Hallo @All,
ich habe da mal eine Frage und hoffe,das mir jemand Auskunft geben kann.
Wenn mein Freund zu mir zieht und dann natürlich auch hier gemeldet ist,verliere ich dann die Steuklasse2? :frag
Vielen Dank schon im Vorraus.
Lieben Gruß Petra
Hallo @All,
ich habe da mal eine Frage und hoffe,das mir jemand Auskunft geben kann.
Wenn mein Freund zu mir zieht und dann natürlich auch hier gemeldet ist,verliere ich dann die Steuklasse2? :frag
Vielen Dank schon im Vorraus.
Lieben Gruß Petra
Ja
Von mir auch ein Ja
Auf meinem Antrag auf Steuerklasse II steht drauf, dass man die II erhält, wenn man versichert, keine Haushaltsgemeinschaft zu sein, also keine gemeinsame Wirtschaftsführung besteht. Wenn ihr die Kosten komplett trennt, ist diese Voraussetzung doch eigentlich gegeben.
Die andere Person (also der Mitbewohner) muss das schriftlich versichern und begründen, warum man keine gemeinsame Wirtschaftsführung hat.
Wenn ihr eure Kosten WG-mäßig aufteilt, müsstest du demnach doch Anrecht auf die II haben :frag
Hallo,
mir wurde bei Beantragung der LSK 2 erklärt das die nur solange bestand hat, solange ich nicht mit einer über 18 jährigen Person im Haushalt leben würde.
Sobald eine Ü18-Person bei mir gemeldet ist habe ich keinen Anspruch mehr auf LSK2, also auch wenn eines meiner Kinder 18 wird, oder Wg, oder ähnliches.
Gruß hep
Von mir gibts auch ein JA.Nur du und dein minderjähriges Kind(oder Kinder) dürfen in deinem Haushalt leben.
Grüsse HOPPALA :wink
Hi,
von wikipedia:
ZitatAlles anzeigen
Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende muss nachgewiesen werden.
Es gelten die folgenden vereinfacht dargestellten Voraussetzungen:
* kein Ehegattensplitting
* mindestens ein im Haushalt gemeldetes minderjähriges Kind mit Anspruch auf Kindergeld
* keine weitere erwachsene Person im Haushalt gemeldet, mit Ausnahme von
o erwachsenen Kindern mit Anspruch auf Kindergeld
o erwachsenen Kindern im Wehr- oder Zivildienst
Verwitwete mit mindestens einem Kind fallen in diese Steuerklasse ab dem Monat, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt.
Gruß
babbedeckel
ich habe da auch mal eine frage, wenn ich mich hier einfach mal ranhängen darf.
mein ex und ich haben uns ja in diesem jahr nach 12 jahren ehe getrennt.
dann bekomme ich also jetzt die steuerklasse 2, wenn ich wieder arbeit gefunden habe und er die klasse 1 (ist das richtig)
mit wieviel euro abzug muß denn dann mein ex im vergleich zu seinem jetzigen gehalt rechnen? bzw. ich dann mit weniger unterhalt für meine Kinder und mich?
Hi bubbles,
EX bekommt die 1, bei mir waren das ca. 500 € weniger, dementsprechend ist der Unterhalt auch weniger.
Im www gibt´s genügend Brutto-Nettorechner, da kannst du paar Zahlen durchprobieren.
Ach ja, die Lstkl 1 + 2 macht bei mir 50 € aus :anbet:wand
...und ja du bekommst die 2...
Gruß
babbedeckel
danke für deine erklärung babbedeckel :wink
ZitatOriginal von Bubbles
danke für deine erklärung babbedeckel :wink
Bütteschööön
Ich würde es trotzdem probieren. Ich habe heute extra eine Bekannte drauf angesprochen, die hat die II behalten, als sie in eine WG gezogen ist. Da wohnen außer ihr noch drei Erwachsene (und sie mit ihrer Tochter). Die anderen Bewohner haben bestätigt, dass die Alltagskosten aufgeteilt werden und gut war´s.
