Vor- und Nachteile einer schnellen Scheidung?

  • Hallo ins Forum,


    könnt ihr mir eure Erfahrungen zum Thema "schnelle Scheidung" sagen? Mein Mann möchte in Kürze ausziehen und will plötzlich (ich nehme an, das geschieht unter Einfluss seiner neuesten Freundin, die er als die Frau seines Lebens bezeichnet) eine schnelle Scheidung.


    Er meint, er habe sich informiert, man könne auch sagen, dass ich schon ein Jahr lang nichts mehr für ihn gewaschen und gekocht hätte (was hat das überhaupt mit Beziehung zu tun???) und ein gemeinsamer Anwalt wäre dann auch insgesamt billiger...


    Zum einen halte ich nichts von diesem Schnellschuss. Bei der Scheidung werden ja verschiedene Dinge festgelegt, die man später nicht einfach so revidieren kann. Ich würde gerne das Trennungsjahr "richtig" einhalten und erst mal sehen, wie es klappt, wie er sich um die Kinder kümmert, ob sie ihn regelmäßig sehen usw. damit man entsprechend nachher das Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht (evtl. wichtig, da er kein deutscher Staatsbürger ist) usw. regeln kann.


    Zum anderen glaube ich nicht, dass ein gemeinsamer Anwalt eine gute Lösung ist, denn mein Anwalt soll MEINE Interessen vertreten - und man weiss ja nie was kommt und wie kooperativ der Ex dann in der Zukunft ist.


    Über Denkanstösse und Erfahrungen freut sich dankbar das Einhorn :wink

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Ich denke, du solltest auf deinen Bauch hören und der schnellen Scheidung nicht zustimmen.
    Außerdem ist es Prozessbetrug zu lügen, dass ihr schon ein Jahr Tisch und Bett getrennt habt. Wenn der Richter die Kinder fragt, fliegt das garantiert auf.


    Und ja, du tust gut daran, dir einen eigenen Anwalt (Tipp: Fachanwältin für Familienrecht) zu suchen und nicht vorschnell allen Vereinbarungen zuzustimmen.


    Wenn es dir möglich ist (und du nicht schon hast), such dir einen Job und geh arbeiten, sobald er raus ist. Dann gibt es weniger Stress wegen Unterhalt und du fühlst dich besser, weil du nicht mehr von ihm abhängig bist.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Deine Angst wg: Wie klappt das mit den Kindern ist nicht an die Scheidung geknüpft. Ihr bekommt eh gemeinsames Sorgerecht, falls nicht wesentliche Gründe dagegensprechen. Wie er sich verhält, kannst Du nicht über die Scheidung abwickeln.


    Als Trennung gilt der Satz: Getrennt von Tisch und Bett. Falls Du diese Aussage unterschreibst und es wird kantig, dann ist es Prozessbetrug, eine uneidliche Falschaussage. Ggfls. stellen Behörden finanz. Ansprüche gegen Dich. Man sollte es schlicht nicht machen...


    Im Trennungsjahr hast Du dem Partner gegenüber Unterhaltsansprüche. Die liegen in der Regel höher als die Ansprüche nach der Scheidung.
    Im Trennungsjahr erwirtschaftet der arbeitende Partner weitere Rentenansprüche. Die gehen Dir gegebenfalls verloren.


    Dies nur als Hinweis.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo :-)


    Danke für eure Antworten.


    Kaj, ich habe seit Juni glücklicherweise einen Job, sogar einen wirklich guten und kann dann nach dem Wechsel der Steuerklasse auch für mich alleine aufkommen. Ich werde meinem Mann gegenüber keine Unterhaltsansprüche geltend machen, Kindesunterhalt muss er natürlich zahlen, ist klar.


    Und sowas wie Prozessbetrug liegt mir schon mal gar nicht, das bestärkt mich nur umso mehr darin, diesem Schnellschuss nicht zuzustimmen.


    Ich warte noch auf einen guten Tipp für eine Anwältin bzw. Anwalt im Raum Heidelberg/Mannheim :-) Wer also jemand wen kennt, der jemanden kennt....


    Danke und liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~


  • :daumen
    Dem ist nichts mehr zuzufügen.
    Ich dachte allerdings,man hat nur Rentenansprüche für die Zeit der Ehe,bis zum Trennungjahr. :frag
    Gruss HOPPALA :wink

  • [/quote]


    Ich dachte allerdings,man hat nur Rentenansprüche für die Zeit der Ehe,bis zum Trennungjahr. :frag
    Gruss HOPPALA :wink[/quote]


    Stichtag für alles ist im Normallfall immer der Tag, an dem das Gericht den Partnern die Annahme der Scheidungsklage zustellt. (In der Praxis steht in dem Gerichtsschreiben ein festgesetzter Termin, meist ein 15. oder 30. des Monats, um einfacher rechnen zu können ...). Auf diesen Stichtag laufen die Rentenansprüche. Zu diesem Stichtag wird das jeweilige Vermögen gerechnet beim Vermögensausgleich. Bis zu diesem Stichtag ist man gegenseitig je nachdem noch verantwortlich für finanzielle Transaktionen des Partners.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Einhorn: :respekt für deine Akzeptanz der momentanen Situation und deine Zukunftsplanung ohne Rachegedanken!
    Immerhin bist du vermutlich sehr verletzt.
    Dass du dein Leben nun so ohne zu Jammern in die Hand nimmst, davon könnte sich manche(r) eine Scheibe abschneiden!


    Zum Trennungsjahr: kann mich nur dringend meinen Vorrednern anschließen!
    Linke Sache von deinem Mann, das so zu forcieren! Nutz die Rentenansprüche, die dir nunmal noch zustehen, und den höheren Unterhaltsanspruch!
    Das Trennungsjahr hat ja auch einen Sinn - es ist eine Chance, die Trennung zu überdenken. Und wenn es nicht mehr gemeinsam geht - nun gut, dann Cut!


    Gemeinsamer Anwalt: niemals, es sei denn, ihr nehmt deine Anwältin!(-;


    Job für dich: super, das Beste, was du tun konntest!


    Weiterhin alles Gute und viel Kraft! :daumen


    Sola

  • Eine Zustimmung dazu könnte dir deinen Versorgungsausgleich kürzen.


    Meiner wollte das auch, ich habe es nicht gemacht, wieso auch.... :D Und ein Jahr ist schnell um, ausserdem hat sich der gesetzgeber beim Trennungsjahr schon was gedacht.


    Ein Anwalt nur empfehlenswert, wenn zwischen beiden wirklich alles klar ist und keine Reibungspunkte auftreten.


    Aber wie du so schön sagst, der Anwalt kann eigentlich nur die Interessen eines Mandanten richtig vertreten, bei Scheidungen wird er sich aber regelmäßig in einem Interessenkonflik befinden....

    Lächele den Tag an und er lächelt zurück :sonne

  • Der "gemeinsame" Anwalt wird sich dann auch nicht in einem Interessenkonflikt befinden - er lässt sich das Mandat nämlich nur von einem der beiden unterschreiben...

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern