zum gemeinsamen Sorgerecht

  • Hallo.


    Und gleich wieder mal ein paar vlt. blöde Fragen von mir - ist leider alles Neuland für mich.


    Wir haben ja für unseren Sohn das gemeinsame Sorgerecht, waren nicht verheiratet und kind lebt momentan bei der KM bis entschieden wurde, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt.


    Was muß mir die KM mitteilen ???

    Kann sie das Kind ohne mein Einverständnis in einer anderen Stadt anmelden nach umzug ???


    Kann sie ihn im Kiga ohne meine Unterschrift anmelden ???


    Muß sie mich von Kiga-Festen in Kenntnis setzen ???
    (Sohn erzählte mir, dass ein Fest war, wo ihm eingetrichtert wurde, dass er Papa nichts sagen darf, dass da nur Mama und Oma hingehen dürfen !!!)


    Kann die KM Urlaub im Ausland machen ohne mein Einverständnis dafür eingeholt zu haben ???




    IRgendwie werd ich nämlich von der KM über nichts informiert und würde gern mal wissen wollen, was ist Pflicht, von was muß sie mich unbedingt unterrichten und was ist ihr überlassen.



    Ich danke euch schon mal für eure antworten.

  • Daß sie Dich über das Fest im KiGa nicht informierte und den Sohn auch noch dazu anhält, nichts zu sagen ist nicht in Ordnung.


    Sie muß Dich, meines Wissens nach, nur bei "wichtigen" Dingen in Kenntnis setzen und Dein Einverständnis einholen.


    Dies sind z.B. Schulwechsel, Operationen, Kommunion/Konfirmation


    Genaueres kann und wird Dir aber auch das Jugendamt mitteilen.


    Umziehen kann sie ohne Dein Einverständnis, wenn sie das alleinige ABR hat. Ansonsten benötigt sie auch Dein Einverständnis. Jedoch kannst Du nicht aus Willkür einfach alles blockieren (sofern Du das im Sinn hast)


    Wenn sie z.B. wegen einem Job, den sie in ihrem jetzigen Ort nicht bekäme, umziehen müßte, dann, glaube ich, kannst Du dagegen nicht viel machen.


    Urlaube im Ausland benötigen nicht zwingend Dein Einverständnis.


    Informieren jedoch sollte sie Dich schon, denn geschieht etwas mit ihr oder dem Kind, ist es für Dich sehr schwer, herauszufinden, wo sie sind.

  • generell gilt, das, was für die Entwicklung des Kindes erheblich ist, muss gemeinsam entschieden werden.


    In den alltäglichen Angelegenheiten kann der erziehende Elternteil allein entscheiden (hierzu gehören auch Elternabende etc.)


    Bei der Wahl der KiGA hast du also ein Mitbestimmungsrecht, da dies eine für die Entwicklung des Kindes erhebliche Angelegenheit ist.


    Die Zustimmung kann man sich aber vom Gericht erstezen lassen, wenn die Weigerung dem Wohl des Kindes abträglich ist.

    Lächele den Tag an und er lächelt zurück :sonne