Hallo alle Zusammen,
ich bräuchte dringend mal Unterstützung oder einen Rat. Ich hatte am Donnerstag einen Gerichtstermin weil der KV den Umgang eingeklagt hat. Ich hatte mit meiner Anwältin beschlossen, dass er dieses erst einmal nicht bekommt bzw. wenn überhaupt nur begleitend.
Der KV ist schwer drogenabhängig und seine neue Lebensgefährtin auch.Sie rauchen in geschlossen Räumen in der Gegenwart des Kindes. Des weiteren ist er vor dem Kind ausgerastet und hat die Badtür und den Spiegel zerschlagen. Wir hatten einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt zu dem er nicht erschienen ist mit der Aussage das er dies nicht einsehen würde und auch nicht wüßte was er dort soll.
Mein Kleiner hat seinen Vater nun über drei Monate nicht gesehen und seine ganze Motorik und seine Körperwahrnehmung haben sich super verbessert. Er hat viel weniger Wutausbrüche, reißt sich die Haare nicht mehr aus und viel weicher geworden.
Nun war am Donnerstag bei dem Termin weder das Jugendamt anwesend, noch lag ein Gutachten vor (wie auch wenn der Vater nicht erschienen ist) und der Richter hat innerhalb 10 Minuten in einem Vergleich entschieden das der KV den Kleinen gleich am nächsten Tag für 8 Stunden alleine und unbeaufsichtigt bekommen soll?????????????
Ich habe das im diesem Moment nicht verstanden, war wie gelähmt und habe nur genickt. Meine Anwältin hat dann dem Vergleich zugestimmt obwohl wir im Vorfeld klipp und klar besprochen hatten das er es nicht bekommen soll, wenn dann nur mit Auflagen und begleitend. Sie hätte auf die Seite nehmen müssen und es mir erklären bzw. gleich Einspruch erheben.... Es lag weder das Gutachen vom JuAmt vor, noch hat er sich ein Drogescreening besorgt um die Schwere der Abhängigkeit festzustellen noch war jemand da, der sich angesehn hat wie der Kleine auf seine Vater reagiert...
Ich konnte dies vermeiden, aber für die Zukunft sieht es nicht so doll aus. Meine Anwältin zieht eher den Kopf ein als das sie nach vorne geht und da ich im Moment Harz IV bekomme, bzw Prozesskostenbeihilfe sagte man mir ich hätte keine Möglichkeit den Anwalt zu wechsel.
Ich habe solche Angst, das er ihn alleine bekommt. Wenn ich ihm vertrauen könnte und wüsste wenn er merkt dem Kleine geht es nicht gut dann bringt er ihn wieder und ihm geht das Wohl des Kindes vor... wäre ich die letzte die dies nicht versuchen würde zu unterstüzten.
Aber ich kann mit Ihm gar nicht reden, es mischt sich auch dauernd seine neue Lebensgefährtin ein und droht mir.
Der Vergleich wurde unwideruflich festgelegt. Trotz alle dem haben wir versucht ihn zu widerufen. Der Richter meinte dann nur er würde es sich noch einmal durchelsen aber es würde nichts an seiner Meinung ändern. Er würde in diesem Falle dann am Montag einen Beschluß daraus machen...
ICH BRAUCHE DRINGEN TIPPS WIE ICH ES VERMEIDEN KANN????
Im Internet habe ich gelesen das in schweren Fällen das Umgangsrecht verweigert werden kann: Drogenmissbrauch, Mißbrauch und Alkoholmissbrauch.
Warum bekommt er dann den Kleine ohne Auflagen... man hätte doch begleitenden Umgang einräumen können das jemand erst einmal beobachtet wie die beiden miteinander klar kommen und das im zweifelsfalle jemand da gewesen wäre der sich vor den Kleinen hätte stellen können wenn dieser signalisiert das es ihm zu viel wird?
WO BLEIBT DA DAS WOHL DES KINDES??????????????????????? :idee
Kann mir jemand helfen?????
DANKESCHÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖN