Die Wohnsituation ist auch relevant.
Ist der Jugendliche ausgezogen, erhält das Kindergeld der Jugendliche
wohnt er noch bei einem Elternteil, erhalten es die Eltern, leiten ggf. es weiter
BAFÖG
-
-
Wie ist es eigentlich, wenn Kind nach dem Abi erst eine Ausbildung macht, und dann studieren will.
Bekommt Kind dann noch Unterhalt oder Bafög fürs Studium, oder fällt das dann weg, weil Kind schon eine Ausbildung hat.
LG Jona
-
Es ist sogar noch komplizierter. Bis 18 sind die Eltern rechtlich der Empfänger des KiGeldes. Ab 18 das Kind. Wer jedoch das Kigeld bezieht, kann vom Empfänger festgelegt werden. Neben der Relevanz, wann das Geld beim Kind ankommt bzw. wie Eltern und Kind ihr finanzielles Verhältnis geklärt haben, ist das je nach Familienkonstellation auch für die "Zaehlkinder"-Frage wichtig. Bei Patchworkfamilien können da je nach Bezieher ein paar Euronen mehr rauskommen.
-
Allerdings bleibt immer ein Elternteil in der Pflicht Veränderungen der Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Besonders "gute" Regelung, wenn das Kind einen Abzweigungsantrag stellt und den Kontakt mit dem Bezugsberechtigten ET verweigert
-
Zitat von »Trauerkloß«
Aber es wird vom Unterhalt des UET abgezogen, richtig?Meinst du jetzt das KG? Das wird doch sowieso abgezogen.
Bei Bafögbezug ist die Berechnung von Unterhalt nochmal anders. Frag die Spezies hier. Aber je nachdem, ob Kind ü 18, und Unterhalt tituliert ist, ob es sich um Schülerbafög oder nicht handelt kann sih da was ändern.
Nein, ich meine z.B. Schülerbafög. Möchte ich für Sohni jetzt beantragen. Haben dem KV seinen Teil der Formulare in die Hand gedrückt. Postwendend kam Post von KV's Anwältin, dass ich das Ergebnis mitzuteilen habe, damit KV's Unterhalt an den Sohn gemindert werden kann...
-
Und wie alt ist der Sohn, und was für eine Ausbildung ist es? Ist der KU tituliert?
-
Anerkannte Fachschule, kein titulierter, sondern nur durch die Anwälte berechneter Unterhalt, Sohn ist unter 18
-
Wie ist es eigentlich, wenn Kind nach dem Abi erst eine Ausbildung macht, und dann studieren will.
Bekommt Kind dann noch Unterhalt oder Bafög fürs Studium, oder fällt das dann weg, weil Kind schon eine Ausbildung hat.
LG Jona
Hier greift ggfls. das elternunabhaengige BAföG. Unterhalt der Eltern kann nicht mehr erzwungen werden. -
Und er wohnt weiterhin zu hause?
-
Es ist auch sehr unterhaltsam, wenn der bezugsberechtigte ET dem Kind, welches das Kindergeld abgezweigt hat, wichtige Briefe vorenthält, zbsp: Einen Einstellungsbescheid, der ungerechtfertigt war.....
-
Allerdings bleibt immer ein Elternteil in der Pflicht Veränderungen der Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Besonders "gute" Regelung, wenn das Kind einen Abzweigungsantrag stellt und den Kontakt mit dem Bezugsberechtigten ET verweigert
Veraenderungen mitzuteilen hätte hier zwingend das Kind, so es jenseits der 18 ist. -
Ja, alles wie gehabt, ausser halt der weite Weg zur Schule
Da ich aber aus Bildung und Teilhabe neuerdings raus bin, fressen mich grad Anschaffungen wie Bücher, Fahrkarte und Oberstufentaschenrechner und die Klassenfahrt auf -
Kind hat auch höhere Ausgaben, dadurch, dass er bis zu 11 Stunden ausser Haus unterwegs ist. Daher die Idee mit dem BafögAntrag... -
So, das Bild wird klarer, aber da ich keine Ahnung von den Zahlen habe, warten wir auf die Spezies!
-
Veraenderungen mitzuteilen hätte hier zwingend das Kind, so es jenseits der 18 ist.Hast du da eine Verwaltungsvorschrift oder ähnliches?
"Unsere" Familienkasse ist nämlich der Meinung, dass mein Mann sämtliche Belege beizubringen hat, egal wie... wenn die Tochter den Kontakt verweigert wäre das sein Problem, wenn er nicht rechtzeitig Änderungen mitteilt.
