...KV hat geschlagen...

  • Hallo zusammen.....ich hab noch nix geschrieben hier, immer nur gelesen und "mitgelitten".....aber jetzt bin ich völlig durch den Wind und brauche Rat....
    Folgendes ist passiert:
    Mein Sohn, 4 Jahre alt, ist regelmässig nach den KV-Wochenenden total durcheinander und aggressiv gegen mich..."Mama, es ist alles deine Schuld"....und jetzt am Sonntag abend sagt er zu mir: "halt die Fresse Alte.." :hä....ich war völlig entsetzt, da wir in einem anderen Ton miteinander reden....
    Das dauert dann meist bis Mitte der Woche bis er wieder "normal" ist...


    Vorhin war KV dann da...(er kommt meist zusätzlich zu den 14tägigen Besuchen bei ihm noch einmal die Woche, um den Zwerg dann abends ins Bett zu bringen...) aber der Zwerg wollte partout nicht von Ihm bettfertig gemacht werden, das ganze eskalierte dann immer mehr... ich habe noch versucht, den Kleinen zu beruhigen...so nach dem Motto: "der Papa ist doch extra gekommen..."
    ...und auf einmal hör ichs klatschen.....ich ins Bad gerannt....knallroter Abdruck auf dem Po.... :angry
    Ich hab den Kleinen beruhigt, Ihn fertig gemacht und ins Bett gebracht und den KV dann rausgeschmissen....kein Wort, dass es ihm leid tut....es wär doch nur ein Klaps gewesen.. :kopf
    Und ich weiss jetzt wirklich nicht, was ich tun soll....Wie soll ich reagieren?? Jugendamt? Rechtsanwalt? Bewerte ich das über?? Wochenenden nur noch Besuche bei mir? Er hängt doch so an seinem Papa....aber sowas??? aber vor allem ohne Grund!!! :Hm
    :(


    Bitte gebt mir ein paar Ratschläge, wie ich mich verhalten soll!! :hilfe


    Vielen Dank...

  • Wenn die Geschichte so ist, wie Du sie beschrieben hast,
    würde ich ihn noch heute abend anzeigen.....


    für mich ist so was unverzeihlich!


    Ich würde ihm sagen, dass ich ihn anzeige, und dass er das niemals wieder tun wird!!!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wie jetzt? Er hat ihn einfach so - aus dem Nichts geschlagen? Oder wie jetzt? Oder hat Dein Sohn Theater gemacht? NICHT, dass ich das dann entschuldigen würde, ich versteh die Situation nu rnicht so ganz.

  • ...er wollte sich nicht von seinem Papa ins Bett bringen lassen...sondern von mir....er hat Theater gemacht, geschrien ohne Ende.....aber ist das ein Grund, ihn zu schlagen??? :flenn

  • Es gibt nie einen Grund.



    Ich würde erstens auf´s JA gehen und zweitens zu einer psychologischen Beratungsstelle.Die können mit dem Jungen sprechen ohne das es heißt man habe Sukestivfragen gestellt.Da sonst sehr schnell Aussage gegen Aussage steht und man letztlich noch mehr Probleme hat.Im übrigen lieben Kinder auch Eltern die schlagen.

  • Zitat

    Original von Pierre
    ....Im übrigen lieben Kinder auch Eltern die schlagen.


    Natürlich! Deshalb sollte der Schläger möglichst überzeugt werden, dass eine Antiaggressionstherapie nötig und sinnvoll ist!


    Und dem Schläger muss sofort klar gemacht werden, dass das niemals wieder vorkommen darf!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Anuk,


    Deinem Beitrag entnehme ich, dass Du den Verdacht hast, dass der Vater schon öfter geschlagen hat, oder?
    Oder was schließt Du aus dem Verhalten des Kindes nach den Vaterwochenenden?

