editiert, zuletzt von *Chiara* ()

  • Dir auch nochmal Danke für die Antwort. Also, ich habe 1 Kind das nächste Woche 15 wird. Ich bekomme netto ausgezahlt ca. 1340 wobei darin 133 Euro für mein Fahrkartenabo enthalten sind. Die Kosten übernimmt mein Chef zu 100%. Also Fahrtkosten zur Arbeit 133 Euro. Ich bezahle für meine Wohnung 497,50 Miete incl. NK von ca. 140 Euro zzgl. 45 Euro Strom. Ein Auto besitze ich nicht. Ich hab noch eine Haftpflichtvers. von da. 80 Euro/Jahr.

  • laut meiner berechnung hast du ein übersteigendes einkommen von 20 euro, somit keinen anspruch mehr auf alg2. wie gesagt bleibt dir nur die option auf wohngeld und kinderzuschlag. solltest antrag stellen und darauf bestehen das du einen ablehnenden bescheid verlangen, selbiges für wohngeld.

  • Also ich denke eher nicht, daß du da was zu bekommst.



    Ich bekomme jedenfalls nichts vom Staat dazu und bin da auch sehr froh drüber es alleine zu schaffen.



    Jedenfalls hast du wesentlich mehr raus netto als ich. Das sind mal eben 150€ mehr.


    Und da du kein Auto hast müsste es doch möglich sein dir die 350€ anzusparen... Bitte fühl dir von mir nicht auf die Füsse getreten, meine das echt nicht böse.


    Aber das was man da vom Amt bekommt ist ja wirklich für Leute die wesentlich weniger Geld haben als wir....



    Oder sehe ich das falsch?



    :wink

  • Danke euch trotzdem. Ich habe ALGII ja auch nur deshalb beantragt da ich einen ablehnenen Bescheid vom Kindergeldzuschlag bekommen habe und darin stand das ich evtl. Anspruch darauf hätte. Wohngeld bekomme ich auch nicht, verdiene auch zuviel dafür. Für das eine verdient man zuwenig und für das andere zuviel :(