Übernimmt Arge Nebenkosten?

  • Huhu zusammen,


    Schock, Mieterhöhnung wegen Nebenkosten.


    Ich zahle monatliche Miete von 445 € warm. Nun soll ich 481 € ab 1.1.09 zahlen und 215 € Nachzahlen an Nebenkosten.


    Ich habe 53 m² und 3 Zimmer.


    Frage 1 ) Zahlt die Arge die erhöhte Miete?
    Frage 2 ) Zahlt die Arge die Nebenkostenabrechnung voll oder Teilweise?
    Frage 3 ) Kann die Arge verlangen das ich erneut umziehen muss?


    :hilfe

  • Soweit ich weiß, ist das so eine berühmte KANN- Bestimmung! :hilfe


    Bis zu einem bestimmten Rahmen akzeptieren sie eine Mieterhöhung bzw. müssen sie sogar hinnehmen! :anbet

  • Hallo,
    soweit ich weiss zahlt die ARGE keine Nachzahlungen von Nebenkosten!!! Must Du selber bezahlen. Hättest Du Geld wiederbekommen wärst Du ja auch nicht zum Amt und hättest es abgegeben!
    Umziehen wegen den paar Euro? Glaub ich nicht!
    Soweit ich weiss kannst Du die neue Warmmiete vorlegen und es wird neu berechnet.
    Ich musste damals 10€ aus der eigenen Tasche zahlen, da meine Nebenkosten nicht dem Durchschnitt entsprachen!

  • !Hey


    Doch die ARGe zahlt die Nachzahlungen !!


    Allerdings kommt es da schon auf eins zwei Dinge an..Strom gehört nicht als solches zu den Nebenkosten, sondern muß vom Regelsatz gezahlt werden (auch eventuelle Nachzahlungen) ..Gas, Wasser, Grundsteuer, Abfallgebühren etc. werden übernommen.


    alerdings gibt es da entsprechend der größe der Wohnung u der größe der BG Richtwerte. D.h. die Nebenkosten müssen im angemessenen Rahmen sein..
    Ist das nicht mehr der Fall, wird zwar diesmal die Nachzahlung übernommen, allerdings, wird man drauf drängen, das du den Verbrauch zu reduzieren hast, da man so nämlich von unwirtschaftlichem Verbrauch ausgeht..u beimnächsten mal würde man nur die angemessenen Kosten tragen, u alles was drüber ist, würde dann dein Problem sein...


    Bei der Warmwasserbereitung wird z.B. bei der Gasrechnung ein Prozentsatz (16% ?? weiß jetzt die genau Zahl nicht) abgezogen , den du eben Anteilig selbst tragen mußt..so auch bei der Nachzahlung.


    Gruß
    Jens

  • Hallo Lady la Luna !


    Steh gerade vor einer änlichen Situation. Bin also zum Amt gegangen und habe nachgefragt. Bei mir ist das so das Sie Gas und Wasser voll übernehmen ich aber Strom selber zahlen muß. Muß dazu sagen das ich ein Einfamielienhaus habe. Ich würde sofort beim Amt nachfragen mehr als Ablehnen können sie nicht . Ich glaube auch nicht das du jetzt schon wieder umziehen must. Heut zu Tage kann man ja Froh sein das man eine Wohnung hat.Ich drück dir beide Daumen das alles gut geht. :daumen:daumen


    liebe grüße Claudia :strahlen

    Leben ist das was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen

  • schau mal, ob das für dich richtig ist...


    klick


    habe auf mehreren seiten gelesen, dass hannover keinen mietspiegel hat :schiel

    Einmal editiert, zuletzt von Trisha ()

  • Hey


    Weiß einer wo ich den Mietspiegel für Hannover finden kann?


    Aer der Mietspiegel hat damit nichts zu tun, das ja doch eigentlich die ortsübliche angemessene Miete pro qm Wohnfläche, in derjweiligen Umgebung, u für entsprechenden Wohnraum, na alter usw. .. das hat eigentlich nichts mit den Nebenkosten zu tun, da gibt es Richtwerte...


    Gruß
    Jens

  • Hallo,
    soweit ich weiss zahlt die ARGE keine Nachzahlungen von Nebenkosten!!! Must Du selber bezahlen. Hättest Du Geld wiederbekommen wärst Du ja auch nicht zum Amt und hättest es abgegeben!


