Trainingsmaßnahme aber kein Betreuung

  • Hallo zusammen,


    heute habe ich in der Post von der ARGE ein Schreiben, das ich an einer Trainingsmaßnahme inkl. 4 Wochen Praktikum für Frauen im Bereich Elektro/Metall von 22.09.2008 - 12.12.2008 teilnehmen soll. Montag bis Freitag von 8-16 Uhr.


    Alles schön und gut, aber ich habe ein Problem mit der Betreuung meiner Kinder. Mein Kleiner (4) kann nur in der Zeit von 8-12 Uhr und von 13.30 Uhr - 16 Uhr (Freitags nur am Vormittag) in Kindergarten gehen. Mein großer Sohn (6) ist frisch eingeschult in einer Förderklasse, wird täglich um 8 Uhr vom Bus abgeholt und hat 3 Mal die Woche Schule bis um 12.15 Uhr (ist dann ca 12.30 Uhr zuhause) bzw 2 Mal die Woche bis um 11.10 Uhr Schule(ist dann bis ca 11.30 Uhr zuhause) Dazu kommt das mein Kleiner Dienstag morgen zur Logopädie muß (wegen einer Sprachentwicklungsverzögerung), mein Großer Mittwoch Nachmittag. Im Oktober sind dann auch noch eine Woche Ferien.


    Sie stehen schon auf sämtlichen Wartelisten für einen Ganztagesplatz bzw Hortplatz, aber momentan habe ich da keine Chance sie wo unterzubringen. Im Tagesmutterverein wurde mir gesagt das es hier in unserem Ort keine Tagesmutter gibt die Plätze frei hat, von außerhalb würde das niemand machen bzw auch nicht die Termine bei der Logopädie wahrnehmen. Aus dem Tagesmutterverein muß ich aber jemanden nehmen, da mir sonst die zusätzlichen kosten nicht vom Jugendamt übernommen werden.


    Tja und was mach ich nun? Meine Alte Sachbearbeiterin ist nicht mehr bei der ARGE (schon seit Juli), bei der Neuen hab ich am Mittwoch einen Termin und das mit der Trainingsmaßnahme kam wieder von einem ganz anderen Bearbeiter mit dem ich aber noch nie zuvor gesprochen hab und weder mich und meine Sitiation kennt.


    Selbst wenn ich eine Lösung irgendwie finden würde für Nachmittags habe ich trotz allem das Problem für morgens. Um dort um 8 Uhr pünktlich zu sein, müßte ich mit dem Bus um 7.10 Uhr los fahren.


    Wie löse ich also am besten mein Problem? Auf Familie bzw Freunde kann ich nicht zurück greifen. Zum KV besteht seit einem Jahr kein Kontakt mehr zu den Kindern, zudem hat er noch ein Annäherungsverbot im Sinne des Gewaltschutzgesetzes gegenüber mir. Abgesehen davon soll auch noch ab Oktober die psychologische Therapie für meinen großen Sohn los gehen, wo ich schon sehr lange auf einen Termin gewartet habe.


    Und warum kommen solche Briefe immer am WE ?


    Ratlose Grüße
    Zwiebel

  • Hallo!


    Aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, dass jedes Bundesland und sogar jeder Landkreis da etwas anders agiert. Bei uns ist es so, dass Mütter solche Maßnahmen nicht mitmachen müssen, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist. Sie bekommen dann Fürsprache, bzw. eine kurze schriftl. Bestätigung vom Jugendamt oder von uns (ich gehöre in ein Team sozialpädagigischer Familienhilfen) und dann müüssen sie keine finaziellen Kürzungen befürchten.


    An deiner Stelle würde ich also sehr offen der Sachbearbeiterin die Situation schildern und vielleicht auch das Jugendamt um Hilfe bitten. Vielleicht kennst du da ja schon jemand, dann ist es sowieso einfach.
    Kinderbetreuung kommt immer zuerst!