Blöd, wenn das KG für weitere 3 Kinder dranhängt. Wir hängen da zwischen Baum und Borke. Die KM weigert sich das KG für die Tochter zu beantragen.
Mein Mann ist Bezugsberechtigt für seine Tochter und meine Kinder. Ich kann das KG für meine Kinder nicht wieder zu mir "holen", weil in jedem haushalt nur einer KG-berechtigt sein kann. Seine längst volljährige Tochter kann das KG aber auch nicht ohne einen Elternteil beantragen, eben nur den Abzweigugnsantrag... obwohl beide ET keinerlei Unterhalt zahlen müsseb (bzw. auf Seiten der KM können/wollen).
Die letzten 3 Jahren waren wir immer einmal im Sommer in Wiesbaden, weil sich das Problem mit Abzweigung, Zählkinder, leibliche, Stiefkinder, ähnlicher Vor- und Zunahme von mir und der Ex (plötzlich war ihre jüngere Tochter plötzlich meine und ich sollte erklären, warum sie nicht bei mir lebt... warum allerdings irgendein Volldepp die richtige Ansprechpartnerin per TippEx plötzlich in meinen Namen und Adresse geändert hatte konnte sich niemand erklären. Denn erst darauf stimmten plötzlich die Adressen nicht mehr) telefonisch nicht regeln lässt.
Da wäre mir zumindest so eine Verwaltungsvorschrift mal hilfreich. Denn im Dezember muss die Große ein neues Gutachten zu ihrer Ausbildungsfähigkeit einreichen, nächstes jahr wird die andren Tochter volljährig (und ob mein Mann einen Ausbildungsvertrag bekommt, um ihn einzureichen se imal dahingestellt). Soe sind mit Sicherheit die nächsten 2 Einstellungen vorprogrammiert
-
Das für euch zuständige Hess. Finanzgericht in Kassel hat das ausgeurteilt m.W. Ich hab das irgendwo in einem Urteil Volleybap gegen FamKasse drin stehen. Dem selben Urteil, in dem drin steht, dass die Famkasse in ihren Entscheidungen desastroes von geltendem Recht abweicht. Ist aber schon ein paar Jahre her. Die haben sich bestimmt an die Nase gefasst und jetzt ist alles gut ...(Ich habe seit 18 Jahren nicht einen Kigeldbescheid bekommen, der fehlerfrei war ... Ist bei fünf Kids im Patchwork ja auch zu viel verlangt. Wiesbaden hat aber eigentlich einen guten Ruf. In Mittelhessen ist es da unlustiger ...) Aber wenn man am falschen Sachbearbeiter hängt, ist alles kompliziert ...
-
Ja Wiebaden ist ja auch nicht das Problem... außer man wohnt in der diesjährigen Hessentasstadt .Da muss man spontan Urlaub haben oder sich nehmen um mal kurz hin zu fahren.
Ja Patchwork mit 5 Kindern (bei uns auch so) überfordert schon mal schnell. Die Damen und Herren an der Hotline sind dan dann schon mehr als überfordert.
Wenn dann die Ex auch noch in der gleichen Stadt lebt, sie und ich den gleichen Vornamen tragen und sie den alten Familiennamen und ich den Doppelnamen ist das Chaos perfektWas ist ein Kindergeldbescheid? Zum Teil bekommen wir sie gar nicht, oder nur die Tochter bekommt einen oder unserer landet bei der Ex.
Und der letzte den wir dann doch letztes Jahr mal bekommen haben weist meine damals im FSJ befindliche Tochter als unbefristet aus, alles anderen Kinder haben eine Befristung. Als ich darauf aufmerksam machte hieß es "ja, das ist natürlich falsch, aber in einigen Fällen können wir die Befristung nicht so reinschreiben, wie wir das gerne würden".Ok, und woher soll ich wissen, dass der Anspruch dann befristet ist? Das FSJ hat je auch ein angegebenes Enddatum, genauso wie der 18. Geburtstag und das Ende des Schulbesuchs
Aber ich will nicht meckern. Dieses Jahr war es wenigstens keine Computerumstellung o.ä., wie musten nicht nachsweisen, dass wir eine Aufenthaltgenehmigung haben (das EMA hat herzlich gelacht, als ich das von ihnen bestätigt haben wollte, da weder wir, noch die Kinder oder Großeltern keine deuschte Staatsbürgerschaft haben)Aber gut, dann schau ich mal, ob ich an das Urteil des Finanzgerichts irgenwo auftreiben kann
-
Wenn das Studium auf die Ausbildung aufbaut (z.B. PTA, dann Pharmaziestudium) ist dieses weiterhin zu unterstützen von den Eltern...