  • Zitat

    Original von Anuk24
    ...er wollte sich nicht von seinem Papa ins Bett bringen lassen...sondern von mir....er hat Theater gemacht, geschrien ohne Ende.....aber ist das ein Grund, ihn zu schlagen??? :flenn


    natürlich ist das kein Grund!!!!!!!! Rede erstmal mit dem KV, erkläre ihm deutlich, dass du Gewalt egal in welcher Form eurem Kind gegenüber nicht duldest (in ruhigem bestimmtem Ton) und dass wenn das nochmal vorfallen sollte, du dich ans JA wenden mußt um euer Kind zu schützen....
    ich gehe jetzt einfach davon aus, dass das der erste Vorfall dieser Art (und auch hoffentlich der letzte!!!!!!) war und der KV nicht zu Gewalt neigt...
    Lieben Gruss
    Summmaja

  • Zitat


    § 223
    Körperverletzung


    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Quelle:
    Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland


    Zitat


    Kinderrechte der Vereinten Nationen:
    1. Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (z. B. nach deutschem Recht einfachgesetzlich in § 1631 Abs. 2 BGB garantiert)


    Zitat


    § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge (BGB)
    (2) 1: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. 2: Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.


    ... wäre meine Antwort darauf.

  • Zitat

    Original von Anuk24
    ...er wollte sich nicht von seinem Papa ins Bett bringen lassen...sondern von mir....er hat Theater gemacht, geschrien ohne Ende.....aber ist das ein Grund, ihn zu schlagen??? :flenn


    NEIN!

  • Hallo Anuk24
    Also ich wäre da auch sehr skeptisch.
    Ich würde auch eine Beratungsstelle aufsuchen.
    Auch weil Du schreibst das Euer Sohn danach immer durcheinander ist.
    Versuch es einfach mal.
    Lieben Gruß
    Tanja

  • Zitat

    Original von Anuk24
    ...kein Wort, dass es ihm leid tut....es wär doch nur ein Klaps gewesen.. :kopf


    Wenn das seine Einstellung ist, will ich nicht wissen, was so Gang und Gäbe ist, wenn Du NICHT dabei bist....


    Und NEIN, du überbewertest gar nichts. Das ist absolutes no-go. Daher stimme ich Mazil zu.

  • Vielen Dank Euch erstmal....Ich denke ich werde morgen erstmal das Jugendamt kontaktieren...zumal ich vorhin noch erfahren habe, dass er Ihn letztes Wochenende zu einer Party mitgenommen hat....sie haben dort übernachtet, weil der liebe Papa nicht mehr in der Lage war, nach Hause zu fahren.... :kopf
    Mir stellen sich langsam alle Haare..... :wand

  • Zitat

    Original von Pierre
    Also wenn den KV noch nicht mal das beisein der Mutter am schlagen hindert-dann darf man wohl davon ausgehen das dies bei ihm immer so ist.


    Unter Berücksichtigung des Opferschutzes (Kind) sollte es dennoch heißen: im Zweifel für den Angeklagten.


    Kann ja sein, dass der Vater unter Druck/Stress stand. Gerade deswegen wäre aber der Gang zu einer Beratungsstelle erforderlich.
    Jugendamt würde ich allerdings vorerst ausschließen und eine neutrale Stelle (Kinderschutzbund etc.) vorziehen

  • Jetzt muß ich aber mal nachfragen.....


    wenn man unter Druck/Streß steht darf man ein Kind hauen?
    Also das ist für mich keine Erklärung.
    Streß/Druck haben wir alle mal,aber deswegen hauen wir doch nicht?!

  • Zitat

    Original von wir zwei
    wenn man unter Druck/Streß steht darf man ein Kind hauen?


    Nein. Man darf in Notwehr hauen und sonst gar nicht. Und bei der körperlichen Überlegenheit eines Erwachsenen gegenüber einem vierjährigen Kind fällt es mir ziemlich schwer, eine Notwehrsituation zu konstruieren.

  • Zitat

    Original von wir zwei
    Jetzt muß ich aber mal nachfragen.....


    wenn man unter Druck/Streß steht darf man ein Kind hauen?
    Also das ist für mich keine Erklärung.
    Streß/Druck haben wir alle mal,aber deswegen hauen wir doch nicht?!


    Habe ich das irgendwo geschrieben?


    Natürlich nicht, aber es gibt immerhin zwei Ursachen für das Schlagen:
    1. Der Vater steht hinter der Erziehungsmethode


    oder


    2. Es war im Affekt.


    Beides ist für ein Kind irrrelevant, weil es eben das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat.
    Aber für weitere Interventionen könnte diese Frage oder eben deren Antwort darauf, schon wichtig sein.