zum unterhalt und hartz4

  • hallo ihr leiben ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!


    die fakten: wir sind jetzt getrennt unser sohn ist 16 monate alt und wird bei mir bleiben. d.h ich bekomme dann hartz 4... so nun zu meiner frage: er der vater ist selbst zur zeit hartz 4 empfänger und möchte von sich aus 50 € unterhalt für den lütten bezahlen. mehr geht ja auch kaum... ich wäre damit einverstanden da ich auf keinen fall das jugendamt wegen uv einbeziehen möchte!! da ich finde das es unsere sache bleiben soll... jetzt meine frage die 50 € sind die dem amt dann zu wenig nötigen die mich auf uv zu beantragen oder gleichen die den rest einfach anstandslos aus??


    ach da hab ich noch eine frage: ich hab eine wohnung mit 308€ kaltmiete in aussicht aber mit nachtspeicher... die wollen um die 120€ vorrauszahlung wird das für das amt ok sein?? wir wohnen in essen nrw also 308 kalt + 128 nebenkosten + 120 nachtspeicher ??

  • Hallöchen,


    die ARGE wird dich sicher dazu auffordern UVG zu beantragen, denn sonst müsste ja die ARGE komplett, bzw. bis auf die 50 Euro vom KV, den KU für euer Kind zahlen und dafür gibts nunmal UVG. Also um einen UVG-Antrag wirst du definitiv nicht herum kommen!


    Ich hatte schon 2 Mal ne Wohnung mit Nachtspeicher und meine Meinung: NIE WIEDER!!!! Die Stromkosten waren für mich unbezahlbar hoch mit ALG II! :nanana


    Ich gehe davon aus, dass die ARGE diese Wohnung bei dem Preis sicher nicht bewilligen wird bzw. nur den dir zustehen Anteil zahlen würde und da wirst du gewaltig draufzahlen!


    VG


    Schnuggel

  • Du wirst UVG beantragen müssen. Vielleicht kannst du dich mit dem Vater auch so einigen, dass er keinen Unterhalt von 50 Euro bezahlt, sondern euch immer mal wieder bezuschusst, mal ein Paar Schuhe kauft oder einen Zoobesuch bezahlt, wie es ihm möglich ist, denn als Single von ALG-II zu leben ist ja schon sehr knapp, mit einem Kleinkind und Alleinerziehenden-Zuschlag ist es etwas besser.


    Ich würde auf jeden Fall probieren, ganz dringend einen Job zu finden. Solange der Vater arbeitslos ist, könnte er ja die Kinderbetreuung übernehmen, so bist du sehr flexibel. Auf diese Weise wirst du unabhängiger und bist nicht total raus aus dem Arbeitsleben. Alleinerziehend, Hartz-IV und lange aus dem Berufsleben raus, das sind ja leider bei der Jobsuche in manchen Branchen Knock-Out-Voraussetzungen.


    Ach so, und Nachtspeicherheizung würd ich auch vermeiden, das wird teuer :nanana

  • Hallo,


    ich kann mir nur anschließen, um den UVG wirst Du nicht rum kommen.


    Auch die Miete kommt mir etwas hoch vor. Da würde ich an Deiner Stelle mal bei der ARGE nachfragen wie hoch die denn sein darf für zwei Personen und auch bei den Nachtspeichern würde ich persönlich NIE WIEDER sagen. Sind die 120€ alleine nur Nachtspeicher oder sind das die kompletten Stromkosten? Wenn es die kompletten sind übernimmt das Amt nur anteilmäßig was für die Heizung, Strom musst Du selbst zahlen.