Kindesunterhalt - Eigenbehalt - mein Einkommen

  • Hallo ins Forum,


    hier gleich meine erste Frage...


    Unsere Kinder (15, 12, 5) werden bei mir leben, das steht fest, da mein Mann selten überhaupt in Deutschland ist (Geschäftsreisen). Ich habe zu meiner großen Freude seit diesem Monat wieder einen Job gefunden, derzeit noch in Teilzeit, jedoch mit der Option später mehr zu arbeiten.


    Wenn nun der Vater nach Abzug des Kindesunterhaltes von seinem Nettogehalt 200,- Euro weniger übrigbehält (liegt aber immer noch deutlich über dem Eigenbehalt), als ich dann ggf. in Vollzeit netto verdiene, wird dann mein "mehr" auf den Unterhalt angerechnet? Also sprich - lohnt es sich überhaupt für mich, mir den Streß mit Kita bzw. Schülerhort etc. anzutun, um Vollzeit arbeiten zu können (das sind ja dann auch wieder Kosten - davon abgesehen, dass ich weniger Zeit für die Kinder habe)? Vollzeit arbeiten MUSS ich ja erst, wenn das jüngste Kind 12 Jahre alt ist, soweit ich weiss...


    Es wäre toll, wenn ihr mir da einen Rat geben könnt.


    Liebe Grüße, Einhorn


    PS: Ich weiss nicht, ob es wichtig ist, aber der Vater wird möglicherweise dann mit einer neuen Partnerin zusammenleben, ich jedoch nicht.

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

    Einmal editiert, zuletzt von Einhorn ()

  • Redest Du von Kindesunterhalt oder von Ehegattenunterhalt?


    Das Du erst wieder arbeiten musst, wenn das jüngste Kind 12 Jahre ist, war mal und ich Schnee von gestern!

  • Hallo Raline,


    danke für Deine Antwort.


    Ich will von meinem Mann gar keinen Unterhalt, darum bin ich ja so froh, dass ich den Job gefunden habe. Mir ist es lieber unabhängig von ihm zu sein.


    Liebe Grüße, Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Hallo Einhorn!
    Wenn es nur um den Kindesunterhalt geht, muss er doch nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Weitere Mehrkosten, die durch die Betreuung im Hort oder KITA oder... entstehen, muss er so weit ich weiß zur Hälfte sogar mittragen.
    LG Iris

    [blink]Cause it`s a bitter sweet symphony this life[/blink]

  • Danke für Eure Antworten :) Dann lohnt es sich also auf jeden Fall, dass ich auf Vollzeit aufstocke, das ist super. Ja, es geht nur um den Kindesunterhalt, für mich selber will ich gar nichts von ihm - nicht solange es auch anders geht.


    Danke :) LG Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Zitat

    Original von iris31
    Hallo Einhorn!
    Wenn es nur um den Kindesunterhalt geht, muss er doch nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Weitere Mehrkosten, die durch die Betreuung im Hort oder KITA oder... entstehen, muss er so weit ich weiß zur Hälfte sogar mittragen.
    LG Iris


    Hallo! Iris31


    Ähm... Davon weiß ich ja noch gar nichts... Ist ja interessant... Denn mein Ex zahlt keinen Unterhalt und ich bekomme "nur" Unterhaltsvorschuss (125 Euro) für die Krippe habe ich aber mtl. über 200 Euro bezahlen müssen, um wenigstens halbtags arbeiten gehen zu können...
    Weißt du wo das steht?
    Wäre ja mal interessant...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Da Du eh UHV bekommst, wird sich der Vater auch nicht an den Hortkosten beteiligen können?


    Es wurde kürzlich vom BGh ein Urteil gefällt, das der UH Verpflichtete Elternteil an die Mehrkosten zur Betreuung beteiligen muß, wenn dadurch der betreuende Elternteil entlastet wird (staatlich).


    Aber auch dies Urteil wurd sofort angefochten, und heißt einfach mal wieder abwarten ;-)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Zitat

    Original von Iceshine
    Da Du eh UHV bekommst, wird sich der Vater auch nicht an den Hortkosten beteiligen können?


    Wo steht im ersten Beitrag, dass die TE Unterhaltsvorschuss erhalten wird?


    Einhorn,


    ich finde es Klasse, dass du wieder arbeiten willst und nicht deinen Ex anzapfst.
    Wenn die Kosten für die Kinderbetreuung sehr hoch sind, kannst du ggf. auch beim JA einen Antrag auf Ermäßigung stellen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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