Zuzahlung zum Unterhalt ??

  • Hallo,


    ich habe gehört, dass der KV bei "außergewöhnlichen Umständen" wie z. B. Konfirmation oder Schullandheim-Aufenthalt des Kindes die Hälfte der entstandenen Kosten zusätzlich zum Unterhalt übernehmen muß.


    Jetzt würde mich interessieren, was da noch alles unter "außergewöhnliche Umstände" fällt ??


    Ich habe 45,- € für eine Kunststoff-Zahnfüllung für meine Tochter zahlen müssen - kann ich davon die Hälfte von meinem Ex verlangen??
    Klar, fordern kann ich viel, aber steht mir das vom Recht her auch zu?


    GLG floh

  • Eine Kunststoffzahnfüllung ist Luxus, kein medizinisches Muss. Die einfache Kassenleistung hätte es auch getan. Somit wirst du die 45,- selber tragen müssen.


    Ähnlich verhält es sich mit Klassenfahrten etc. Über das Stattfinden einer solchen Fahrt wird man meist so zeitig informiert, dass man Geld dafür ansparen kann. Außerdem übernimmt die Arge bzw. das JA auf Antrag alle zwei Jahre die Kosten.


    Sonderbedarf wäre z.B. die erste Brille, da die meist überraschend kommt. Aber auch hier kann man auf die Kassenleistung zurückgreifen.


    Am besten redet man mit dem Ex.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Wenn ich richtig informiert bin, sind Kosten für eine Brille oder Zahnarztbehandlung (hier die Spange) außergewöhnliche Belastungen, an denen sich Dein Ex zur Hälfte beteiligen muss. Aber 100-prozentig habe ich dies leider nicht mehr im Kopf und den Link finde ich gerade auch nicht.


    Die Kunststoff-Füllung musst Du selbst bezahlen - 45 Euro für eine Füllung finde ich im übrigen sehr teuer. Meine Tochter hat auch eine Kunststoff-Füllung und ich habe nur 14 Euro bezahlt :Hm Wie Kaj schon geschrieben hat, hättest Du auch eine Füllung - die von der Kasse bezahlt wird - wählen können.

    Das Leben ist wie ein Kampf - stelle Dich ihm!

  • Hallo :o),
    also soweit ich weiß, ist es so wie schon bereits gesagt, daß Klassenfahrten etc. "Voraussehbare Zahlungen" sind und die wohl
    im Unterhalt bereits inbegriffen sind.


    Jedoch kenne ich einige Väter, die dazu Geld beisteuern. Ausserdem
    kannst du bei der Schule auch nen Antrag auf Kostenzuschuss bestimmt stellen.


    Bei meiner Tochter war es sogar so, daß sie die vollen Kosten übernommen haben, so daß ich garnichts hab bezahlen müssen, dafür zahle ich einmal im Jahr den Förderverein der Schule 20-30 Eur, das ist nicht sooo viel und es kommt ja auch anderen Kindern zu Gute.


    :daumen


    Grüsse Feline

  • hallo,
    also das mit der kieferorthopädischen behandlung ist richtig! der KV kann daran beteiligt werden! bedenke aber, daß du nach erfolgreicher und abgeschlossener behandlung die eigenanteilskosten von der kasse wieder bekommst...vielleicht weiß das ja auch der KV :pfeif
    und bei der kunststoff-füllung muß er sich nicht beteiligen!


    und übrigens sind die 45 euro ok! bin vom "fach" sozusagen... :tanz



    gruß SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • bei der KST füllung kommts ja auch auf die größe an. ne einflächige füllung is wessentlich billiger wie ne 2 oder 3flächige..
    ich würde garnet auf die idee kommen bens dad da zu fragen. ich muss glaub nochma drüber nachdenken ;)


    lg raMONA


    P.S.: Beim KFO ist es so das es auf die BEhandlung ankommt-wenn sie nicht zwingend notwendig ist sondenr ne schönheistkorrektur ist s keinen Pflicht des KV.

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D

  • Ich habe für meine Kunststoff-Füllungen (dreilagig? Heißt das so?) um die 30 Euro bezahlt. Vielleicht ist das auch regional unterschiedlich? Auf jeden Fall erscheint mir 45 Euro jetzt nicht unzumutbar viel.


    Aber ich wusste gar nicht, dass die Kassen die Kunststoff-Füllungen bei Kindern nicht übernehmen. Weil wir eine Zahnschmelzerkrankung in der Familie haben, habe ich mich schon früh mit Karies auseinander setzen müssen (meine Tochter hat aber noch nix :D *total stolz bin*), und der Zahnarzt sagte, ich bräuchte im Falle einer Füllung nichts dazuzubezahlen.


    Macht er das sozusagen aus der eigenen Tasche oder hat da jede Kasse ihre eigenen Leistungen? Weißt du das zufällig, Summer?

  • huhu mazil, bin furchtbar in eile...bin zum mittagessen bei den eltern eingeladen...



    ich antworte dir heut abend, ok?!


    schönen sonntag euch allen und liebe grüsse die hungrige SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • bin wieder da...satt und vollgefuttert!!! :pfeif


    also mal nochwas zu den kunststoff-füllungen! wie ihr schon schreibt, kommt es auf die anzahl der flächen (1 bis 4) an einem zahn an, die gefüllt werden müssen. je nach dem, ist der preis gestaffelt!
    natürlich wird es auch unterschiede zwischen jeder zahnarztpraxis geben...


    die kasse übernimmt nur den anteil für eine zweckmäßige und wirtschaftliche (zitat der krankenkassen) füllung...in dem fall amalgam! das heißt, auch wenn du dir eine höherwertige füllung legen läßt, bezahlt die kasse den anteil dazu. du bezahlst den mehraufwand für die kunststoff-füllung...


    mazil und bei deiner tochter denk ich mal, sind es noch die MILCHzähne! da fallen für dich keinerlei kosten an...da gibts bestimmt ne lustige farbe als füllung (grün,rot,blau usw) und die gibts umsonst!


    bei weiteren fragen steh ich gern rede und antwort! :daumen


    wünsch euch nen tollen sonntag,ihr lieben!!! SUMMER grüßt! :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Weitere Unterstützung des Unterhaltspflichtigen kann nur verlangt werden, wenn derjenige zahlungsfähig ist. Ist er auf Selbstbehalt-Niveau, ist nichts zu holen.
    Der Rechtsanspruch ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern durch OLG-Entscheide. Dies bedeutet: Man muss im Einzelfall in das eigene Gerichtsurteil zum Unterhalt gucken bzw. in die Zahlungsvereinbarung, was dort angegeben ist. (Begründung für die Unterhaltszahlung und wofür).Es kann möglich sein, dass der Unterhaltspfichtige über den Unterhalt hinaus zu Zahlungen verpflichtet werden könnte. Pauschal ist die Frage NICHT zu beantworten. Problem ist: Im Falle eines Falles müsste es auf dem Klageweg laufen. Das tut man sich für 30 Euro, auch 300 Euro nicht an.
    Die Absprache ist hier immer der bessere Weg.



    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.



  • ok, danke für die Antwort, dann werde ich mich lieber mit zusätzlichen Forderungen zurückhalten und hoffen, dass der KV von alleine einsieht, dass manchmal ein Zuschuss ganz gut ist, denn es betrifft ja seine Kinder