Ich habe gerade mal gegoogelt, auf der Homepage ihrer Heimatstadt:
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=703665&_ffmpar[_id_inhalt]=58422
Ich zitiere:
ZitatIst eine andere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung gemeldet, wird vermutet, dass der Steuerpflichtige mit dieser Person gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar.
und weiter:
ZitatDer Steuerpflichtige kann die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft bei Meldung der anderen volljährigen Person in seiner Wohnung widerlegen, wenn er glaubhaft darlegt, dass eine Haushaltsgemeinschaft mit der anderen Person nicht vorliegt.
[...]
Eine Haushaltsgemeinschaft liegt vor, wenn der Steuerpflichtige und die andere Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaften („Wirtschaften aus einem Topf“).
ZitatOriginal von Bubbles
ich habe da auch mal eine frage, wenn ich mich hier einfach mal ranhängen darf.
mein ex und ich haben uns ja in diesem jahr nach 12 jahren ehe getrennt.
dann bekomme ich also jetzt die steuerklasse 2, wenn ich wieder arbeit gefunden habe und er die klasse 1 (ist das richtig)
mit wieviel euro abzug muß denn dann mein ex im vergleich zu seinem jetzigen gehalt rechnen? bzw. ich dann mit weniger unterhalt für meine Kinder und mich?
Für dieses Jahr wird das aber nicht mehr geändert - höchstens auf 4/4, wenn Ihr das beantragt. Die Aufteilung 1/2 gilt erst ab dem nächsten Kalenderjahr, was auf die Trennung folgt.
So sagt es zumindest meine Anwältin.
Dein Ex bekommt übrigens im nächsten Jahr automatisch die 1, egal ob Du einen Job hast oder nicht.
danke katjoka, ich will die steuerklasse ja garnicht ändern. und wenn das dann im nächsten jahr automatisch geht ist es ja prima.
ich wollte nur wissen mit wieviel weniger mein ex dann auskommen muß. bzw die Kinder und ich. das hat mir dann auch babbedeckel gesagt.
trotzdem, vielen dank für deine mühe :blume
Mein Bruder wohnt mit seiner Freundin jetzt schon 2 Jahre mit in meinem Haus....da wird wohl auch keiner fragen kommen wenn mein Freund hier einzieht.... :lgh
ZitatOriginal von bibi_73
Mein Bruder wohnt mit seiner Freundin jetzt schon 2 Jahre mit in meinem Haus....da wird wohl auch keiner fragen kommen wenn mein Freund hier einzieht.... :lgh
Ein Haus kann durchaus getrennte Wohnungen haben
ZitatOriginal von bibi_73
Mein Bruder wohnt mit seiner Freundin jetzt schon 2 Jahre mit in meinem Haus....da wird wohl auch keiner fragen kommen wenn mein Freund hier einzieht.... :lgh
Sorry... Spielverderber....
Und wenn das jemand mitbekommt und dem FA steckt, ist das Steuerhinterzieheung... Ich weiß nicht, ob ich das riskieren wollen würde....
Mein Bruder wohnt zur Untermiete bei mir....
Dann kann ich die LSK2 wohl auch vergessen, oder?
Lg
Friday
hallo,
hab da auch mal ne frage, kann man die lohnsteuerklasse während dem laufenden jahr ändern? man sagte mir mal das geht nicht.
und noch eine frage, der kindesunterhalt laut düsseldorfertabelle, wird da vom netto oder brutto abgerechnet???
lg
maissa
ZitatOriginal von maissa
hallo,
hab da auch mal ne frage, kann man die lohnsteuerklasse während dem laufenden jahr ändern? man sagte mir mal das geht nicht.
und noch eine frage, der kindesunterhalt laut düsseldorfertabelle, wird da vom netto oder brutto abgerechnet???
lg
maissa
Hallo maissa,
man kann einmal im Jahr die LSTK wechseln, bei berechtigtem Interesse auch mehrmals.
Und berechnet wird der KU nach DDTabelle vom bereinigten Nettoeinkommen.