Wie soll ich mich verhalten

  • Guten Morgen zusammen!


    Mh mal schauen, ob ich alles ordentlich auf die Reihe bekomme.


    Also ich bin jetzt 10 Monate von dem Erzeuger der Kleinen getrennt.
    Ihm wurde vom JA ein Bescheid zugestellt (nach endlich mal 8 Monaten - er hat die Unterlagen nicht eingereicht, weil er "Originalaussage" mir eins auswischen wollte), dass er den vollen Betrag Unterhalt zahlen muss. Bisher hat Elena aber noch keinen einzigen Cent gesehen. Das letzte mal gesehen haben sich die beiden, als ich bei meinen Eltern auf Urlaub vor einem halben Jahr war (er wohnt da in dem Ort). Seither hat er sich kein einziges mal bemüht, zu ihr zu kommen. Vom JA wurden zwei Telefontermine in der Woche festgelegt, die er auch fast immer einhält nur Elena will in letzter Zeit nimmer mit ihm reden. Ach ja zu Ostern hat sie nichts bekommen und auch zu Weihnachten eher so larifari. Einfach irgendetwas schnell zusammengesucht.


    Und wenn ich höre, er hat sich ein neues Auto, einen neuen PC, neue Wohnungseinrichtung gekauft, dann könnt ich :kotz


    Jetzt habe ich am Montag aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass er wieder arbeiten ist. Kann mir jemand sagen, was ich nun machen muss (habe keine Rechtschutzversicherung)?


    Danke schon mal im Voraus.


    LG Sandy

    Einmal editiert, zuletzt von nightfall ()

  • Also ich mit meinem "laienhaften Wissen" (ich hab da ja auch nicht so viel Erfahrung mit) würde zum zuständigen Jugendamt gehen, das dort mal zur Sprache bringen und evtl. einen Unterhaltsvorschuß / Beistandschaft beantragen, damit Du bzw. Deine Kurze direkt vom Jugendamt den errechneten Unterhalt bekommst und die holen sich das dann vom Erzeuger wieder. DANN wird er zahlen MÜSSEN.


    Was er sich kauft und was er verdient, sind ja 2 Paar Schuhe. Wenn es einen "Nachweis" über seine regulären Einkünfte gibt, dann wird er die vorlegen und demensprechend zahlen müssen... verdient er das Geld nicht regulär (also z. B. nebenbei als Schwarzarbeit) kann das Amt ihm das nicht anrechnen.


    Achso Du solltest ihn SCHNELLST MÖGLICH mit den Unterhaltszahlungen in Verzug setzen (genaue Aussage, wann Du wieviel Geld auf Deinem Konto erwartest, bzw. dass das Geld nicht eingegangen ist), da Du nur ein halbes Jahr rückwirkend ab "in Verzug setzen" den Unterhalt ersatzweise vom Jugendamt bzw. von der Unterhaltsvorschußkasse erhalten kannst.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • Hallo Sandy,
    entweder gehe zum Amt oder aber zu einem Rechtsanwalt der alles auch durchsetzen kann , Du bekommst in dem Falle auch Prozeßkostenbeihilfe.
    Und das würde ich am besten noch heute machen damit Du so schnell wie möglich zu dem Unterhalt für die kleine kommst.
    Steht Ihr ja nun mal zu ob es dem Vater paßt oder nicht.


    Gruß Marion :wink

  • Ach ja genau, Prozesskostenbeihilfe bekommst Du garantiert! Gibts bei Euch nicht so eine Art "Öffentliche Rechtsauskunft"?


    In Hamburg gibts sowas. Meine Freundin (damals allein mit ihrem Sohn) war damals auch dort.


    Grad bei Kindesunterhalt denke ich, braucht man keine Rechtsschutzversicherung! Da liegt der Fall ja klar auf der Hand.

  • Hallo , ja sunny ging mir damals auch so als ich den Unterhalt übers Familiengericht festsetzen ließ habe ich Protzeßkostenbeihilfe bekommen, nur EX nicht arbeitet ja im Öffentlichen Dienst ........


    Ging bei der Scheidung auch genauso .
    Würde das immer über einen Rechtsanwalt machen zumal soweit ich weiß der Ex alle Zwei jahre eh zur Auskunft verflichtet ist.


    Sandy hast Du die zuverlässige Quelle evtl. sogar als Zeugen ???
    Ging mir damals so Ex hatte noch einen nebenjob als Taxifahrer tja sein Pech das ich die Chefin sehr gut kannte............. :daumen


    Gruß Marion :wink

  • @ marion


    Die "zuverlässige Quelle" hat er selber angerufen und hat halt ganz stolz erzählt, dass es am Montag sein erster Arbeitstag war. Aber kann ich mich nicht auch ans Arbeitsamt wenden, denn da muss er sich ja auch wieder abmelden? Zumal diese Stelle übers Arbeitsamt vermittelt wurde, wie er mir selber erzählt hat. Ansonsten muss ich bis Samstag zu seinem Telefontermin warten und ihn mal fragen, was es neues gibt. Vielleicht erzählt er es mir auch von allein. Mal schauen.