    Keine Sorge - solange du dich kooperativ zeigst und vorgeschlagene Möglichkeiten zumindest überlegst und nicht gleich ablehnst, passiert dir nichts Unangenehmes. Wenn es gar nicht geht, geht es halt nicht.
    Wobei du natürlich damit rechnen musst, dass du dann als Nächstes in einen ungeliebten Job oder eine 1-Euro-Maßnahme gesteckt werden könntest, vormittags während der Schulzeiten...oder so was in der Art... Ist hier so.


    Grüße aus Bayern!
    Emma

  • :frag was ist nicht verstehe ist, wie man sich bei der Arge als arbeitssuchend melden kann, und dann die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet ist...


    wie wäre das denn, wenn die Arge einen Job für Dich hätte? was würdest Du dann machen?


    *etwas verständnislos bin*


    Ich dachte immer, man wäre nur dann bei der Arge, wenn man eigentlich "arbeitslos" ist und Arbeit sucht....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich bin bei der ARGE automatisch als arbeitssuchend gemeldet weil ich ALG II also HARTZ IV bekomme und meine Kinder über 3 Jahre alt sind... Kann ja leider nichts dafür das dies so die Bestimmungen sind !


  • Da biste falsch gewickelt Luchsie! ;) Jetzt kommt der Aufklär-Bär! :D


    Mir sagte man bei der ARGE damals mal folgendes: bis das Kind 3 Jahre ist läßt man mich in Ruhe, quasi weil 3 Jahre Erziehungszeit, ist der Kleine älter wird man mich ohne weiteres in eine Trainingsmaßnahme stecken können wobei es meine Sache wäre die Betreuung zu regeln!
    Bei der ARGE ist immer der, der theoretisch arbeitsfähig ist für mindestens 3 Stunden und sonstige Leistungen nicht bekommt!

  • Danke :)


    Hab echt keine Ahnung von der Arge.... dachte immer, da wär man nur dann, wenn man arbeiten kann und will.....


    *puhhhh schwierig*
    - richtig verstanden hab ich´s immer noch nicht :frag


    Also ist "arbeitslos" nicht das gleiche, wie keine Arbeit finden... demnach ist also auch der "arbeitslos", der gar nicht arbeiten kann, oder will? (sorry für´s abgleiten vom Thema)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()


  • Der Link ist übrigens ganz aufklärend! :daumen
    Luchsie, wovon soll denn eine alleinerziehende Mutter leben mit Säugling? :frag Wenn nicht vom Hartz4?


    Zurück zum Thema! ;)


    Ich würde wirklich die Problematik ansprechen! Notfalls hingehen ohne Termin!
    Ich weiß das die Arge die Betreuunngskosten während einer Maßnahme zahlt!
    Vielleicht so auch einen Babysitter für die Zeit? Vielleicht hast du nun Vorrang bei einer Vollzeit-Betreuung der Kids!?

  • Hallo Zwiebel,


    geh hin und erklär ihnen Deine Situation!


    Ich war leider auch mal arbeitslos und dementsprechend arbeitslos gemeldet. Da ich mich aber nur für eine Teilzeitstelle arbeitslos gemeldet hatte (meine Lütte war damals 2 1/2) sollte ich auch nur an einer Halbtags-Trainingsmaßnahme teilnehmen. Ich hatte allerdings Glück: die Maßnahme sollte am 1.9. beginnen und zum 1.9. hatte ich dann einen neuen Job.


    Wünsch Dir viel Glück!


