Umzug des Vaters in ein anderes Bundesland

  • Mein Ex rief mich am 10 .Juni an, um mir mitzuteilen das er am 21.juni umziehen wird .Wobei ich da generell nichts einzuwenden habe er kann ja hin ziehen wo er will.Nur ist es so dases doch recht Kurzfristig ist ,mir das Mitzuteilen.Jetzt geht es darum das meine Große(16) bei Ihm lebt und er auch das ABR hat .
    Nun meine Frage ob das denn einfach so geht ,das er mit Ihr umzieht, er ist von Niedersachsen nach NRW umgezogen . Da wir beide das Sorgerecht haben.
    Für mich ist das einfach in meinen Augen gesehen eine Kindesentziehung ,schon deshalb da ich meine Tochter seit Januar nicht mehr gesehen habe . .Dabei möchte sie gerne .Vorallem droht er mir mit einer Einstweiligen Verfügung wenn ich die Lütte (4) nicht mitgebe aber im Gegenzug schickt er sie mir nicht mehr .
    Das kanns ja wohl nicht sein ,oder?
    Ist ewas blöde geschrieben aber ich bin in Texten nicht so gut ,Sorry.

  • Alles, was weiter als 150 Km Entfernung sind, muss der Umziehende gut begründen. Arbeitsplatzwechsel zB wäre allerdings eine gute Begründung.
    Nun hängt am Umzug ein Kind. Beim gemeinsamen Sorgerecht ist auch ein Schulwechsel zustimmungspflichtig. Auch hier also eine kantige Sache.
    Der WE-Besuch kann/sollte eigentlich nicht Kind gegen Kind ausgespielt werden. Bei einer 16-jährigen hätte ich allerdings den Eindruck, dass sie selbst über ihren Kontakt entscheidet. Da ist es oft so, dass Teens Besseres vorhaben als Eltern zu besuchen.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Deine Tochter ist 16....


    Gib ihr mal den Tip, dass es "Kinderanwälte" gibt....


    Mich wundert, dass eine 16jährige sich so etwas bieten lässt-


    Du siehst mich überrascht!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke für eure Antworten. Es ist so das sie nie etwas sagen bei Ihm ,mein Sohn hat sich ja auch schon mal verplappert und erzählt das er eine Neue hat ,und gleich hinterher gesagt:" oh das durfte ich nicht erzählen."Als ich Ihn fragte warum sagte er mir nur dann holt Papa mich nicht mehr ab :crazy.
    Habe Gestern mal wieder mit meiner Tochter gesprochen ,über Handy :kopf was ja schon teuer wird .Bekomme ja keine Festnetznummer .Sie erzählte idann einiges und da war ich auch erstaunt eigentlich wusste ich vom letzten Gespräch her das sie bis zum Schulende noch in Rodenberg bleiben würde.Gestern teilte sie mir dann mit das Ihr Vater sie abgemeldet hatte und sie schon Ferien hat .Ich dachte ich höre nicht richtig ,da er ja dafür auch meine Zustimmung einholen muss um sie abzumelden .


    @bap
    Seine neue Freundin wohnt dort das war der Hauptgrund . Unterschriften holt er sich nicht ,warum auch .Er kann ja machen was er will .Was ich mache ist jaalles Falsch seiner Meinung .
    Und meine Große würde gerne ma wider kommen und ihre Freunde sehen .Er schickt sie nur nicht mehr .Laut seiner letzten Aussage meinte er das ist ja meine Schuld ich habe ihn ja auf Unterhalt verklagt.
    Gruß Bianca

  • mh. mir scheint da auch was falsch gewickelt bei dir: wieso verklagst du ihn auf unterhalt, wenn er das viel "teurere" (16-jährige) kind hat, du aber das wesentlich "billigere" (vierjährige)?


    schon mal darüber nachgedacht, daß es auch hätte umgekehrt laufen können?


    klar ist er bei gemeinsamem sorgerecht verpflichtet, über schulische belange eurer tochter ein einvernehmen mit dir herzustellen. aber daß er sich darum nicht schert ist leider ein weit verbreitetes machtmittel aller eltern, die das glück haben, ihre kinder wegen der trennung nicht zu verlieren.


    vielleicht tröstet dich das ja ein wenig..

  • Zitat

    Original von scxy
    mh. mir scheint da auch was falsch gewickelt bei dir: wieso verklagst du ihn auf unterhalt, wenn er das viel "teurere" (16-jährige) kind hat, du aber das wesentlich "billigere" (vierjährige)?


    und mal wieder :kotz


    dieser an den Haaren herbeigezogene Bezug zum Thema um billige Stammtischthesen zu verbreiten widert mich an

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Willst Du mich zu einem :drink einladen?


    Nee, danke- nachher schädige ich noch einen armen Mitbürger :nixwieweg

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Zitat

    Original von scxy
    mh. mir scheint da auch was falsch gewickelt bei dir: wieso verklagst du ihn auf unterhalt, wenn er das viel "teurere" (16-jährige) kind hat, du aber das wesentlich "billigere" (vierjährige)?
    ..


    Das ist ja auch Quatsch, da man UNterhaltsansprüche nicht gegenrechnen kann.


    biggy, deine Tochter kann doch schon alleine Bahn fahren und da dein Ex die Distanz geschaffen hat muß er sich an den Kosten beteiligen. Bei der Kleinen muß er sie ebenfalls holen und bringen...


    Gruß Genesis