    Das ist falsch!


    Bekommt man aus der NK-Abrechnung Geld wieder, muss man es als Einkommen angeben. Für den Monat zahlt die Arge auch weniger.
    Andersrum werden Nachzahlung wenigstens z.T. übernommen. Bei mir war Warmwasser auf jeden Fall immer rausgerechnet, Heizung weiß ich nicht mehr.


    Ich würde einen Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung stellen und die erhöhte NK-Vorauszahlung einreichen. Dir stünden mit deinem Sohn 60 qm zu, damit dürftest du mit deiner Wohnung absolut im Limit liegen.


    Und: natürlich gibt es für eine Stadt wie Hannover einen Mietspiegel. Allerdings ist der für die Grundmiete relevant, nicht für die NKs. Und nur die sind gestiegen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Also hab ich gute Chancen hier wohnen zu bleiben?


    Ich mach also Kopie vom NK und Mieterhöhnungsbescheid und stell einen Antrag auf Übernahme? Meine Vermietung möchte nämlich am 1.1.09 knapp 700 € Miete haben. Also die 215 NK mit drin. Da ich aber nur ca 800 € bekomme vom Amt wäre das ein Genickbruch für den Monat.

  • Hey


    Und: natürlich gibt es für eine Stadt wie Hannover einen Mietspiegel.


    Nein den hat Hannover aber wirklich nicht, zumindest nicht in der üblichen Art...


    Den Mieten liegt da ein anderers Verfahren zu Grunde, nämlich das MEA-Modell.


    U doch gibt es so eine Art inoffiziellen Mietspiegel in H .. aber eben nur inoffiziell..




    Zitat

    Dir stünden mit deinem Sohn 60 qm zu, damit dürftest du mit deiner Wohnung absolut im Limit liegen.


    Von der Wohnraum größe ja, aber darum gehts ja nicht, es geht ja um die Nebenkosten..u die müssen eben ebenfalls angemessen sein .. sind sie das nicht, passiert schon erwähntes..


    Dennoch wird da kein Wohnwechsel verlangt..aber eben wenn die Nebenkosten unangemessen sind,, verlangt, den Verbrauch auf eine angemessenes wirtschatliches Maß zu reduzieren...u das wird per Bescheid mitgeteilt..



    Lady La Luna


    Die Nachzahlung wird übernommen, aber abzüglich eben des Abschlags für die Warmwasserbereitung..



    Gruß
    Jens

  • Meine Ex Schwägerin hatte eine nebenkostennachzahlung von 580 Euro!!!!! :wow
    Hat die Arge komplett üernommen!!!!!


    Frag einfach mal nach!!!
    :daumen:daumen sind gedrückt!!!!
    lg
    nadine

    __________________
    "Ärgere dich nicht darüber,dass der Rosenstrauch Dornen trägt,sondern freue dich darüber,dass der Dornenstrauch Rosen trägt"-arabisches Sprichwort-

  • wasser darf nicht mehr pauschal von der kdu abzuziehen - die prozentwerte sind seit dem letzten bg-urteil veraltet. man zieht jetzt eine pauschale von 6 euro pro nase ab die aus der regelleistung zu zahlen sind.

  • Hallo,


    ich glaub ich hab das an anderer Stelle schon mal erwähnt: es handelt sich nicht um eine Mieterhöhung, sondern um eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale. Die Grundmiete ist gleich geblieben, lediglich die Nebenkosten haben sich erhöht. Das zahlt die ARGE, genauso, wie sie Rückerstattungen als Einkommen anrechnet. Mit Mietspiegel hat das nichts zu tun.


    Grüße
    sonnenaufgang

  • Hallo!!


    Also erst einmal

    Zitat

    Hättest Du Geld wiederbekommen wärst Du ja auch nicht zum Amt und hättest es abgegeben!


    Auch wenn schon mal erwähnt klar musst Du bei einer Rückzahlung von Deinen Energieversorger das Geld an die ARGE wieder abtreten!!
    Denn nach dem neuen Abschlag berechnet sich dann ja auch Dein neuer Anspruch auch für den Fall das Du selber sagst ich behalte meinen monatlichen Abschlag bekommst Du nur den neu berechneten Anteil vom Amt!!