    Nele

  • Hallo,


    da ich mit Hartz4-Empfängern zu tun habe und auch schon solche Trainingsmaßnahmen geleitet habe, kann ich aus meiner Erfahrung nur sagen, dass die ARGE im Normalfall eine Betreuung deiner Kinder sicher stellen muss. Solltest du also eine Betreuungsperson haben, so müsste das Amt die Kosten dafür übernehmen, wenn du diese Maßnahme besuchen musst.
    Erkundige dich genau! Ich würde dort aber schon mitteilen, dass du ja gerne diese Maßnahme mitmachen würdest, aber nicht weißt, wie es organisiert werden kann... blabla :) ... viel Erfolg!


    liebgruß
    Tanja

  • Zitat

    Original von cath


    Ich weiß das die Arge die Betreuunngskosten während einer Maßnahme zahlt!
    Vielleicht so auch einen Babysitter für die Zeit? Vielleicht hast du nun Vorrang bei einer Vollzeit-Betreuung der Kids!?


    Hallo Cath,


    hier ist zu unterscheiden:


    Ist man Arbeitslos (anwartschaften erfüllt, erhält ALG I ), dann werden vom Arbeitsamt (folgend AA) Kosten wie Betreuung etc übernommen!!!


    Bezieht man nur ALG 2, hat keinen Anspruch auf ALGI...dann wird man bezüglich von Betreuungskosten aufs Jugendamt verwiesen(Tagesmutterübernahme), bzw. darauf: Das man als alleinerziehende ja einen Mehrbedarf für alleinerziehende hat, der sowas abdeckt.


    Es ist also ein ganz enormer Unterschied ob man ALG I oder ALG II erhält.


    Das wäre erstmal zu hier genau zu erläutern von Dir, bevor man weiter etwas sagen/schreiben kann.




    @gecko


    Sorry,


    aber die ARGE muß keine Betreuung sicherstellen. Um die Betreuung seiner Kinder muß man sich schon selber kümmern. Und im Umkehrschluss auch gut so, weil wer würde schon wollen, das die SB´s sich um die Betreuung kümmern? Ne sorry, das soll mal jeder selbst für sich als Mutter/Vater übernehmen, oder?

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()

  • Iceshine:


    natürlich sucht man sich, wegen mir auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, selbst eine Betreuungsmöglichkeit für seine Kinder. Die Kosten muss aber die ARGE tragen, wenn sie darauf besteht, dass eine Mutter mit Kindern an so einer Trainingsmaßnahme teilnimmt. Ansonsten kann die Mutter zu Hause bleiben!
    Sorry, wenn ich falsch liegen sollte... ich kann nur meine eigenen Erfahrungen mitteilen. Vielleicht isses ja auch von Bundesland zu Bundesland und von SB zu SB verschieden. :)

  • Bei uns gibt es auch Trainingsmaßnahmen in Teilzeit,extra für Alleinerzeihende.Da sollen die Zeiten besser abgepaßt sein.
    Und auf jeden Fall nur bis Mittags,dafür dann aber anstatt zwei Wochen vier Wochen(als Beispiel).Diese versuchen das dann wohl auch so zu legen das keine Ferien in der Zeit sind.


  • Ich mache gerade eine Maßnahme und die Arge bezahlt die Betreuung in der Zeit! Ich erhalte Hartz4, da ich keinen Anspruch aufs Alg 1 habe!! :tuschel

  • Hallo,


    habe heute morgen direkt mit dem JA telefoniert. Die sagten mir das alles was über 130€ pro Kind an Betreuung kostet wenn man ALG II hat, die Kosten von denen übernommen wird.


    Danach habe ich mit dem Tagesmutterverein telefoniert. Momentan habe sie niemand frei, zumal das ganze auch recht kurzfristig ist und es auch eine Eingewöhnungszeit bedarf.


    Ich hab mir die Buszeiten notiert wann ich frühstens los fahren kann wenn die Kinder untergebracht sind und wann ich wieder fahren müßte um rechtzeitig zuhause zu sein und hab dann mit den ganzen Infos bei der Sachbearbeiterin für die Maßnahme angerufen. Hab ihr meine Probleme wegen der Betreuung geschildert und sie meinte das in dem Fall ja auch nicht Teilzeit gehen wird und sie mich erstmal raus nimmt aus der Maßnahme so würde es keinen Wert haben und es währe den Kindern in dem Alter auch nicht zumutbar alleine zu bleiben.


