zuzahlung Kieferothopäde

  • Hallo,


    ich habe eine Frage,wer kann mir weiterhelfen.


    Ich war mit meinem 10 jährigen Sohn beim Kieferorthopäden.Er braucht eine Zahnspange und eine Behandlung die von der BIG Krankenkasse nicht voll bezahlt wird.


    Der Orthopäde verlangt von mir eine Zuzahlung von 250,00 €.


    Frage:


    Muß meine Frau sich an der Zuzahlung zur hälfte beteiligen.


    Wer kann mir weiterhelfen


    Danke Andi

  • Hallo,


    bei mir musste sich mein Exmann an der Zuzahlung der Zahnklinik in der unser Sohn behandelt wurde zur Hälfte beteiligen.


    Es ist aber wichtig die getrennt lebende Ehegattenin oder Exfrau im Vorfeld vom geplanten Eingriff zu unterrichten - erfährt diese erst im nach der Behandlung davon hat man keine Ansprüche mehr auf die anteilige Erstattung der Kosten.


    Viele Grüße


    Grizzlikuh

  • Ja. Allerdings ist es doch eigentlich so, dass man 20% vorerst selber zahlen muss, sie aber zurückbekommt, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.


    Ich verlange z.B. von meinem Ex keine Sonderzahlung und staube das "ersparte" Geld irgendwann allein ab. ;)

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo andi1965,


    mein Ex-Mann muß auch hälftig die Kosten fürdie Spange meiner Tochter tragen. Ist ein Sonderbedarf. Ich habe mir damals was gegoogled und mir folgendes für meinen Ex-Mann rausgeschrieben, da er eh er zahlt immer alles schwarz auf weiß sehen möchte:


    Als Sonderbedarf wird ein außergewöhnlich hoher Bedarf an finanziellen Mitteln bewertet, welcher durch den regelmäßigen Unterhalt nicht gedeckt werden kann und die eigenen finanziellen Mittel übersteigt. Dieser kann auch nachträglich geltend gemacht werden, auch wenn er unregelmäßig entsteht. Darunter fallen u. a. eine Erstausstattung für den Nachwuchs, Geräte für ein behindertes Kind, Arztkosten, welche die Krankenkasse nicht trägt.......


    Lg. Melanie

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • @ lovrel


    Ja damals war das so, aber heute mußt Du 20% der Gesamtkosten vorstrecken beim Zahnarzt und die jeweiligen Nachbehandlungen und bekommst das Geld erst nach dem erfolgreichen Abschluß, d.h. wenn die Kids keine Spange o.ä. mehr brauchen. Dauert schon ein paar Monate bzw. Jahre. Ist ätzend, aber nicht zu ändern.


    Lg. Melanie

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  • Hallo,


    die 250,00 € sind nicht die 20% der Kosten die man von der Krankenkasse wieder zurückbekomm.


    Es ist eine zusätzliche Behandlung die die Krankenkasse nich bezahlt.Der Arzt stellt mir eine Rechnung über 250,00 €.


    Für mich als Vater von drei Kindern ist es sehr viel Geld.Ich möchte aber dass mein Kind die otimale Behamdlung hat.


    L.G. Andi

  • :wink andi1965,


    dann habe ich das falsch verstanden. Dachte Du meintest die 20%.
    Am besten du fragst mal bei deinem Anwalt nach, ob man zusätzliche Behandlungen auch als Sonderbedarf geltend machen kann. Ich kann nur aus aus meiner Erfahrung sprechen und bei mir waren jetzt noch keine zusätzlichen Behandlungen notwendig (möglicherweise kommt das noch), daher würde ich mich mal befragen.


    Lg. Melanie

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  • Zitat

    Original von andi1965
    ....Ich möchte aber dass mein Kind die otimale Behamdlung hat...


    Und genau da liegt der Knackpunkt- "Du" möchtest es (was ich absolut verstehen kann!)- wenn sie es nicht auch (freiwillig) will, wird es schwierig, das als Sonderbedarf geltend zu machen-


    Versuch doch, sie zu überzeugen (bei meinem Ex hat das noch nie geklappt... aber, vielleicht ist Deine ja zugänglicher, was die Kinder angeht!)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    diese "Sonderbehandlung" sieht der Heil und Kostenplan nicht vor und ist somit auch nicht nötig. Da möchte der Herr Doctor noch bisschen Geld mit Reinigung und Co dazuverdienen.


    Sag ihn, das Du eine Behandlung nach Kostenplan wünscht und keine Extras.
    Das reicht wirklich. Lass Dir da nichts einreden.


    Übrigens...wenn Kindchen nur bisschen Glitzer in der Spange haben möchte statt einer normalen, sind auch gleich 15€ mehr die Du aus eigener Tasche zahlst. Glitzer ist nämlich auch nicht im Kostenplan enthalten. ;-)


    LG
    Maze

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Ich habe heute gelesen, dass alle Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern von der Kasse übernommen werden.


    Tauchen Extrakosten auf, sollte man bei der Kasse nachfragen.


    Ich denke auch, der Orthopäde will einfach noch ein bisschen Geld verdienen.


    Was soll denn da noch gemacht werden?

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