    Zitat

    Also in den Nebenkosten ist kein Strom enthalten. Halt nur sowas wie Wasser, Heizung, Hausmeister , Garten, Müll usw..). Weiß einer wo ich den Mietspiegel für Hannover finden kann?


    In den Nebenkosten sind meistens nur Gas (Heizung, Warmwasseranteil) und eben Müllgebühren, Versicherung, Abwasser usw... enthalten.



    Achja noch eine klein Sache schön das Hannover auf dem Mond liegt ;)


    Liebe Grüße


    Stephan

  • So. Aktueller Stand.


    Nachdem ich meine Unterlagen 3 mal eingereicht habe..ja drei mal :motz: 2 mal ist es angeblich nicht angekommen..wie immer :motz: Habe ich gerade eben zum 100sten mal bei der Arge angerufen. Meine Nebenkosten werden komplett übernommen, meine Mieterhöhung , also die Nebenkostenerhöhung aber nicht. Laut der Dame bekomme ich nun 400 € für Miete und Unterkunft. Zu Zahlen habe ich allerdings 480 :hae: Vorher haben die auch 450 komplett übernommen :hae:
    Nun weiß ich allerdings nicht, ob Marlons Mietanteil da schon mit eingerechnet wurde. Hab den bescheid immer noch nicht da, obwohl der angeblich am 15.1.09 rausgegangen sein soll :rolleyes:
    Wenn dem wirklich so ist das ich nun weniger für die Miete bekomme, kann ich nicht lange Jonglieren sondern darf mir eine neue Wohnung suchen..von der Arge kamn nur folgendes Kommentar : Ja Frau.. das müssen sie dann selber wissen. Von uns gibt es diesbezüglich keine Umzugshilfe und keine Kaution, da ein Wohnungswechsel nicht zwingend notwendig ist. :wuetend

  • Hast du denn die ARGE mal gefragt wie hoch die Miete bei dir sein darf? Bei uns gibt es am Empfang Flyer wo ausliegen, wo die genauen Kaltemieten, NK und Warmmiete drin steht für die Stadt und die Gemeinden. Erst durch diesen Zettel hatte ich erfahren das die Mietobergrenze sich erhöht hatte. Hab 8 Monate lang knapp 40€ zu wenig von denen bekommen und einen Überprüfungsantrag gestellt

  • Zitat

    wo die genauen Kaltemieten, NK und Warmmiete

    Ausschlaggebend ist nur die Kaltmiete. Die Pauschalisierung von Nebenkosten ist rechtswidrig. Neben und Heizkosten müssen in der tatsächlichen Höhe übernommen werden (BSG 16.Mai 07, AZ: B 7b AS 40/06 R)




    Gemacht wird das immer wieder, weil für die Kosten der Unterkunft nicht der Bund, sondern die Kommunen zuständig sind. Die haben kein Geld und versuchen natürlich an diesen Kosten zu sparen - notfallls auch mit rechtswidrigen Mitteln.



    Interessant hierzu dieses, dort steht es ausführlicher, bzw. detailliert drin:


    http://www.gegen-hartz.de/nach…ziv/0344e19ae90830b04.php


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • shawnee: heizkosten müssen in der tatsächlich angemessenen Höhe übernommen werden. die richtwerte bestimmt jede kommune für sich und gibt sie über ihre sbs an die hilfeempfänger weiter. du solltest sehr vorsichtig mit dem wort rechtswidrig sein und vorsichtig mit dem inhalt deiner windigen seiten.



    lady la luna: geh zu deinem leistungssachbearbeiter mit dem alten oder laufenden bescheid und dem wo die miete gekürzt wurde. frage warum dies jetzt plötzlich so viel weniger ausmacht. über eine senkung der kostung muss eine schriftliche aufforderung erfolgen und dann hast du immer noch 6 monate zeit eine neue bleibe zu finden. lass dich nicht ins boxhorn jagen und argumentiere die übernahme der kosten und die nichtaufforderung der senkung der kdu (kosten der unterkunft). bestehe darauf den neuen bescheid umgehend ausgehändigt zu bekommen, es könnte sein, das die kostensenkungsaufforderung dort bereits mit eingearbeitet ist oder das man dir sagt man hätte dir derartiges schon zukommen lassen.


    zukünftig: alle anträge und papiere persönlich abgeben und übergabe quittieren lassen. dann kann auch nix verloren gehen oder wie man es gern behauptet.