    Zudem ginge sie davon aus das meine Arbeitsvermittlerin mit mir darüber gesprochen hätte und sie mich auch deswegen auf die Liste hat setzten lassen. Ich verneinte und meinte das das erste Gespräch mit ihr erst am Mittwoch stattfindet, dort solle ich alles weitere dann mit ihr klären für die Zukunft

  • Hallo Zwiebel!


    Ja, so kenne ich das Verfahren eigentlich aus der Praxis.


    Und am Mittwoch kannst du der Sachbearbeiterin möglichst exakt alle Zeiten sagen, wann deine Kinder versorgt sind und du aus dem Haus kannst. Gut wäre, wenn du bis dahin auch einen endgültigen Stundenplan von deinem Großen mitbringst (Schulstart in BW letzte Woche?)...Dann kann sie sich drauf einstellen und vernünftig planen. In der Regel kann man ja mit den Mitarbeitern der ARGE ganz gut reden...(Hier jedenfalls und Ausnahmen gibt's sicher immer)


    Emma


    Und noch ein Nachtrag: Was heißt, Kosten von über 130 € im Monat zahlt das JA? ... Sind damit nur die zusätzl. Kosten zum Kiga während der Maßnahme gemeint? Oder insgesamt?
    Was ist sonst mit dem Kiga? Ich denke doch mal, den zahlt das JA sowieso, oder?


  • Darf ich es erklären?


    Auch ich bin Arbeitssuchend gemeldet, habe aber keine Chance auf Betreuung ... schon aus kostengründen. Arbeitssuchend ist ja nicht gleich Fulltimejob. Ich z.B. habe angegeben, dass ich einen Teilzeitjob suche in der zeit von 8 - 12 uhr. zudem habe ich angegeben, dass die betreuung nicht gewährleistet ist (kann man beim antrag mit angeben).
    damit suchen die einen entsprechenden job für mich. gibts keinen - pech für sie.


    also mit dem sachbearbeiter reden, kooperativ zeigen. mehr kann die arge nicht von dir verlangen. verweise auch auf den antrag, wo man sogar die gewünschten arbeitszeiten angeben kann (mit der begründung : AE). Als AE hast du sogar Chance auf den erhöhten Arbeitslosngeld-Satz. Keine Panik. Als AE können die dich zu keiner maßnahme zwingen, solange du keine betreuung für die kinder hast. notfalls müssen sie dir den ganztagskiga zahlen (läuft dann über landratsamt).

  • Das ist zum Glück nicht ganz richtig. Als AE hat man (laut meiner Information und aktuellen Situation (hatte erst gestern wieder einen Termin) einen "Sonderstatus" und selbst wenn ein Ganztagesplatz frei ist, kann man nicht gezwungen werden, diesen anzunehmen. Dahingehend änder sich zum 1. Januar 2009 auch das Gesetz für AE, so dass insgesamt weniger Arbeitsstunden für AE erforderlich sein werden, d.h. AE müssen weniger Arbeitsleistung erbringen wie "Normalos". Teilzeit ist für AE also durchaus in Ordnung und auch ALG II - Empfänger, die AE sind, werden nicht mehr vor die Forderung gestellt, einen Vollzeitjob annehmen zu müssen. Eine positive Entwicklung für uns AE.

  • Zitat

    Original von husky0976
    ... AE müssen weniger Arbeitsleistung erbringen wie "Normalos". Teilzeit ist für AE also durchaus in Ordnung und auch ALG II - Empfänger, die AE sind, werden nicht mehr vor die Forderung gestellt, einen Vollzeitjob annehmen zu müssen.....


    Ich finde eher, dass das eine schockierende Entwicklung ist.....


    :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)